Erste dreiseitige EU-Vereinbarung zur Förderung der Energiespeicherung unterzeichnet

Erste dreiseitige EU-Vereinbarung zur Förderung der Energiespeicherung unterzeichnet

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von EU-Energieministern, Speicherentwicklern und -herstellern, Entwicklern erneuerbarer Energien, energieverbrauchenden Industrien und Finanzinstituten um das erste dreigliedrige Abkommen der EU über Energiespeicherung versammelt. Die Unterzeichnung erfolgte am Rande der heutigen Tagung des Rates der Energieminister in Luxemburg. Ziel dieses ersten Dreiglieds ist es, den kurzfristigen Ausbau der Speicherung zu beschleunigen, wodurch das Stromsystem sicherer und flexibler wird. Der Start dieses dreigliedrigen Abkommens ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem dekarbonisierten System, das effizienter und in der Lage ist, billigere Energie zu liefern.

Die Energiespeicherung ist das fehlende Bindeglied der Energiewende und kann eine Schlüsselrolle bei der Senkung und Stabilisierung der Energiepreise spielen. Die EU muss die einheimischen erneuerbaren Energien ausbauen, um ihre Abhängigkeit von volatilen Märkten für fossile Brennstoffe zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die Steigerung der erneuerbaren Energien allein reicht jedoch nicht aus. Es muss mit einer Optimierung der Funktionsweise des Energiesystems einhergehen. In diesem Rahmen ist die Speicherung unerlässlich. Die Speicherung von Energie, bis sie am dringendsten benötigt wird, kann die Integration erneuerbarer Energien verbessern und den Verbrauchern einen größeren Nutzen bringen.

Diese einzigartige dreiseitige Vereinbarung wird dazu beitragen, ein günstiges Geschäftsumfeld zu schaffen, um die Speicherkapazität in ganz Europa schnell und in großem Umfang zu erweitern. Sie wird dazu beitragen, die Betriebskosten der Systeme zu senken, den Druck durch hohe und volatile Energiepreise auf EU-Unternehmen zu verringern und gleichzeitig ein starkes Marktsignal zu senden und die Produktionskapazitäten der EU in diesem Sektor zu stärken.

Im Rahmen des Abkommens haben sich 22 EU-Mitgliedstaaten zu ehrgeizigen Zusagen für die Energiespeicherung in den nächsten zwei Jahren verpflichtet. Zusammengenommen belaufen sich diese Zusagen auf eine Speicherkapazität zwischen 30 und 35 GW.

Verpflichtungen im Rahmen der dreiseitigen Vereinbarung über die Energiespeicherung

Im Rahmen der Vereinbarung werden die Entwickler von Energiespeicher- und Erneuerbare-Energien-Projekten jährliche Schätzungen neuer Energiespeicher- und Hybridprojekte und deren Volumen vorlegen, während sich die energieverbrauchenden Industrien verpflichtet haben, Energiespeicherprojekte an ihren eigenen Standorten zu entwickeln und klarere Informationen darüber zu geben, wann und wie viel Strom sie verbrauchen. Diese Sichtbarkeit in der Projektpipeline ist von wesentlicher Bedeutung, um Investoren Klarheit und Sicherheit zu bieten.

Auf ihrer Seite werden die Mitgliedstaaten den Energiespeichersektor unterstützen, indem sie Hindernisse beseitigen, die Fortschritte verlangsamen. Sie verpflichteten sich, die nationalen Regulierungsbehörden in die Lage zu versetzen, kostenorientierte und diskriminierungsfreie Netztarife festzulegen oder zu genehmigen, die die Flexibilität fördern. Gegebenenfalls werden die Mitgliedstaaten die Einführung und Herstellung von Energiespeichern durch nationale und EU-Mittel und im Einklang mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen wie dem Rahmen für staatliche Beihilfen für saubere Industrie (CISAF) finanziell unterstützen.

Als wichtigen Beitrag zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen werden Finanzinstitute (nämlich nationale und regionale Banken, einschließlich Förderbanken) Fachwissen über Speicherprojekte austauschen, um sie für Investoren attraktiver zu machen, und mit der EIB-Gruppe und untereinander zusammenarbeiten, um die Wirkung der Finanzierung von Speicherlösungen zu erhöhen.

Die Kommission wird die EU-Mitgliedstaaten bei der Schaffung von Finanzierungssystemen für die Speicherung unterstützen und die Dekarbonisierung energieverbrauchender Industriezweige unterstützen, unter anderem durch die Bank für industrielle Dekarbonisierung. Ferner werden Möglichkeiten zur Unterstützung des Ausbaus der Energiespeicherung im Rahmen des Innovationsfonds geprüft, die Netzvorschriften aktualisiert, um den Ausbau der Speicherung zu fördern, und mögliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Investitionen in den Übergang zum öffentlichen Sektor mit den Umweltzielen der EU bei der Überprüfung der Taxonomie-Offenlegungsvorschriften Anfang 2027 bewertet.

Nächste Schritte

Die Kommission wird die Verwirklichung der Ziele dieses dreigliedrigen Abkommens leiten und koordinieren und die Fortschritte bis 2028 jährlich verfolgen. Sie wird auch den Austausch zwischen den Unterzeichnern über Herausforderungen und bewährte Verfahren bei der Energiespeicherung über die Taskforce Energieunion, regionale Gruppen und andere bestehende Foren wie die konzertierte Aktion für erneuerbare Energiequellen (CA-RES) unterstützen.

Hintergrund

Schätzungen zufolge benötigt die EU bis 2030 rund 200 GW Speicherkapazität, um den Bedarf ihres Energiesystems zu decken, verglichen mit rund 55 GW, die zu Beginn dieses Jahres installiert wurden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen verschiedene Speichertechnologien in Verbindung mit erneuerbaren Energien und anderen Quellen nichtfossiler Flexibilität erheblich beschleunigt werden.

Der Europäische Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 ferner eine Beschleunigung des Ausbaus und der Integration erneuerbarer Energiequellen und der Energiespeicherung, um die Abhängigkeit von volatilen Märkten für fossile Brennstoffe zu verringern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Das Konzept der dreiseitigen Vereinbarungen wurde in den Aktionsplan für erschwingliche Energie aufgenommen. Sie sollen die wichtigsten Interessenträger eines bestimmten Energiesektors aus Industrie, Behörden und Finanzinstituten zusammenbringen, um gemeinsame Verpflichtungen zur Verringerung von Investitionsrisiken einzugehen. Auf diese Weise können sie dazu beitragen, die Energiepreise kurzfristig und im Laufe der Zeit strukturell für die Industrie und die Unternehmen in der EU zu senken.

Für weitere Informationen

Dreiseitige Abkommen auf EU-Ebene

Dreigliedrige Vereinbarung zur Energiespeicherung

Dreigliedrige Vereinbarung für Projektbeispiele zur Energiespeicherung

Quote

Die Energiespeicherung ist das fehlende Glied in der Energiewende. Durch dreiseitige Vereinbarungen schlagen wir ein innovatives Modell vor, das die Industrie und den öffentlichen Sektor vereint. Als Europäer sind wir der Ansicht, dass diese Art der Zusammenarbeit in wichtigen strategischen Sektoren von wesentlicher Bedeutung ist, um Energie sauberer und erschwinglicher zu machen und unsere Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu verbessern. Gewissheit und Projekttransparenz sind für Investoren von entscheidender Bedeutung. Und genau das liefern wir mit unserer ersten dreigliedrigen Vereinbarung.
Dan Jørgensen, Mitglied der Kommission für Energie und Wohnungswesen


Zařazenopá 26.06.2026 15:06:39
Vydáno
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1426&language=de
langde
guid/IP/26/1426/


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