Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Frankreichs in Höhe von 15 Mio. EUR zur Unterstützung von Agrar- und Aquakulturunternehmen bei der Bewältigung des Anstiegs der Kraftstoffpreise

Kommission genehmigt französische Beihilfe von 15 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat eine mit 15 Mio. EUR dotierte französische Beihilferegelung genehmigt, mit der Agrar- und Aquakulturunternehmen bei der Bewältigung des durch die Krise im Nahen Osten verursachten Anstiegs der Kraftstoffpreise unterstützt werden sollen.

Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 29. April 2026 angenommenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (METSAF) genehmigt.

Die Maßnahme Frankreichs

Frankreich hat bei der Kommission eine mit 15 Mio. EUR dotierte Regelung zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Aquakulturerzeugnissen tätig sind, angemeldet. Mit der Regelung sollen die Auswirkungen des Anstiegs der Preise für Dieselkraftstoff, der nicht für den Straßenverkehr bestimmt ist (gazole non routier, GNR) und im April 2026 gekauft wurde, abgemildert werden. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2026 laufen.

Zwischen Februar und April 2026 stieg der Durchschnittspreis von GNR von 0,70 EUR auf 1,22 EUR pro Liter (ohne Steuern); das entspricht einem Anstieg um 74 %. Die Beihilfen werden in Form von Direktzuschüssen gewährt, deren Höhe anhand der gekauften Kraftstoffmenge bestimmt wird. Unternehmen können 0,0386 EUR pro Liter von zwischen dem 1. und dem 30. April 2026 erworbenem GNR erhalten. Die Beihilfe wird bis zu 70 % der zusätzlichen Kosten decken, die durch die Krise im Nahen Osten entstanden sind.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere werden die Beihilfen auf der Grundlage einer Beihilferegelung mit einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt, und ihr Zweck besteht darin, in der Primärproduktion von Agrar- und Aquakulturerzeugnissen tätige Unternehmen vorübergehend zu unterstützen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Daher hat die Kommission die von Frankreich angemeldete Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Am 29. April 2026 nahm die Kommission den METSAF an, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten zu unterstützen. Der METSAF ist ein befristeter Rahmen, der gezielt auf die Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige ausgerichtet ist, d. h. auf Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Der MESTAF wird bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Während dieses Zeitraums wird die Kommission die Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage beobachten und Inhalt, Anwendungsbereich und Geltungsdauer des Beihilferahmens im Lichte dieser Entwicklungen überprüfen.

Während der Übergang zu einer grünen Wirtschaft nach wie vor die langfristige Lösung darstellt, um EU-Unternehmen vor den Auswirkungen globaler Energieschocks zu schützen, ermöglicht der METSAF es den Mitgliedstaaten unmittelbar, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Wachstum der am stärksten gefährdeten Unternehmen durch die aktuelle Krise nicht dauerhaft gehemmt wird.

Zu diesem Zweck können sie in der Landwirtschaft, der Fischerei bzw. dem Verkehrssektor tätige Unternehmen in unterschiedlicher Form unterstützen. Dazu gehören Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs, mit denen ein Teil der Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln gedeckt werden kann, und ein vereinfachter Ansatz bei geringen Beihilfebeträgen.

Im METSAF ist auch eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State aid Framework: CISAF) vorgesehen, die größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen ermöglicht.

Weitere Informationen zum METSAF-Beihilferahmen sind hier abrufbar.

Weitere Informationen

Die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.123240 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.


Zařazenočt 28.05.2026 11:05:57
Vydáno
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1167&language=de
langde
guid/IP/26/1167/

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