Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Photomath, Inc. (im Folgenden „Photomath“) durch Google LLC (im Folgenden „Google“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) aufwirft.
Google ist ein Technologieunternehmen, das in vielen unterschiedlichen Bereichen tätig ist, darunter Internetsuche, App-Store-Dienste und mehrere Online-Hilfsprogramme für Hausaufgaben- und Lernhilfe. Photomath ist Eigentümer eines Online-Programms für Hausaufgaben- und Lernhilfe, bei der die Kamera eines Smartphones genutzt wird, um Rechenaufgaben zu scannen und zu lösen.
Untersuchung der Kommission
Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf den Märkten für Online-Programme für Hausaufgaben- und Lernhilfe, die das Schulfach Mathematik umfassen, und für allgemeine Suchdienste nicht wesentlich einschränken würde.
Bei ihrer Untersuchung prüfte die Kommission
- etwaige Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen im Bereich der Online-Programme für Hausaufgaben- und Lernhilfe mit einem Angebot im Bereich Mathematik. Dabei stellte sie fest, dass die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen begrenzt sind und es zahlreiche alternative Marktteilnehmer gibt.
- eine mögliche Stärkung der Position von Google im Bereich der allgemeinen Suchdienste. Die Kommission stellte fest, dass die Integration von Photomath in den allgemeinen Suchdienst von Google die Stellung von Google auf diesem Markt nicht stärken würde. Suchanfragen im Bereich Mathematik machen nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtheit der allgemeinen Suchanfragen aus, und die technische Leistungsfähigkeit von Photomath ist weder einzigartig noch rar.
- den Zusammenhang zwischen den allgemeinen Suchdiensten von Google und dem Online-Tool von Photomath für Hausaufgaben- und Lernhilfe mit einem Angebot im Bereich Mathematik. Die Kommission stellte fest, dass der Zugang zur Suchmaschine von Google mit Blick auf die Gewinnung neuer Nutzer für Mathematik-Tools nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Wettbewerber werben auch über andere Kanäle neue Nutzer, etwa über Empfehlungen von Freunden und Lehrern, soziale Medien und Werbekampagnen.
- die vertikale Verbindung zwischen dem Android-App-Store von Google und dem Online-Programm von Photomath für Hausaufgaben- und Lernhilfe mit einem Angebot im Bereich Mathematik. Die Kommission stellte fest, dass konkurrierende Mathematik-Apps mit Blick auf die Gewinnung neuer Nutzer nicht vom Zugang zur Suche im Google-App-Store abhängen und dass Wettbewerber auch über andere Kanäle neue Nutzer gewinnen.
Die Kommission gelangte deshalb zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss keine Wettbewerbsbedenken im EWR aufwirft. Daher gab sie das Vorhaben ohne Auflagen frei.
Unternehmen und Produkte
Google, das zu 100 % im Eigentum von Alphabet Inc. steht und seinen Sitz in den USA hat, betreibt eine kostenlose Online-Suchmaschine für Endnutzer. Außerdem stellt es Betriebssysteme für mobile Geräte, Software und Hardware bereit, einschließlich eines Android-App-Stores. Google ist ferner in einer Reihe weiterer Bereiche tätig, darunter Online-Werbung und Cloud-Computing. Google bietet eine Reihe von Bildungsprodukten und Tools zur digitalen Kompetenz an, darunter sein sich auf zahlreiche Fächer erstreckendes Hausaufgaben-Programm Socratic.
Photomath mit Sitz in den USA bietet kostenlose und Premium-Versionen einer Online-App für Hausaufgaben- und Lernhilfe im Bereich Mathematik, bei der die Kamera eines Smartphones genutzt wird, um Aufgaben der „symbolischen Mathematik“ zu scannen und zu lösen. Das Angebot reicht von der Algebra-Vorstufe bis hin zu Rechenaufgaben, bei denen eine mathematische Schreibweise verwendet wird, um ein mathematisches Konzept oder eine Beziehung zwischen zwei Konzepten, wie Wurzeln, Quotienten, Indizes oder Potenzen darzustellen. Photomath bietet den Nutzern schrittweise Erläuterungen zur Lösung von Mathematikaufgaben.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.10796 veröffentlicht.
| Zařazeno | út 28.03.2023 19:03:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/1927&language=de |
| lang | de |
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