Kommission gibt Übernahme von DMK und DOC durch Arla ohne Auflagen frei

Kommission gibt Übernahme von DMK und DOC durch Arla ohne Auflagen frei

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Unternehmen Deutsches Milchkontor eG („DMK“) und Drents Overijsselse Coöperatie Kaas U.A. („DOC“) durch Arla Foods amba („Arla“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission stellte nach Prüfung des Vorhabens fest, dass die Übernahme keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) aufwirft.

Arla, DMK und DOC sind Molkereigenossenschaften. Sie sammeln die Rohmilch ihrer Mitgliedsbetriebe, verarbeiten sie zu vielerlei Milcherzeugnissen wie Frischmilch, Butter, Joghurt, Sahne, Käse oder Zutaten auf Molkebasis und verkaufen diese in Ländern innerhalb und außerhalb des EWR.

Die Untersuchung der Kommission

Die Kommission untersuchte die Auswirkungen der Übernahme auf zahlreiche EWR-Märkte, insbesondere den Markt für die Beschaffung von Rohmilch von landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland und die Märkte für die Lieferung von Milcherzeugnissen und Zutaten auf Molkebasis an Einzelhändler, Großhändler und Industriekunden in Dänemark, Finnland, Deutschland, den Niederlanden und Schweden. Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss in der angemeldeten Form nicht erheblich abnehmen würde.

Dies beruht auf folgenden Feststellungen:

  • Bei der Rohmilchbeschaffung stehen die beteiligten Unternehmen in mehreren Gebieten, insbesondere in Norddeutschland, miteinander im Wettbewerb. Da Arla als Genossenschaft die gesamte Milcherzeugung seiner Mitgliedsbetriebe kaufen muss und allen Landwirten unabhängig von ihrem Standort denselben Preis zahlt, dürfte sich der geplante Zusammenschluss nicht negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe in diesen Gebieten auswirken. Folglich könnte Arla in Gebieten, in denen es nach dem Zusammenschluss über hohe Marktanteile verfügt, den an seine Mitglieder gezahlten Milchpreis nicht senken. Arla hätte auch keinen Anreiz dafür, weil die angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe sonst zu anderen Genossenschaften wechseln würden.
  • Als Anbieter von Milcherzeugnissen für Einzelhändler konkurrieren die Unternehmen in erster Linie bei Eigenmarkenprodukten. Da weiterhin eine große Zahl glaubwürdiger Wettbewerber an Ausschreibungen von Einzelhändlern teilnehmen wird und die Einzelhändler Milcherzeugnisse von mehreren Anbietern beziehen, die sie durch Ausschreibungen auswählen, wird in diesem Bereich weiterhin ausreichender Wettbewerb bestehen.
  • Als Anbieter von Zutaten auf Molkebasis sind die Unternehmen bei Permeatpulver und Molkenproteinkonzentrat Konkurrenten im EWR. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass auf diesen Märkten eine Reihe ernstzunehmender Wettbewerber weiterhin ausreichenden Wettbewerbsdruck ausüben wird und dass es bei spezifischen Endanwendungen bestimmte Zutaten gibt, die eine Alternative darstellen und als Substitute verwendet werden können.
  • Das Risiko von Kopplungs- oder Bündelungsgeschäften (bei denen ein Einzelhändler nachdrücklich aufgefordert wird, mehrere Produkte zusammen zu kaufen, statt sie getrennt auszuwählen) ist angesichts der gängigen Praxis der Einzelhändler, bei Milcherzeugnissen getrennte Verhandlungen für Eigenmarken und Handelsmarken zu führen, gering. Außerdem würden die Marken von DMK die Verhandlungsposition von Arla gegenüber Einzelhändlern kaum stärken.

Daher kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die geplante Übernahme keine Wettbewerbsbedenken aufwirft, und genehmigte sie ohne Auflagen

Unternehmen und Produkte

Arla mit Sitz in Dänemark ist eine vertikal integrierte Molkereigenossenschaft, die über 7 000 Landwirte in Dänemark, Schweden, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden als Mitglieder zählt. Arla sammelt die Rohmilch der Mitgliedsbetriebe und verarbeitet sie zu einer breiten Palette von Milcherzeugnissen wie Frischmilch, Butter, Joghurt, Sahne und Käse. Über seine Tochtergesellschaft Arla Foods Ingredients Group P/S, die sich auf die Entwicklung und Produktion von Ernährungslösungen und Zutaten auf Milch- und Molkebasis konzentriert, ist die Genossenschaft auch im Zutatengeschäft tätig. Arla verkauft seine Erzeugnisse weltweit und produziert in mehreren Ländern.

Die DMK eG mit Sitz in Deutschland ist eine vertikal integrierte Molkereigenossenschaft, zu der sich rund 4 000 deutsche Milchbauern zusammengeschlossen haben. Die DMK sammelt die Rohmilch der Mitgliedsbetriebe und liefert sie dann an das deutsche Molkereiunternehmen DMK Deutsches Milchkontor GmbH („DMK GmbH“). 90 % der Anteile der DMK GmbH werden von der DMK eG gehalten, 10 % von DOC. Die DMK GmbH ist die Betriebsgesellschaft der DMK eG und von DOC. Sie verarbeitet die Milch aller Mitgliedsbetriebe zu einer breiten Palette von Milcherzeugnissen, die von Grunderzeugnissen bis hin zu Käse, Babynahrung, Eiscreme und Zutaten auf Milchbasis reichen. Die DMK GmbH verkauft ihre Erzeugnisse weltweit und produziert in mehreren Ländern.

DOC mit Sitz in den Niederlanden ist eine Molkereigenossenschaft mit rund 600 Mitgliedern in den Niederlanden und Deutschland. Die Genossenschaft sammelt die Milch der Milchbauern und liefert sie dann der DMK GmbH zur Weiterverarbeitung.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Das Vorhaben wurde am 17. April 2026 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Weitere Informationen

Weitere Informationen werden auf der Webseite der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.12115 veröffentlicht.


Zařazenočt 28.05.2026 20:05:00
Vydáno
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1165&language=de
langde
guid/IP/26/1165/

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