NextGenerationEU – Aufbauinstrument der Europäischen Union: Europäische Kommission billigt 40,3 Mrd. Euro schweren modifizierten Aufbau- und Resilienzplan Frankreichs samt REPowerEU-Kapitel

Die Europäische Kommission hat heute den überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan Frankreichs einschließlich seines REPowerEU-Kapitels positiv bewertet. Der Plan weist jetzt ein Volumen von knapp 40,3 Mrd. EUR an nicht rückzahlbaren Finanzhilfen (vorher: 39,4 Mrd. EUR) auf und umfasst 24 Reform- und 73 Investitionsvorhaben.

Frankreich hat ein Investitionsvorhaben zur Unterstützung regionaler Investitionsfonds gestrichen und bei 12 Investitionsvorhaben Kürzungen vorgenommen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Beschäftigung in FuE, Umschulung durch duale Ausbildungsprogramme und Unterstützung für den Luftfahrtsektor. Mit dem von Frankreich vorgelegten geänderten Plan werden außerdem 18 Maßnahmen des ursprünglichen Plans geändert.

Diese Änderungen tragen folgenden Aspekten Rechnung:

  • Die maximale Mittelzuweisung Frankreichs für nicht rückzahlbare Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurde von 39,4 Mrd. EUR auf 37,4 Mrd. EUR herabgesetzt. Diese Korrektur ist das Ergebnis der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels für Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität im Juni 2022 und spiegelt die besser als ursprünglich vorgesehen ausgefallene wirtschaftliche Entwicklung Frankreichs in den Jahren 2020 und 2021 wider.
  • Aufgrund objektiver Umstände, etwa der Auswirkungen der hohen Inflation und von Unterbrechungen in der Lieferkette, sind Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgetreten.

Frankreich hat ferner vorgeschlagen, die Überwachung seiner Reform der öffentlichen Finanzen zu verbessern, indem ein neuer Zielwert für die Bewertung der Qualität der öffentlichen Ausgaben eingeführt wird. Dadurch wird eine Berichterstattung über die Umsetzung des neuen Mechanismus für die Ausgabenüberprüfung ermöglicht, der auf eine Maßnahme des ursprünglichen Plans zurückgeht und 2023 in Kraft trat. Der Mechanismus dürfte zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der öffentlichen Ausgaben beitragen.

Insbesondere hat Frankreich seinen Plan um ein REPowerEU-Kapitel ergänzt, das drei neue Reformen, drei neue Investitionsvorhaben und ein ausgeweitetes Investitionsvorhaben, das im ursprünglichen Aufbau- und Resilienzplan enthalten war, umfasst. Dies wird dazu beitragen, die Ziele des REPowerEU-Plans zu erreichen und Europa angesichts der Invasion Russlands in die Ukraine lange vor 2030 unabhängig von fossilen Brennstoffen aus Russland zu machen.

Frankreich hat beantragt, seinen Anteil an der Reserve für die Anpassung an den Brexit in Höhe von 504 Mio. EUR gemäß der REPowerEU-Verordnung auf den Plan zu übertragen. Mit diesen Mitteln, die zu den REPowerEU-Zuschüssen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR hinzukommen, ergibt sich für den genehmigten geänderten Plan Frankreichs nun ein Mittelvolumen von insgesamt 40,3 Mrd. EUR.

Ein zusätzlicher Impuls für den ökologischen Wandel in Frankreich

Der modifizierte Plan betont deutlich stärker den ökologischen Wandel, da 49,5 % der verfügbaren Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaziele bereitgestellt werden (gegenüber 42,4 % im ursprünglichen Plan).

Mit dem REPowerEU-Kapitel werden die Bemühungen Frankreichs um den ökologischen Wandel erheblich vorangebracht, da alle Reformen und Investitionsvorhaben in vollem Umfang dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht wird, wobei der Schwerpunkt stärker auf umfassenden Renovierungen liegt, Wasserstoffprojekte unterstützt werden und der Industriesektor dekarbonisiert wird. Die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Reformen werden außerdem die Einführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien durch gestraffte Genehmigungsverfahren beschleunigen, den Energieverbrauch Frankreichs durch den „Energieeffizienzplan“ senken und die Kohärenz und Koordinierung der öffentlichen Maßnahmen im Bereich des ökologischen Wandels durch die Einrichtung des Generalsekretariats für die ökologische Planung verbessern.

Stärkung der digitalen Vorsorge und der sozialen Krisenfestigkeit Frankreichs

Das Digitalziel des französischen Plans bleibt unverändert, da nun 21,6 % der Gesamtmittel des Plans (vorher: 21,4 %) für die Unterstützung des digitalen Wandels vorgesehen sind. Der geänderte Plan trägt weiterhin signifikant zum digitalen Wandel in den Unternehmen und der Verwaltung sowie zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Beschäftigten, Studierenden und der Bevölkerung insgesamt bei, was voraussichtlich dauerhafte Auswirkungen hat. Insbesondere leistet der Plan nach wie vor einen Beitrag zur landesweiten Einführung von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und unterstützt die Digitalisierung des Gesundheitssystems sowie die Forschung im Bereich der digitalen Schlüsseltechnologien (wie Cloud, 5G oder Cybersicherheit).

Die soziale Dimension des geänderten Plans bleibt ehrgeizig, da weiterhin auf wichtige soziale und beschäftigungspolitische Herausforderungen wie die Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen, eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und die Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingegangen wird. So werden mit dem Plan insbesondere auch weiterhin die Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sowie Investitionen in die Ausbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Übergangspfade, individuelle Lernkonten) gefördert und die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt (z. B. durch Ausbildungsverträge oder Beschäftigungsbeihilfen für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen). Mit dem Plan wird zudem die Umgestaltung des Gesundheitssystems und die Renovierung von Krankenhäusern und Pflegeheimen unterstützt.

Nächste Schritte

Der Rat hat nun grundsätzlich vier Wochen Zeit, um die Bewertung der Kommission zu billigen.

Die Billigung durch den Rat würde es Frankreich ermöglichen, eine Vorfinanzierung der REPowerEU-Mittel in Höhe von 564 Mio. EUR zu beantragen. Bislang hat Frankreich aus der ARF eine Vorfinanzierung über 5,1 Mrd. EUR und im März 2022 eine erste Zahlung über 7,4 Mrd. EUR erhalten.

Weitere Auszahlungen wird die Kommission genehmigen, wenn die im französischen Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte, an denen die Fortschritte bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen gemessen werden, zufriedenstellend erfüllt sind.?

Weitere Informationen

Frankreichs Aufbau- und Resilienzplan

Aufbau- und Resilienzfazilität: Fragen und Antworten

REPowerEU-Kapitel und Überarbeitung der Aufbaupläne

Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität

Website zur Aufbau- und Resilienzfazilität


Zařazenopo 26.06.2023 12:06:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/3495&language=de
langde

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