Kommission genehmigt spanische Beihilfe von 500 Mio. EUR
Die Europäische Kommission hat eine mit 500 Mio. EUR dotierte spanische Beihilferegelung genehmigt, mit der Agrarunternehmen bei der Bewältigung des durch die Krise im Nahen Osten verursachten Anstiegs der Düngemittelpreise unterstützt werden sollen.
Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 29. April 2026 angenommenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (METSAF) genehmigt.
Die spanische Maßnahme
Spanien hat bei der Kommission eine mit 500 Mio. EUR dotierte Regelung zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, angemeldet. Mit der Regelung, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, sollen die Auswirkungen der gestiegenen Düngemittelpreise abgefedert werden.
Die Beihilfen werden in Form von Direktzuschüssen gewährt. Unternehmen können 22 EUR pro Hektar für Trockenflächen und 55 EUR pro Hektar für bewässerte Flächen für höchstens 300 Hektar pro Begünstigtem erhalten. Die Beihilfe wird bis zu 70 % der zusätzlichen Düngemittelkosten decken, die durch die Krise im Nahen Osten entstanden sind.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere werden die Beihilfen auf der Grundlage einer Beihilferegelung mit einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt, und ihr Zweck besteht darin, in der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen tätige Unternehmen vorübergehend zu unterstützen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.
Daher hat die Kommission die spanische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Am 29. April 2026 nahm die Kommission den METSAF an, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten zu unterstützen. Der METSAF ist ein befristeter Rahmen, der gezielt auf die Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige ausgerichtet ist, d. h. auf Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Der Beihilferahmen wird bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Während dieses Zeitraums wird die Kommission die Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage beobachten und Inhalt, Anwendungsbereich und Geltungsdauer des Beihilferahmens im Lichte dieser Entwicklungen überprüfen.
Während der Übergang zu einer grünen Wirtschaft nach wie vor die langfristige Lösung darstellt, um EU-Unternehmen vor den Auswirkungen globaler Energieschocks zu schützen, ermöglicht der METSAF es den Mitgliedstaaten unmittelbar, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Wachstum der am stärksten gefährdeten Unternehmen durch die aktuelle Krise nicht dauerhaft gehemmt wird.
Zu diesem Zweck können sie in der Landwirtschaft, der Fischerei bzw. dem Verkehrssektor tätige Unternehmen in unterschiedlicher Form unterstützen. Dazu gehören Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs, mit denen ein Teil der Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln gedeckt werden kann, und ein vereinfachter Ansatz bei geringen Beihilfebeträgen.
Im METSAF ist auch eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State aid Framework: CISAF) vorgesehen, die größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen ermöglicht.
Weitere Informationen zum METSAF-Beihilferahmen sind hier abrufbar.
Weitere Informationen
Die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.122723 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
| Zařazeno | čt 28.05.2026 20:05:57 |
|---|---|
| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1166&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1166/ |
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