Kommission stellt Google Leitlinien für die Interoperabilität von KI auf Android undamp zur Verfügung; gemeinsame Nutzung der Google-Suche
Heute hat die Europäische Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte zwei verbindliche Spezifikationsmaßnahmen für Google erlassen.
Ziel der ersten Spezifikationsmaßnahmen ist es, sicherzustellen, dass die KI-Dienste der Wettbewerber mit Googles eigenen KI-Diensten wie Gemini konkurrieren können, indem sie gleichberechtigten Zugriff auf Funktionen auf Googles Android-Geräten haben.
Ziel der zweiten Spezifikationsmaßnahmen ist es, die Wettbewerbsbedingungen auszugleichen, indem Suchmaschinen von Drittanbietern Zugriff auf Suchdaten gewährt wird, die nur die Google-Suche in großem Umfang erfassen kann.
Interoperabilität mit Google Android
Derzeit haben die KI-Assistenten von Wettbewerbern auf Android-Handys nur eingeschränkten Zugriff auf die wichtigsten Funktionen des Google Android-Betriebssystems. Ohne diesen Zugang konkurrieren alternative KI-Assistenten nicht gleichberechtigt mit Googles eigenen KI-Diensten, die vollen Zugriff haben. KI-Assistenten von Drittanbietern sind daher in der Art und Weise, wie sie ihre innovativen Dienste anbieten können, begrenzt, wodurch sie für 60 % der EU-Nutzer, die über ein Android-Gerät verfügen, weniger attraktiv sind.
Mit der heutigen Entscheidung wird sichergestellt, dass die Nutzer ihren bevorzugten KI-Assistenten über Sprachbefehle aktivieren können, ähnlich dem Befehl „Hey Google“. Benutzer können KI-Assistenten von Drittanbietern verwenden, um Aktionen in Apps in ihrem Namen auszuführen. So können sie beispielsweise Aufgaben wie die Buchung eines Taxis delegieren, Vorschläge für relevante Antworten in Chat-Apps erhalten oder den KI-Assistenten nach einem kürzlich besuchten Ort fragen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen robuste Sicherheitsvorkehrungen enthalten, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Benutzer, die Geräteintegrität und die Sicherheit geschützt sind.
Google-Suchdaten
Die zweite Entscheidung legt fest, wie Google Suchdaten mit anderen Suchmaschinen teilen sollte. Die gemeinsame Nutzung von Daten ist für die Entwicklung und Optimierung von Suchmaschinen Dritter von entscheidender Bedeutung. Es trägt dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen mit der Google-Suche zu schaffen, und fördert innovative Suchdienste, die auf den Datenschutz ausgerichtete Alternativen umfassen.
Die Entscheidung enthält Leitlinien zu mehreren Schlüsselaspekten, die das Datenaustauschangebot von Google bisher unwirksam gemacht haben. So wird beispielsweise festgelegt, dass KI-Chatbots, die Suchfunktionen anbieten, berechtigt sind, geteilte Daten zu erhalten, und dass Google vorbehaltlich der Anonymisierung die gleichen Daten teilen sollte, die es zur Optimierung seiner eigenen Suchdienste sammelt.
Die Entscheidung gewährleistet die Anonymisierung der Suchdaten. Sie enthält eine vielschichtige Methode zur Anonymisierung der gemeinsam genutzten Daten, die in enger Zusammenarbeit mit internen und externen Datenschutzexperten und im Einklang mit dem Entwurf gemeinsamer Leitlinien für das Zusammenspiel von Datenschutzgesetz und DSGVO durch die Kommission und den Europäischen Datenschutzausschuss entwickelt wurde. Die Entscheidung ermöglicht es Google außerdem, vor der Weitergabe von Daten zu beurteilen, ob die gemeinsame Nutzung dieser Daten mit einem bestimmten Dritten ernsthafte Risiken für die Cybersicherheit und den Datenschutz birgt. Je nach künftigen Marktentwicklungen, auch auf der Grundlage einer Bewertung durch unabhängige Dritte, kann die Kommission den heutigen Beschluss insbesondere in Bezug auf die einschlägigen Anonymisierungsmaßnahmen ändern.
Schließlich legen die Maßnahmen eine faire Formel für die Berechnung des Preises der gemeinsam genutzten Daten und ein transparentes Verfahren für den Zugriff auf die Daten fest.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, europäischen Nutzern ein breiteres und funktionsreicheres Angebot an Optionen zur Auswahl zu bieten, sowohl bei ihren KI-Diensten auf Android als auch bei Suchdiensten.
Nächste Schritte
Spezifizierungsentscheidungen sind rechtlich bindend. Google ist verpflichtet, die festgelegten Maßnahmen unter den in den Entscheidungen enthaltenen Bedingungen und Fristen umzusetzen. Google muss ab Januar 2027 mit der Weitergabe von Suchdaten an berechtigte Suchmaschinenanbieter beginnen. Die Nutzer werden ab Juli 2027 von den Änderungen an Android profitieren.
Diese Entscheidungen respektieren in vollem Umfang die Verteidigungsrechte von Google und unterliegen weiterhin einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle.
Hintergrund
Ziel des DMA ist es, bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Sie regelt Gatekeeper, bei denen es sich um große digitale Plattformen handelt, die ein wichtiges Tor zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern darstellen, deren Position ihnen die Befugnis einräumen kann, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen, und legt Vorschriften fest, um zu verhindern, dass sie Märkte zu ihren Gunsten unfair kippen. Es zielt auch darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen in seit langem etablierten Märkten wie Suchmaschinen wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission Google Search, Google Play, Google Maps, YouTube, das Betriebssystem Google Android, Google Chrome, Google Shopping und seine Online-Werbedienste als zentrale Plattformdienste. Google ist seit dem 7. März 2024 verpflichtet, alle geltenden DMA-Verpflichtungen in Bezug auf seine benannten Dienste vollständig einzuhalten.
Dazu gehören die Verpflichtung, eine wirksame Interoperabilität mit Funktionen von Google Android (gemäß Artikel 6 Absatz 7 DMA) anzubieten und Drittanbietern Zugang zu anonymisierten Suchdaten (gemäß Artikel 6 Absatz 11 DMA) zu gewähren.
In den Maßnahmen, die im Anschluss an das Spezifikationsverfahren angenommen wurden, wird klargestellt, wie eine DMA-Verpflichtung umgesetzt werden sollte, um die Einhaltung sicherzustellen. Spezifikationsverfahren unterscheiden sich von Nichtkonformitätsuntersuchungen und zielen nicht darauf ab, die Einhaltung des DMA durch den Gatekeeper zu bewerten. Daher sehen sie keine Verhängung von Geldbußen vor.
Die Kommission leitete am 27. Januar 2026 zwei derartige Verfahren wegen der gemeinsamen Nutzung der Daten der Google-Suche und der Interoperabilität mit dem Betriebssystem Google Android für KI-Dienste ein. Die Kommission übermittelte Google ihre vorläufigen Feststellungen und veröffentlichte die vorgeschlagenen Maßnahmen, mit denen Dritte aufgefordert wurden, am 16. April 2026 bzw. am 27. April 2026 Rückmeldung zu geben.
Für weitere Informationen
Q&A zur Interoperabilität mit der Google Android-Spezifikationsentscheidung
Q&A zur Google Search-Spezifikationsentscheidung
Quote
| Zařazeno | čt 16.07.2026 15:07:48 |
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| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1634&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1634/ |
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