Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 158 Mio. EUR ausgestattete polnische Maßnahme genehmigt, mit der LOTOS Green H2 sp. z o.o., eine letztlich im Eigentum von PKN Orlen SA stehende Zweckgesellschaft, bei der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff für Raffinerien unterstützt werden soll. Die Maßnahme wird die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie und des europäischen Grünen Deals unterstützen und im Einklang mit dem REPowerEU-Plan dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.
Die polnische Maßnahme
Polen hat bei der Kommission die geplante Förderung eines Vorhabens von LOTOS Green H2 angemeldet, das auf die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch Wasserelektrolyse (d. h. die Nutzung von Strom zur Zerlegung von Wasser in Sauerstoff und Wasserstoff) anstatt durch Methandampfreformierung von Erdgas abzielt. Dieser erneuerbare Wasserstoff soll in der Danziger Raffinerie von PKN Orlen zur Kraftstoffherstellung genutzt werden.
Mit der Beihilfe in Form eines Direktzuschusses in Höhe von 158 Mio. EUR werden die Installation eines Elektrolyseurs mit einer Kapazität von 100 MW sowie der Bau eines 50-MW-Photovoltaik-Kraftwerks und einer Batteriespeicheranlage mit einer Kapazität von 20 MWh gefördert. Nach Inbetriebnahme des Elektrolyseurs im Jahr 2027 soll seine Erzeugungskapazität schrittweise auf bis zu 13 600 Tonnen erneuerbaren Wasserstoff pro Jahr gesteigert werden.
Durch das vollständig umgesetzte Vorhaben soll während seiner gesamten Laufzeit der Ausstoß von 2,5 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr vermieden werden. Um eine größtmögliche Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erzielen, soll zur Herstellung des Wasserstoffs ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen verwendet werden.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.
Polen hat das Vorhaben von Green H2 im Rahmen eines offenen Verfahrens für ein IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme ausgewählt. Durch das Vorhaben sollen die Treibhausgasemissionen im energieintensiven und schwer dekarbonisierbaren Raffineriesektor verringert werden. Da Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einschließlich der Förderung von Dekarbonisierungsvorhaben zu den Hauptkategorien von Beihilfen gehören, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind, war es sinnvoller die Maßnahme nach diesen Leitlinien anstatt als Teil des besagten IPCEI zu prüfen.
Dabei kam die Kommission zu folgendem Ergebnis:
- Die Maßnahme trägt zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans.
- Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.
- Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU. Sie ist erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff zu erhöhen. Außerdem ist die Maßnahme angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
- Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird: Sollte das Vorhaben sehr erfolgreich sein und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird der Beihilfeempfänger einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Polen zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus). Ferner wird er das im Rahmen des Vorhabens erworbene technische Know-how mit anderen Akteuren der europäischen Industrie teilen. Außerdem werden die Fortschritte hinsichtlich der angestrebten CO2-Einsparungen überwacht.
- Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.
Daher hat die Kommission die polnische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV bei ihr angemeldet werden müssen, mit dem Binnenmarkt prüfen wird.
Diese neuen Leitlinien gelten seit Januar 2022 und schaffen für die Mitgliedstaaten einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen für die Gewährung von Beihilfen, die die Ziele des Grünen Deals gezielt und kosteneffizient unterstützen. Die Vorschriften wurden mit den wichtigen im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielen der EU und neueren Änderungen im europäischen Energie- und Umweltrecht in Einklang gebracht und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung. Sie enthalten Abschnitte zu Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, u. a. durch die Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen für die Energieversorgungssicherheit.
Die Leitlinien von 2022 sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.
Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele höher gesteckt: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das im Juli 2021 in Kraft getretene europäische Klimagesetz, mit dem die Klimaneutralität bis 2050 als Ziel festgelegt und die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 als Zwischenziel eingeführt wurde, bildet die Grundlage des von der Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegten Legislativpakets „Fit für 55“. Im Rahmen dieses Pakets hat die Kommission Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie mit ehrgeizigeren verbindlichen jährlichen Zielen vorgelegt, um die Erzeugung erneuerbarer Energie zu steigern und den Energieverbrauch auf EU-Ebene zu verringern.
Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission ihre EU-Wasserstoffstrategie, in der ehrgeizige Ziele für die Erzeugung und Nutzung von sauberem Wasserstoff festgelegt wurden und mit der die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen wurde, die die europäische Wasserstoffgemeinschaft (Industrie, Zivilgesellschaft, Behörden) zusammenbringt.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.105006 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
| Zařazeno | st 12.04.2023 11:04:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/2143&language=de |
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