Politische Einigung über die Transparenz politischer Werbung
Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung über die Transparenz politischer Werbung. Sie zählt zu den Maßnahmen der Kommission, die die Integrität von Wahlen schützen und eine offene demokratische Debatte fördern sollen. Nach den neuen Vorschriften muss politische Werbung klar als solche gekennzeichnet sein und u. a. Informationen darüber enthalten, wer wie viel dafür bezahlt hat, an welche Wahlen, welches Referendum oder welchen Regulierungsprozess sie geknüpft ist und ob Techniken zur gezielten Werbung verwendet wurden. Die Bürgerinnen und Bürger sind dann in der Lage, Botschaften zu erkennen, mit denen ihre politischen Ansichten und Entscheidungen beeinflusst werden sollen.
Techniken zum politischen Targeting und zur Anzeige von Werbung werden ausschließlich auf der Grundlage personenbezogener Daten, die von der betroffenen Person erhoben wurden und vorbehaltlich ihrer Zustimmung, zur Verfügung stehen. Die die Verwendung sensibler personenbezogener Daten wird verboten. Dadurch wird die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten eingeschränkt, die darauf abzielt, Wählerinnen und Wähler zu manipulieren. Politische Online-Werbung wird künftig in einem entsprechenden Online-Verzeichnis gespeichert. Das Sponsoring von Werbung durch Akteure außerhalb der EU wird in den drei Monaten vor den Wahlen verboten.
Nächste Schritte
Die von Europäischem Parlament und Rat erzielte politische Einigung muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen förmlich gebilligt werden. Die Kommission wird darauf hinarbeiten, die frühzeitige Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, auch im Rahmen des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation.
Hintergrund
Präsidentin von der Leyen kündigte als Teil ihrer politischen Leitlinien Legislativvorschläge an, die für mehr Transparenz bezahlter politischer Werbung sorgen sollen. Die Kommission hat ihren Vorschlag am 25. November 2021 vorgelegt.
Im Aktionsplan für Demokratie in Europa, der im Dezember 2020 angenommen wurde, hat die Kommission ihre Bewertung der Herausforderungen bezüglich politischer Werbung und Fragen im Zusammenhang mit neuen Techniken zur gezielten Werbung auf der Grundlage personenbezogener Nutzerdaten vorgelegt. Unabhängig davon, ob die Daten ordnungsgemäß erhoben wurden oder nicht, können diese Techniken dazu missbraucht werden, sich die Schwächen von Menschen zunutze zu machen. Unionsbürgerinnen und -bürger haben ein Recht auf objektive, offene und pluralistische Informationen.
Die Verordnung baut auf den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf – darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Gesetze über digitale Dienste – und ergänzt diese. Sie stützt sich auf den bestehenden Datenschutzrahmen, um Anforderungen an Targeting-Techniken zu überwachen. Was Anbieter von Vermittlungsdiensten betrifft, so gilt ausdrücklich der mit dem im Gesetz über digitale Dienste festgelegte Durchsetzungsrahmen. Die Verordnung enthält umfassende Vorschriften für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Systemkonzeption für Werbung auf Online-Plattformen, darunter auch für politische Werbung. Der aktualisierte Verhaltenskodex für die Selbstregulierung im Bereich der Desinformation, der auf den Leitlinien der Kommission basiert, ergänzt die Verordnung über die Transparenz politischer Werbung.
Weitere Informationen
Link zur Wahlrechte-Webseite mit allen Rechtsdossiers und Anhängen
Europäischer Aktionsplan für Demokratie
Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz politischer Werbung
Quote
| Zařazeno | út 07.11.2023 10:11:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/4843&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/23/4843/ |
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