Die Kommission hat heute den 2024er Zyklus des Europäischen Semesters eingeleitet.
Europäisches Semester: EU-Kommission stellt Prioritäten zur Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit im kommenden Jahr vor
Die Kommission hat heute den 2024er Zyklus des Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung eingeleitet. Dem Herbstpaket zum Europäischen Semester liegt die Herbstprognose 2023 der Europäischen Kommission zugrunde. Dort wird festgehalten, dass die Wirtschaft der EU den vielfältigen Schocks der letzten Jahre standhalten konnte, in diesem Jahr aber vor dem Hintergrund hoher Inflation und einer finanzpolitischen Straffung an Schwung verloren hat und sich auch 2024 nur geringfügig erholen dürfte.
Die EU steht vor einer Reihe wichtiger struktureller Herausforderungen, darunter geringes Produktivitätswachstum, der grüne und digitale Wandel, die Bevölkerungsalterung und die soziale Inklusion, die angegangen werden müssen, um auf dem Weg der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit zu bleiben. Die jüngsten geopolitischen Umwälzungen haben ebenfalls gezeigt, dass die EU auf einem globalen Markt wettbewerbsfähig bleiben muss, wobei es sicherzustellen gilt, dass niemand zurückgelassen wird.
Die wirtschaftspolitische Koordinierung mittels des Europäischen Semesters wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, diese Ziele zu erreichen, indem sie Prioritäten setzt und klare und gut koordinierte Politikleitlinien für das kommende Jahr vorgibt.
Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum
Der diesjährige Jahreswachstumsbericht enthält ambitionierte Pläne für eine noch enger koordinierte EU-Politik, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch einen ökologischen und digitalen Wandel zu verbessern und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten.
Die vier Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters bleiben bestehen: Förderung von nachhaltiger Umweltpolitik, Produktivität, Gerechtigkeit und volkswirtschaftlicher Stabilität und damit Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die integraler Bestandteil des Europäischen Semesters sind.
Dieses Jahr soll der Bewältigung struktureller und angehender Herausforderungen besonderes Augenmerk gewidmet werden, damit jeder einzelne Mitgliedstaat sein Wettbewerbsfähigkeitspotential voll und ganz ausschöpfen kann. Dazu gehört, dass Hürden für private und öffentliche Investitionen abgebaut, unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen unterstützt und der Erwerb der für den grünen und digitalen Wandel erforderlichen Qualifikationen gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang sollen beim Zyklus des Europäischen Semesters 2024 Synergien und Komplementarität zwischen der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne und den kohäsionspolitischen Programmen sichergestellt und ausgebaut und gleichzeitig Bereiche mit weiterem Investitions- und Reformbedarf auf nationaler und regionaler Ebene ermittelt werden.
Zudem soll im Jahr 2024 die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts deaktiviert werden. Die Haushaltspolitik muss die Geldpolitik bei der Inflationsbekämpfung und der Wahrung der finanzpolitischen Stabilität unterstützen, gleichzeitig aber auch ausreichenden Spielraum für zusätzliche Investitionen und die Förderung langfristigen Wachstums schaffen.
Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder
Die Kommission hat die Übereinstimmung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2024 mit den haushaltspolitischen Empfehlungen des Rates vom Juli 2023 bewertet.
Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersichten über die Haushaltsplanung Estlands, Griechenlands, Irlands, Litauens, Sloweniens, Spaniens und Zyperns mit diesen Empfehlungen in Einklang stehen. Die Übersichten über die Haushaltsplanung Deutschlands, Italiens, Lettlands, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, Österreichs, Portugals und der Slowakei entsprechen nicht vollständig den Empfehlungen des Rates. Die Übersichten über die Haushaltsplanung Belgiens, Finnlands, Frankreichs und Kroatiens laufen Gefahr, nicht mit den Empfehlungen des Rates in Einklang zu stehen.
Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2024
Mit der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet erhalten dessen Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Politik-Ratschläge zu Themen, die die Funktionsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets insgesamt betreffen. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der hohen Inflation und der Wettbewerbsfähigkeit.
Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sollten
- eine koordinierte, umsichtige Finanzpolitik verfolgen und Energiehilfen auslaufen lassen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu verbessern und einen Inflationsdruck zu vermeiden,
- hohe und dauerhafte öffentliche Investitionen gewährleisten und private Investitionen durch eine beschleunigte Umsetzung der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und der Kohäsionspolitik aufgelegten Programme fördern,
- unter Berücksichtigung der Wettbewerbsdynamik Lohnentwicklungen unterstützen, die den Kaufkraftverlust der Arbeitnehmer abmildern,
- Risiken im Zusammenhang mit einer Verschärfung der Finanzierungsbedingungen beobachten und gleichzeitig die Bankenunion vollenden sowie
- die Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, Fortschritte bei der Kapitalmarktunion und die Gewährleistung, dass die öffentliche Unterstützung für strategische Sektoren zielgerichtet bleibt und keine Verzerrungen bei den Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt verursacht, fördern.
Warnmechanismus-Bericht
Der Warnmechanismus-Bericht (WMB) ist ein Beobachtungsinstrument zur Früherkennung potenzieller makroökonomischer Ungleichgewichte. Darin werden die Mitgliedstaaten genannt, bei denen eingehende Überprüfungen erforderlich sind, um zu beurteilen, ob sie von Ungleichgewichten betroffen sind, die politische Maßnahmen erfordern.
In der letzten Runde des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht waren in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Ungarn und Zypern Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt worden. Infolgedessen werden für diese Länder im Zyklus 2023-2024 erneut eingehende Überprüfungen vorbereitet.
Der diesjährige WMB kommt zu dem Schluss, dass für einen weiteren Mitgliedstaat, nämlich die Slowakei, eingehende Überprüfungen erforderlich sind. Die Slowakei war zwar bereits im vorangegangenen jährlichen Zyklus einer eingehenden Überprüfung unterzogen worden, die ergab, dass es keine Ungleichgewichte gebe. Seither deutet die wirtschaftliche Entwicklung jedoch auf ein anhaltendes Risiko möglicher Ungleichgewichte hin, da das Land beim Abbau der einschlägigen Risiken offenbar nicht eindeutig Fortschritte erzielt.
Vorschlag für einen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht
Im Vorschlag der Kommission für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird konstatiert, dass der EU-Arbeitsmarkt widerstandsfähig ist. Insgesamt erreichte die Beschäftigungsquote in der EU im Jahr 2022 74,6 %. Im zweiten Quartal 2023 stieg sie weiter auf 75,4 % und lag damit deutlich über dem vor der Pandemie verzeichneten Niveau. Gleichzeitig sank die Arbeitslosigkeit in der EU 2022 auf einen historischen Tiefstand (6,2 %), ein Trend, der sich im zweiten Quartal 2023 fortsetzte (6 %). Dennoch bestehen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen und Wirtschaftszweigen.
Trotz des Anstiegs der Nominallöhne sind die Reallöhne im Jahr 2022 in fast allen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße gesunken. Dies macht deutlich, wie wichtig ausgewogene Lohnbildungsmechanismen sind, darunter ein fest verankerter sozialer Dialog und wirksame kollektive Tarifverhandlungen im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten. Angemessene Mindestlöhne können dazu beitragen, die Kaufkraft von Niedriglohnempfängern zu wahren und die Erwerbstätigenarmut zu senken, während gleichzeitig die Nachfrage aufrechterhalten und Arbeitsanreize verstärkt werden. Wenn in beträchtlichem Ausmaß Arbeitskräfte und Qualifikationen fehlen, wird das Wirtschaftswachstum gebremst. Wird dieser Mangel nicht angemessen angegangen, könnte er auch den ökologischen und digitalen Wandel behindern.
Diese Ausgabe des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts ist die erste, in der über die Fortschritte bei der Verwirklichung der beschäftigungs-, qualifikations- und sozialpolitischen Ziele der EU und der Mitgliedstaaten für 2030 berichtet wird. Die EU ist zwar auf gutem Weg, die angestrebte Beschäftigungsquote von 78 % bis 2030 zu erreichen, doch sind noch erhebliche Fortschritte erforderlich, um die beiden anderen Kernziele – in den Bereichen Erwachsenenbildung und Armutsbekämpfung – zu erreichen. Im Einklang mit den Grundsätzen des Rahmens für soziale Konvergenz werden in diesem Bericht auch die einzelnen Länder genauer in den Blick genommen. Dabei werden die Arbeitsmarkt-, Qualifikations- und sozialen Herausforderungen der Mitgliedstaaten analysiert, um potenzielle Risiken für die soziale Aufwärtskonvergenz zu ermitteln, die einer eingehenderen Analyse bedürfen.
Nächste Schritte
Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das heute vorgelegte Herbstpaket für 2024 zu erörtern und die dort enthaltenen Vorgaben zu billigen. Die Kommission sieht dem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und den weiteren Schritten im Zyklus des Europäischen Semesters sowie dem einschlägigen Austausch mit den Sozialpartnern und Interessenträgern erwartungsvoll entgegen.
Hintergrund
Das Europäische Semester bietet einen Rahmen für die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten. Seit seiner Einführung im Jahr 2011 ist es zu einem etablierten Forum für die Erörterung der haushalts-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen der EU-Länder innerhalb eines festen jährlichen Zeitplans geworden.
Das Herzstück von „NextGenerationEU“ ist die Aufbau- und Resilienzfazilität mit Darlehen und Zuschüssen im Umfang von 723,8 Mrd. EUR zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der EU-Länder. Damit sollen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abgefedert, die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger und widerstandsfähiger gemacht und sie besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet werden.
Bislang belaufen sich die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlten Gelder auf 175 Mrd. EUR. Bis zu 150 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln – davon bis zu 127 Mrd. EUR in Form von Darlehen – dürften nach der Ergänzung der jeweiligen Pläne um ein REPowerEU-Kapitel gebunden werden. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie wurden im Rahmen der Kohäsionspolitik mehr als 210 Mrd. EUR ausgezahlt. Inzwischen hat die Kommission 21 von den Mitgliedstaaten vorgelegte überarbeitete nationale Aufbau- und Resilienzpläne gebilligt, die ein REPowerEU-Kapitel enthalten, um die Energieabhängigkeit von Russland zu verringern und den ökologischen Wandel zu beschleunigen. Der Rat hat 13 dieser überarbeiteten Pläne bereits gebilligt und wird voraussichtlich bis Ende des Jahres über die verbleibenden Pläne befinden.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zum Herbstpaket 2024 des Europäischen Semesters
Herbstpaket im Rahmen des Europäischen Semesters – Dokumente
Herbstprognose 2023
Das Europäische Semester
Die Aufbau- und Resilienzfazilität
NextGenerationEU
Kohäsionspolitik
REPowerEU-Plan
Quote
| Zařazeno | út 21.11.2023 15:11:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/5871&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/23/5871/ |
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