Die Kommission verklagt BELGIEN, IRLAND und SPANIEN
Die Europäische Kommission hat heute entschieden, Belgien, Irland und Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie keine nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der EU-Rechte auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Richtlinie (EU) 2019/1158) mitgeteilt haben.
Die 2019 erlassene Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist eine wichtige Rechtsvorschrift, die es berufstätigen Eltern ermöglichen soll, Berufs- und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Sie enthält Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Diese neuen Vorschriften sollen Menschen dabei helfen, sich sowohl auf ihren Beruf als auch auf ihr Familienleben zu konzentrieren, ohne auf eines von beiden verzichten zu müssen. Der Richtlinie zufolge können Eltern und pflegende Angehörige, die berufstätig sind, Urlaub nehmen, um sich um hilfsbedürftige Familienangehörige zu kümmern.
Die Frist für die Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in nationales Recht endete am 2. August 2022. Im September 2022 richtete die Kommission Aufforderungsschreiben an 19 Mitgliedstaaten, die ihr noch keine vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt hatten. Im April 2023 richtete die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen an elf Mitgliedstaaten, die ihre vollständigen nationalen Umsetzungsmaßnahmen noch mitzuteilen hatten. Diese Länder müssen nun binnen zwei Monaten die erforderlichen Schritte einleiten, um den mit Gründen versehenen Stellungnahmen nachzukommen. Von Belgien, Irland und Spanien wurden noch immer keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt. Da diese Fälle die Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie betreffen, wird die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union ersuchen, finanzielle Sanktionen gegen diese Mitgliedstaaten zu verhängen.
Hintergrund
Mit der 2019 erlassenen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sollen sowohl i) die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt als auch ii) die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und von flexiblen Arbeitsregelungen gesteigert werden. Insgesamt ist die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU um 10,8 Prozentpunkte niedriger als die der Männer. Darüber hinaus arbeiten nur 68 % der Frauen mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen im Vergleich zu 81 % der Männer mit denselben Verpflichtungen. Die Richtlinie sieht folgende Rechte vor:
- Vaterschaftsurlaub: Berufstätige Väter haben zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub. Die Vergütung muss im Vaterschaftsurlaub mindestens in Höhe des Krankengeldes erfolgen.
- Elternurlaub: Jeder Elternteil hat Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, wobei zwei Monate bezahlt und nicht übertragbar sind. Eltern können einen flexiblen Urlaub beantragen – entweder in Vollzeit, Teilzeit oder in einzelnen Teilen.
- Urlaub für pflegende Angehörige: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine/n Angehörige/n oder eine in demselben Haushalt lebende Person betreuen oder unterstützen, haben Anspruch auf mindestens fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr.
- Flexible Arbeitsregelungen: Alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis mindestens acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen haben das Recht, verkürzte oder flexible Arbeitszeiten und Flexibilität am Arbeitsplatz zu beantragen.
Die Richtlinie und die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung ergänzen einander. Das Ziel letzterer ist es, hochwertige, bezahlbare und leicht zugängliche Pflege und Betreuung in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Verbessert werden soll sowohl die Situation der Betreuungs- und Pflegebedürftigen als auch die Situation derjenigen, die professionell oder informell ihre Pflege oder Betreuung übernehmen.
Weitere Informationen
Factsheet – Neue Rechte zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Pressemitteilung – Neue Rechte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in der EU
Website – Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Website – Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Eurostat – Statistiken über Erwerbstätigenquoten nach Geschlecht, Alter und Bildungsabschluss
Eurostat – Statistiken über Teilzeitbeschäftigung als Prozentsatz der Gesamtbeschäftigung
EU-Vertragsverletzungsverfahren
Datenbank über Vertragsverletzungsverfahren
Link zu den Vertragsverletzungsverfahren im November 2023
Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien (INFR(2022)0332)
Vertragsverletzungsverfahren gegen Irland (INFR(2022)0370)
Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien (INFR(2022)0355)
| Zařazeno | čt 16.11.2023 12:11:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/5372&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/23/5372/ |
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