Stärkung der Resilienz der EU: Fortschritte auf dem Weg zur Ermittlung kritischer Einrichtungen für Schlüsselsektoren

Die Kommission hat heute für die elf Sektoren, die in der am 16. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) aufgeführt sind, eine Liste wesentlicher Dienste angenommen. Wesentliche Dienste werden von kritischen Einrichtungen erbracht und sind für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit sowie für die Erhaltung der Umwelt von entscheidender Bedeutung.

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 17. Juli 2026 die kritischen Einrichtungen in den Sektoren ermitteln, die in der CER-Richtlinie festgelegt wurden. Um Risikobewertungen vorzunehmen und anschließend die kritischen Einrichtungen zu ermitteln, greifen die Mitgliedstaaten auf die Liste wesentlicher Dienste zurück. Die ermittelten kritischen Einrichtungen müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre Resilienz zu verbessern.

Liste der wesentlichen Dienste

Die Kommission hat für die elf unter die Richtlinie fallenden Sektoren und Teilsektoren eine nicht erschöpfende Liste von Diensten vorgeschlagen, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder die Erhaltung der Umwelt von entscheidender Bedeutung sind:

  1. Sektor „Energie“ – hier werden z. B. Dienste in den Bereichen Stromerzeugung und Energiespeicherung genannt;
  2. Sektor „Verkehr“ – Dienste wie die Verwaltung und Instandhaltung der Flughafen- oder Eisenbahninfrastruktur;
  3. Sektor „Bankwesen“ – z. B. wesentliche Dienste wie die Entgegennahme von Einlagen und die Kreditvergabe;
  4. Sektor „Finanzmarktinfrastrukturen“ – dazu gehören Dienste wie der Betrieb von Handelsplätzen und Clearingsystemen;
  5. Sektor „Gesundheit“ – darunter fallen Vertrieb, Herstellung und Erbringung von Gesundheits- und medizinischen Dienstleistungen;
  6. Sektor „Trinkwasser“ – Trinkwasserversorgung und -lieferung;
  7. Sektor „Abwasser“ – Sammlung, Entsorgung und Behandlung von Abwasser;
  8. Sektor „Digitale Infrastruktur“ – dazu gehören Dienste wie die Bereitstellung und der Betrieb von Diensten in den Bereichen Internet-Knotenpunkte, Domain-Namensysteme (DNS), Top-Level Domains (TLD) und Cloud Computing sowie Rechenzentrumsdienste;
  9. Dienste, die im Sektor „Öffentliche Verwaltung“ erbracht werden;
  10. Sektor „Weltraum“ – etwa der Betrieb von Bodeninfrastrukturen;
  11. Sektor „Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln“ – z. B. industrielle Großproduktion und -verarbeitung von Lebensmitteln, Lebensmittelkettendienste und Großhandelsvertrieb von Lebensmitteln.

Nächste Schritte

Der von der Kommission angenommene delegierte Rechtsakt tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden.

Hintergrund

Im Jahr 2020 hat die Kommission eine erhebliche Verbesserung der EU-Vorschriften über die Resilienz kritischer Einrichtungen und die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen vorgeschlagen. Am 16. Januar 2023 traten zwei wichtige Richtlinien über kritische und digitale Infrastrukturen in Kraft, um die Widerstandsfähigkeit der EU gegen Online- und Offline-Bedrohungen, von Cyberangriffen bis hin zu Kriminalität, Risiken für die öffentliche Gesundheit oder Naturkatastrophen zu stärken: die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) und die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie).

Weitere Informationen

Delegierte Verordnung der Kommission

Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen


Zařazenoút 25.07.2023 15:07:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/3992&language=de
langde

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