Kommission genehmigt spanischen Kapazitätsmechanismus (9 Mrd. EUR) zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit
Die Europäische Kommission hat einen Kapazitätsmechanismus für die Stromversorgung in Spanien, in dessen Rahmen Beihilfen in Höhe von insgesamt bis zu 9 Mrd. EUR gewährt werden sollen, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Beihilfemaßnahme soll sichergestellt werden, dass ausreichende Kapazitäten für die Erzeugung, Speicherung und den flexiblen Verbrauch von Strom vorhanden sind und dass die Stromerzeugung die erwartete Nachfrage deckt.
Regelung Spaniens
Spanien hat bei der Kommission die Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit angemeldet. Die Maßnahme hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Mai 2026.
Im Rahmen dieses marktweiten Mechanismus vergütet der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die gesamte Kapazität, die erforderlich ist, um den Zuverlässigkeitsstandard (gemessen an der Höchstzahl der Stunden pro Jahr, in denen es wegen unzureichender Leistung zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommen darf) zu erfüllen, den das Netz erreichen muss, damit eine angemessene Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Der Zuverlässigkeitsstandard wurde auf der Grundlage der nationalen Abschätzung der Ressourcenangemessenheit Spaniens festgelegt und von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) genehmigt.
Der Kapazitätsmechanismus steht allen neuen oder bereits laufenden Projekten offen, die anbieten, bei Versorgungsengpässen zur Verfügung zu stehen. Die entsprechenden Projekte können sich beziehen auf die Stromerzeugung, Laststeuerung (Verringerung des Stromverbrauchs bei geringerem Angebot) und/oder Speicherung (vorbehaltlich bestimmter Umweltkriterien für die Förderfähigkeit). Die Beihilfeempfänger werden über transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Die Mittelausstattung der Maßnahme wird auf rund 900 Mio. EUR pro Jahr geschätzt, d. h. über den Zehnjahreszeitraum auf insgesamt rund 9 Mrd. EUR, vorbehaltlich der Ergebnisse jeder Kapazitätsauktion.
Die Maßnahme steht in Spanien ansässigen Unternehmen offen. Spanien will so bald wie möglich auch die Teilnahme aller anderen an das Netz angebundenen Mitgliedstaaten ermöglichen. Der Kapazitätsmechanismus wird die Entwicklung von Flexibilitätsdiensten (Anbieter von Speichern und Laststeuerung) fördern, soweit dies erforderlich ist, damit Spanien das nationale Flexibilitätsziel gemäß den EU-Rechtsvorschriften und der ACER-Methode erreicht. Er umfasst Maßnahmen, die eine ausreichende Nettostromerzeugung gewährleisten, um den Zuverlässigkeitsstandard zu erreichen.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die spanische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022. Dabei ist sie zu folgendem Ergebnis gelangt:
- Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um das angestrebte Ziel im Einklang mit der EU-Elektrizitätsverordnung zu erreichen.
- Die Maßnahme ist angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht. Darüber hinaus wird die Beihilfe nur für Vorhaben gewährt, die im Wege eines transparenten, diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens ausgewählt wurden, das Vorkehrungen zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs enthält. Die Beihilfeempfänger werden anhand der Höhe der Beihilfe, die sie pro Megawatt während eines Engpasses verfügbarer Kapazität verlangen, miteinander konkurrieren. Daher hat die Maßnahme begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten.
- Die Maßnahme steht mit den bewährten Verfahren für Kapazitätsmechanismen im Einklang, die im Rahmen für staatliche Beihilfen für eine saubere Industrie (Clean Industrial State Aid Framework – CISAF) festgelegt sind.
Daher hat die Kommission die Maßnahme Spaniens nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, mit dem Binnenmarkt prüft.
Die Leitlinien bilden einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die für die Erreichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen. Die Vorschriften stehen mit den wichtigen, im Deal für eine saubere Industrie festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen jüngsten Änderungen von Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt im Einklang und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung. Sie enthalten Abschnitte zu Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität sowie zu Maßnahmen für die Energieversorgungssicherheit.
Kapazitätsmechanismen dienen dem wichtigen Ziel, die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Kapazitätsmechanismen müssen gut konzipiert sein, damit sie i) nicht zu höheren Strompreisen für die Verbraucher führen, ii) nicht bestimmten Energieversorgern ungerechtfertigte Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen und iii) grenzüberschreitende Stromflüsse in der EU nicht behindern.
Die EU-Elektrizitätsverordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung des Funktionierens des Elektrizitätsbinnenmarktes und legt einen Rahmen für eine regelmäßige Bewertung des prognostizierten Niveaus der Versorgungssicherheit in der EU fest. Wenn ein Risiko festgestellt wird, müssen die Mitgliedstaaten das Funktionieren des Elektrizitätsmarkts überprüfen und in Erwägung ziehen, die Verzerrungen zu beseitigen, die zu dem Risiko führen. Falls dies nicht ausreicht, können die Mitgliedstaaten einen Kapazitätsmechanismus einführen, der bestimmten Gestaltungsgrundsätzen entspricht, um kosteneffiziente, sauberere und verhältnismäßige Maßnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit sicherzustellen.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.112483 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Quote
| Zařazeno | pá 29.05.2026 16:05:35 |
|---|---|
| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1163&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1163/ |
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