Vorläufige positive Bewertung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat heute eine vorläufige positive Bewertung zum Antrag Deutschlands abgegeben, 4 Mrd. EUR an Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), dem zentralen Instrument von NextGenerationEU, zu erhalten.
Am 15. September 2023 hatte Deutschland die Auszahlung bei der Kommission beantragt, nachdem es die 28 Etappenziele und acht Zielwerte, die im Durchführungsbeschluss des Rates für die erste Tranche festgelegt worden waren, erreicht hatte. Zu den Reformen und Investitionen, die Gegenstand dieses Zahlungsantrags sind, zählte die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige öffentliche Dienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Deutschland hat auch in den ökologischen Wandel investiert, indem Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge finanziell unterstützt wurden und Mittel für den Erwerb emissionsfreier Busse für den Personenverkehr sowie für die Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur bereitgestellt wurden. Mit den vorgelegten Ergebnissen zu den Etappenzielen wurde bestätigt, dass bei Investitionsprojekten im Zusammenhang mit der Wasserstoff- und Mikroelektronikforschung, der Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze und der Digitalisierung der Gesundheitsdienste Fortschritte erreicht worden sind. Der Zahlungsantrag umfasst auch Reformen zur Verringerung von Investitionsengpässen und zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrssektor.
Zusammen mit dem Antrag haben die deutschen Behörden detaillierte und umfassende Nachweise dafür vorgelegt, dass die 36 Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht sind. Die Kommission hat diese Nachweise sorgfältig geprüft, bevor sie eine vorläufige positive Bewertung zum Auszahlungsantrag abgegeben hat.
Der deutsche Aufbau- und Resilienzplan sieht breit angelegte Reform- und Investitionsmaßnahmen in sechs Themenfeldern vor. Deutschland kann Zuschüsse in Höhe von bis zu 30,3 Mrd. EUR erhalten, wenn es den Aufbauplan (28 Mrd. EUR) und sein REPowerEU-Kapitel (2,3 Mrd. EUR) vollständig umsetzt. Im August 2021 wurde Deutschland eine Vorfinanzierung in Höhe von 2,25 Mrd. EUR ausgezahlt.
Die Zahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sind leistungsbezogen und werden nur dann freigegeben, wenn die Mitgliedstaaten die im jeweiligen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Investitionen und Reformen tatsächlich durchführen.
Nächste Schritte
Die Kommission hat ihre vorläufige positive Bewertung, wonach Deutschland die Etappenziele und Zielwerte erreicht hat und damit die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt, an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt und diesen ersucht, binnen vier Wochen dazu Stellung zu nehmen. Nach der Stellungnahme des WFA fasst die Kommission ihren endgültigen Beschluss über die Auszahlung des finanziellen Beitrags gemäß dem Prüfverfahren im Wege eines Komitologieausschusses. Die Auszahlung an Deutschland kann erst nach dem Erlass dieses Beschlusses erfolgen.
Weitere Auszahlungsanträge Deutschlands wird die Kommission ebenfalls daraufhin prüfen, ob die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden, an denen die Fortschritte bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen gemessen werden.
Die an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Beträge werden im Aufbau- und Resilienzscoreboard veröffentlicht, an dem sich ablesen lässt, wie die Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne vorankommt.
Weitere Informationen
Vorläufige Bewertung
Fragen und Antworten zum Auszahlungsantrag Deutschlands im Rahmen von NextGenerationEU
Pressemitteilung zur Vorfinanzierung in Höhe von 12,1 Mio. EUR für Deutschland
Fragen und Antworten zum Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands
Factsheet zum deutschen Aufbau- und Resilienzplan
Durchführungsbeschluss des Rates vom 6. Juli 2021 (und Anhang), geändert durch den Durchführungsbeschluss des Rates vom 7. Februar 2023
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzanzeiger
Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität
Fragen und Antworten zur Aufbau- und Resilienzfazilität
Website EU als Anleihe-Emittent
Quote
| Zařazeno | út 28.11.2023 15:11:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/6093&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/23/6093/ |
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