Die Kommission begrüßt die vorläufige Einigung über die Reform und Verstärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die heute Morgen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt wurde. Diese Einigung stellt einen weiteren Schritt zur Vollendung des Pakets „Fit für 55“ dar, mit dem der europäische Grüne Deal und der REPowerEU-Plan umgesetzt werden. Damit wird erneut deutlich, dass die EU entschlossen ist, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Mit besseren Instrumenten höhere Ziele erreichen
Zum ersten Mal wird der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ rechtsverbindlich festgehalten. Die EU-Länder werden eindeutig verpflichtet, im Energiesektor und darüber hinaus bei politischen Entscheidungen, in der Planung und bei großen Investitionen die Energieeffizienz zu berücksichtigen.
Die Einigung sieht für 2030 ein EU-Energieeffizienzziel von 11,7 % vor und geht damit über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission im Rahmen von „Fit für 55“ hinaus. Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, gemeinsam für eine zusätzliche Verringerung des End- und Primärenergieverbrauchs im Vergleich zu den Energieverbrauchsprognosen von 2020 zu sorgen.
Im Rahmen der vorläufigen Einigung wird die jährliche Energieeinsparverpflichtung fast verdoppelt, um kontinuierliche Fortschritte sicherzustellen. Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 beim Endenergieverbrauch jährlich neue Einsparungen von durchschnittlich 1,49 % erreichen müssen; derzeit liegt dieses Ziel noch bei 0,8 %. Bis Ende 2030 müssen sie schrittweise auf 1,9 % gelangen. Mit diesem wichtigen Instrument werden Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr gefördert.
Außerdem wird mit den überarbeiteten Vorschriften dem öffentlichen Sektor mehr Verantwortung für die Erhöhung der Energieeffizienz übertragen. Öffentliche Stellen müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte, Dienstleistungen, Gebäude und Bauleistungen systematisch Energieeffizienzanforderungen Rechnung tragen. Für den öffentlichen Sektor wird ein neues jährliches Ziel zur Senkung des Energieverbrauchs um 1,9 % eingeführt. Die Verpflichtung der EU-Länder, jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche der Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand zu renovieren, gilt nun auch für die regionale und die lokale Ebene.
Unternehmen werden im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie zu mehr Energieeffizienz angeregt. Verpflichtende Energiemanagementsysteme werden für große Energieverbraucher zum Standard. Alle großen Unternehmen sowie KMU mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 Terrajoule müssen ein Energiemanagementsystem einrichten. Andernfalls werden sie einem Energieaudit unterzogen (wenn ihr jährlicher Verbrauch 10 Terrajoule übersteigt). Erstmals wird auch ein Berichterstattungssystem für die Energieeffizienz großer Rechenzentren eingeführt.
Nach den vereinbarten Änderungen der Richtlinie müssen die EU-Länder auch in Städten mit mehr als 45 000 Einwohnern lokale Pläne für die Wärme- und Kälteversorgung fördern. Mit der überarbeiteten Definition von effizienter Fernwärme- und Fernkälteversorgung werden die Mindestanforderungen schrittweise geändert, um bis 2050 die vollständige Dekarbonisierung der Fernwärme- und Fernkälteversorgung sicherzustellen. Die Förderung neuer hocheffizienter KWK-Anlagen unter Verwendung von Erdgas, die mit der Fernwärmeversorgung in effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen verbunden sind, wird nur bis 2030 möglich sein. Jede andere Nutzung fossiler Brennstoffe für neue Wärmeerzeugungskapazitäten in solchen Systemen wird nicht mehr zulässig sein.
Die Bestimmungen zur Finanzierung von Energieeffizienz werden mit der Einigung weiter verschärft, um die Mobilisierung von Investitionen zu erleichtern. Die EU-Länder werden verpflichtet, innovative Finanzierungssysteme und grüne Darlehensprodukte für Energieeffizienz zu fördern, indem sie für ein umfassendes und diskriminierungsfreies Angebot durch Finanzinstitute sorgen. Sie müssen über den Umfang der Energieeffizienzinvestitionen Bericht erstatten.
Entschärfung der Energiearmut und Stärkung der Verbraucher
Das Abkommen enthält erstmals eine EU-weite Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten müssen nun bei Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, schutzbedürftigen Kunden, einkommensschwachen Haushalten und gegebenenfalls bei Menschen, die in Sozialwohnungen leben, vorrangig Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen. Mit den überarbeiteten Vorschriften wurde der Schwerpunkt stärker auf die Entschärfung der Energiearmut und die Stärkung der Verbraucher gelegt, was die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für technische und finanzielle Unterstützung und außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen einschließt.
Nächste Schritte
Die heute erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden. Sobald dies abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in Kraft treten.
Hintergrund
Der europäische Grüne Deal ist die langfristige Wachstumsstrategie der EU, mit der in Europa bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. Die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie ist einer der Vorschläge, die die Kommission im Juli 2021 im Rahmen der Initiative „Fit für 55“ vorgelegt hat, um die Klima-, Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik der EU so zu gestalten, dass die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Diese Verringerung der Emissionen im kommenden Jahrzehnt ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg Europas, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden und den europäischen Grünen Deal zu verwirklichen.
Außerdem ist die Energieeffizienz ein zentraler Bestandteil des REPowerEU-Plans – der Strategie der EU, mit der so schnell wie möglich keine fossilen Brennstoffe mehr aus Russland importiert werden sollen. Im Mai 2022 schlug die Kommission vor, im Rahmen von REPowerEU die langfristigen Energieeffizienzmaßnahmen zu verstärken. Dies umfasst auch eine Anhebung des verbindlichen Energieeffizienzziels im Paket „Fit für 55“ im Rahmen des europäischen Grünen Deals.
| Zařazeno | pá 10.03.2023 08:03:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/1581&language=de |
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