Übereinkommen über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Die Europäische Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Wie von der Kommission im Dezember 2021 vorgeschlagen, wird die neue Richtlinie die Wirksamkeit der Strafverfolgung verbessern und dazu beitragen, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen, indem die schwersten Umweltstraftaten bekämpft werden, die verheerende Auswirkungen sowohl auf die Umwelt als auch auf die menschliche Gesundheit haben können.
Sobald die neue Richtlinie in Kraft getreten ist, müssen die Mitgliedstaaten die Definition der Kategorien von Umweltstraftaten sowie wirksame abschreckende Sanktionen für Straftäter in ihr Strafrecht aufnehmen. Der neue Rechtsrahmen wird dazu beitragen, dass schwere Umweltstraftaten nicht ungestraft bleiben. Dies wird Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung verhindern und dazu beitragen, unsere Natur für künftige Generationen zu erhalten.
Ahndung von Umweltschäden
Verstöße gegen Umweltauflagen wie illegaler Handel mit Chemikalien oder Quecksilber und illegales Recycling von Schiffen müssen in allen EU-Mitgliedstaaten als Straftaten behandelt werden.
Ähnliche Arten und Höhen von Sanktionen für natürliche und juristische Personen werden in der gesamten EU gelten, was dazu beitragen wird, eine einheitlichere Anwendung zu gewährleisten und ihre abschreckende Wirkung zu verstärken. So werden beispielsweise die illegale Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen oder das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Holzerzeugnissen aus illegal geschlagenem Holz in den Mitgliedstaaten mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren geahndet. Die maximalen Geldbußen für Unternehmen, die solche Straftaten begehen, sollten mindestens 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes der juristischen Person oder 40 Mio. EUR betragen.
Die Verursachung besonders schwerer Umweltschäden muss als schwere Straftat mit höheren Strafen behandelt werden. Darüber hinaus müssen die nationalen Gesetzgeber besondere erschwerende Umstände und akzessorische Sanktionen und Maßnahmen (zusätzlich zu finanziellen Sanktionen) berücksichtigen, um eine maßgeschneiderte Reaktion auf bestimmte Straftaten zu ermöglichen. Personen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsbehörden zusammenarbeiten, werden von unterstützenden Maßnahmen im Rahmen des Strafverfahrens profitieren.
Die Aufdeckung und Ahndung tatsächlicher Straftaten erfordert eine wirksame Kette von Maßnahmen, an denen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte und Gerichte beteiligt sind. Um die Durchsetzung in der Praxis zu unterstützen, werden die nationalen Behörden damit beauftragt, einen strategischen Ansatz zu entwickeln, um eine entschlossene Reaktion auf kriminelles Verhalten zu gewährleisten. Praktiker, die vor Ort tätig sind, einschließlich Inspektoren, Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern, werden von ausreichenden Ressourcen und angemessenen Schulungen sowie wirksamen Instrumenten für die Durchsetzung, Koordinierung, Zusammenarbeit und Datenerhebung profitieren.
Da es sich bei der Umweltkriminalität um ein komplexes globales Phänomen handelt, das Anstrengungen verschiedener Behörden erfordert und oft grenzüberschreitende Auswirkungen hat, wird die neue Richtlinie die Zusammenarbeit und Koordinierung der Behörden in der EU und auf internationaler Ebene erleichtern.
Nächste Schritte
Nun obliegt es dem Europäischen Parlament und dem Rat, die politische Einigung förmlich anzunehmen. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Hintergrund
Es besteht eine wachsende Kluft zwischen der strafrechtlichen Reaktion auf Umweltkriminalität und der kriminologischen Situation vor Ort. Trotz der geltenden Richtlinie ist die Zahl der grenzüberschreitenden Ermittlungen und Verurteilungen wegen Umweltkriminalität in der EU nicht wesentlich gestiegen. Im Gegensatz dazu nimmt die Umweltkriminalität weltweit jährlich um 5 % bis 7 % zu, was zu dauerhaften Schäden für Lebensräume, Arten, die Gesundheit der Menschen und die Einnahmen von Regierungen und Unternehmen führt. Nach Schätzungen von UNEP und Interpol, die im Juni 2016 veröffentlicht wurden, belaufen sich die jährlichen Verluste durch Umweltkriminalität auf 91 bis 258 Mrd. USD.
Für weitere Informationen
Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Quote
Zařazeno | čt 16.11.2023 18:11:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/5817&language=de |
lang | de |
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