Kommission begrüßt politische Einigung über Rückführungsverordnung

Kommission begrüßt politische Einigung über Rückführungsverordnung

Die Kommission begrüßt die heutige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung über ein neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem. Die von der Kommission im März 2025 vorgeschlagenen neuen Rückkehrvorschriften sind ein zentrales Ergebnis der politischen Leitlinien dieser Kommission und der Europäischen Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement. Sie ist ein Kernelement des umfassenden Migrationskonzepts der EU, das das Migrations- und Asylpaket ergänzt.

Die Rückführungsverordnung wird den Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente an die Hand geben, um die Rückkehr unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte in der gesamten Europäischen Union effizienter, mit schnelleren, einfacheren und wirksameren Verfahren zu gestalten.

Zu den neuen gemeinsamen Vorschriften gehören:

  • Ein wirklich europäisches System in Form einer Verordnung mit gemeinsamen Verfahren für den Erlass von Rückkehrentscheidungen und einer Europäischen Rückkehranordnung, mit der die derzeitige Fragmentierung auf EU-Ebene beendet wird.
  • Gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, wobei die Mitgliedstaaten nun in der Lage sind, eine von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Rückkehrentscheidung anzuerkennen und direkt zu vollstrecken.   
  • strengere Vorschriften für die erzwungene Rückkehr, die verbindlich werden, wenn eine illegal aufhältige Person ein Sicherheitsrisiko darstellt, nicht kooperiert, in einen anderen Mitgliedstaat flieht oder die EU nicht freiwillig innerhalb einer vorgeschriebenen Frist verlässt. Gleichzeitig fördert die Verordnung die freiwillige Rückkehr durch verstärkte Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe.
  • Strengere Vorschriften gegen Flucht, einschließlich der Möglichkeit, von Rückkehrern finanzielle Garantien zu verlangen, sich regelmäßig zu melden oder sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.
  • Strengere Regeln für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, damit sie schneller identifiziert und zurückgegeben werden können.
  • Mit der Verordnung wird auch die Möglichkeit eingeführt, Rückkehrzentren in Drittländern einzurichten, an denen Personen, die kein gesetzliches Aufenthaltsrecht in der EU haben und gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, rückgeführt werden können. Zu diesem Zweck können Abkommen oder Vereinbarungen mit einem Drittland geschlossen werden, das internationale Menschenrechtsnormen und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, achtet.
  • Starke Sicherheitsvorkehrungen während des gesamten Rückführungsprozesses: Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr müssen unter uneingeschränkter Achtung der grundlegenden und internationalen Menschenrechtsnormen durchgeführt werden. 

Nächste Schritte

Die Verordnung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft tritt, was nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU geschehen wird. Die Verordnung ersetzt die bestehende Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008.

Hintergrund

Obwohl die Rückführungsquote im Jahr 2025 auf 28 % gestiegen ist – die höchste Rückführungsquote in den letzten zehn Jahren –, ist die Zahl der effektiven Rückführungen immer noch zu gering, und die Wirksamkeit des Rückführungssystems muss weiter verbessert werden. Mit den heute vereinbarten neuen Vorschriften wird genau das erreicht – sie werden den Mitgliedstaaten helfen, die Rückkehr von Personen ohne gesetzliches Aufenthaltsrecht in die EU durch einfachere, schnellere und wirksamere Verfahren zu erhöhen.

Parallel dazu arbeitet die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiterhin mit Drittländern zusammen, um die Zusammenarbeit bei Rückübernahme und Rückführung zu verstärken. Dazu gehört auch der Einsatz von Anreizen wie Rückübernahmeinstrumenten, Finanzierungsinstrumenten, Visa- und Handelspolitik im Rahmen der Migrationsdiplomatie der EU, die Drittländer erreicht.

Für weitere Informationen

Migrations- und Asylpaket

Kommission schlägt neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem vor

Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem

Quote

Die in den Trilogen erzielte politische Einigung stellt einen entscheidenden Fortschritt dar. Eine glaubwürdige und wirksame Rückkehrpolitik ist ein wichtiger Bestandteil eines gut funktionierenden Migrationsmanagementsystems. Mit diesen neuen Vorschriften werden in der gesamten Europäischen Union schnellere, einfachere und wirksamere Verfahren für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die kein Aufenthaltsrecht haben, unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der Grundrechte sichergestellt.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie

Die heutige Einigung zeigt, dass wir unser europäisches Haus in Ordnung bringen. Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, wer in die EU kommen kann, wer bleiben kann und wer gehen muss. Das ist es, was die Bürger erwarten, und das ist es, was wir leisten.
Magnus Brunner, Mitglied der Kommission für Inneres und Migration


Zařazenoút 02.06.2026 10:06:41
Vydáno
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1222&language=de
langde
guid/IP/26/1222/

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