Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt belgische Maßnahme in Höhe von 280 Mio. EUR zur Förderung der Dekarbonisierung der Stahlproduktion von ArcelorMittal

Die Europäische Kommission hat eine mit 280 Mio. EUR ausgestattete belgische Beihilfemaßnahme zugunsten von ArcelorMittal Belgium („ArcelorMittal“) für die teilweise Dekarbonisierung ihrer Stahlproduktions-Verfahren nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, des europäischen Grünen Deals und des Industrieplans zum Grünen Deal unterstützen und im Einklang mit dem REPowerEU-Plan dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.

Die belgische Maßnahme

Belgien hatte bei der Kommission eine Maßnahme in Höhe von 280 Mio. EUR zur Unterstützung des Vorhabens von ArcelorMittal angemeldet, das darauf abzielt, seine Stahlproduktion in Gent teilweise zu dekarbonisieren. In der flandrischen Stadt betreibt das Unternehmen zwei Hochöfen, in denen flüssiges heißes Metall aus einer Mischung aus Eisenerz, Koks und Kalkstein hergestellt wird.

Die Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses und eines zinsgünstigen Darlehens gewährt wird, soll den Bau einer Direktreduktionsanlage für Eisen unterstützen. Zusammen mit einem neuen Elektro-Lichtbogenofen wird die Anlage einen der beiden bestehenden Hochöfen ersetzen. Das ursprünglich im Gasmix verwendete Erdgas wird schrittweise aus den Stahlproduktionsverfahren entfernt. Letztlich wird die Anlage mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben und nur dann durch kohlenstoffarmen Wasserstoff ergänzt, wenn nicht genügend erneuerbarer Wasserstoff zur Verfügung steht.

Die Anlage soll 2026 in Betrieb gehen und voraussichtlich 2,3 Mio. Tonnen kohlenstoffarmen Eisenschwamm pro Jahr produzieren. Nach der Umsetzung des Vorhabens soll der Ausstoß von 50 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid vermieden werden. ArcelorMittal hat sich verpflichtet, das durch das Projekt erworbene technische Know-how weiterzugeben.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Belgien hat das Vorhaben von ArcelorMittal im Rahmen eines offenen Verfahrens im Jahr 2021 für die Teilnahme an einem IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme ausgewählt. Durch das Vorhaben von ArcelorMittal sollen die Treibhausgasemissionen im energieintensiven Stahlsektor verringert werden. Da Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einschließlich Vorhaben zum Kohlenstoffabbau zu den Hauptkategorien von Beihilfen gehören, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind, stellten diese Leitlinien die beste Grundlage für die Prüfung der Maßnahme dar.

Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahme trägt zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur umweltfreundlichen Stahlerzeugung. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie, des Industrieplans zum Grünen Deal und des REPowerEU-Plans.
  • Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in die umweltfreundliche Stahlerzeugung ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.
  • Sie ist erforderlich und geeignet, um die umweltfreundliche Stahlerzeugung zu fördern. Außerdem ist die Maßnahme verhältnismäßig, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
  • Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird: Sollte das Vorhaben sehr erfolgreich sein und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird der Beihilfeempfänger einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Belgien zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus). Zudem wird ArcelorMittal das durch das Projekt erworbene technische Know-how weitergeben. Schließlich wird das Projekt überwacht, um die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele beim Abbau von CO2-Emissionen, der Erdgasnutzung und der schrittweisen Einführung von erneuerbarem Wasserstoff zu überprüfen.
  • Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme Belgiens nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, mit dem Binnenmarkt prüfen wird.

Diese neuen Leitlinien gelten seit Januar 2022 und schaffen für die Mitgliedstaaten einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen für die Gewährung von Beihilfen, die die Ziele des Grünen Deals gezielt und kosteneffizient unterstützen. Die Vorschriften wurden mit den wichtigen im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen jüngsten Änderungen von Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt in Einklang gebracht und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung. Sie enthalten Abschnitte zu Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, u. a. durch die Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen für die Energieversorgungssicherheit.

Die Leitlinien von 2022 sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.

Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele höher gesteckt: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das im Juli 2021 in Kraft getretene europäische Klimagesetz, mit dem die Klimaneutralität bis 2050 als Ziel festgelegt und die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 als Zwischenziel eingeführt wurde, bildet die Grundlage des von der Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegten Legislativpakets „Fit für 55“. Im Rahmen dieses Pakets hat die Kommission Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie mit ehrgeizigeren verbindlichen jährlichen Zielen vorgelegt, um die Erzeugung erneuerbarer Energie zu steigern und den Energieverbrauch auf EU-Ebene zu verringern.

Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission ihre EU-Wasserstoffstrategie, in der ehrgeizige Ziele für die Erzeugung und Nutzung von sauberem Wasserstoff festgelegt wurden und mit der die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen wurde, die die europäische Wasserstoffgemeinschaft (Industrie, Zivilgesellschaft, Behörden) zusammenbringt.

Im Februar 2023 legte die Kommission einen Industrieplan zum Grünen Deal vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Wirtschaft in Europa zu verbessern und den raschen Übergang zur Klimaneutralität generell zu unterstützen.

Der heutige Beschluss folgt auf die Genehmigung einer spanischen Maßnahme in Höhe von 460 Mio. EUR zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Stahlproduktion von ArcelorMittal in Gijón durch die Kommission am 17. Februar 2023.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.104897 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.


Zařazenočt 22.06.2023 11:06:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/3404&language=de
langde

Související témata

ARCELORMITTAL
Zobrazit sloupec 

Kalkulačka - Výpočet

Výpočet čisté mzdy

Důchodová kalkulačka

Přídavky na dítě

Příspěvek na bydlení

Rodičovský příspěvek

Životní minimum

Hypoteční kalkulačka

Povinné ručení

Banky a Bankomaty

Úrokové sazby

Hypotéky, Stavební spoření

Směnárny - Euro, Dolar

Práce - Volná místa

Úřad práce, Mzdy, Platy

Dávky a příspěvky

Nemocenská, Porodné

Podpora v nezaměstnanosti

Důchody

Investice

Burza - ČEZ

Dluhopisy, Podílové fondy

Ekonomika - HDP, Mzdy

Kryptoměny - Bitcoin, Ethereum

Drahé kovy

Zlato, Investiční zlato, Stříbro

Ropa - PHM, Benzín, Nafta, Nafta v Evropě

Podnikání

Obchodní rejstřík

Města a obce, PSČ

Katastr nemovitostí

Ochranné známky

Finanční katalog

Občanský zákoník

Zákoník práce

Stavební zákon

Daně, formuláře

Další odkazy

Auto - Cena, Spolehlivost

Monitoring ekonomiky

Volby, Mapa webu

English version

Czech currency

Prague stock exchange


Ochrana dat

Používání cookies

Copyright © 2000 - 2024

Kurzy.cz, spol. s r.o., AliaWeb, spol. s r.o. V