Kommission schlägt neue Genehmigung für Satellitenmobilfunkdienste vor
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Auswahl von Anbietern von Satellitenmobilfunkdiensten (MSS) angenommen, die nach Ablauf der derzeitigen Lizenzen berechtigt sein werden, das harmonisierte 2-GHz-Frequenzband über 2027 hinaus zu nutzen.
Spektrum für Satellitenmobilfunkdienste ist ein strategischer Vorteil für die Ermöglichung einer innovativen kommerziellen Nutzung sowie für Sicherheit und Verteidigung. Das 2-GHz-MSS-Band ist ideal für Direct-to-Device (D2D)-Dienste, die kritische Kommunikationsfunktionen bieten und den Zugang zu Highspeed-Internet in Gebieten ohne terrestrische Abdeckung gewährleisten.
Die Kommission schlägt vor, ein Auswahlverfahren auf EU-Ebene für die Zuteilung dieses Frequenzspektrums einzuführen. Die Erteilung einer Genehmigung auf EU-Ebene für die Nutzung des 2-GHz-Frequenzbands für Satellitenmobilfunkdienste in allen EU-Mitgliedstaaten wird die Kohärenz der Rechtsvorschriften in der gesamten EU gewährleisten und es den Betreibern ermöglichen, grenzüberschreitende Dienste zu entwickeln und bereitzustellen.
Das Spektrum würde entsprechend aufgeteilt:
- Ein Drittel des 2-GHz-MSS-Bands würde für die staatliche Nutzung bestimmt sein, z. B. für kritische Kommunikation, Sicherheit und Militär, die von einem EU-Betreiber bereitgestellt werden. Der Betreiber wird die Integration in die derzeitigen und künftigen Kapazitäten der Infrastruktur des Unionsprogramms für sichere Konnektivität IRIS2 sicherstellen.
- Zwei Drittel des 2-GHz-MSS-Bands würden für die kommerzielle Nutzung bestimmt sein, z. B. D2D-Dienste für mobile Geräte, um die Mobilfunkabdeckung dort sicherzustellen, wo terrestrische Netze nicht verfügbar sind. Es kann auch für das Internet der Dinge verwendet werden, wie persönliche Fitness-Tracker, Energieüberwachung und Notfallgeräte. Das Spektrum in diesem Band würde zu gleichen Teilen aufgeteilt werden für:
- die Nutzung des Frequenzbands durch EU-Wirtschaftsteilnehmer, die in den Markt eintreten, um die Diversifizierung der Anbieter zu fördern und Anreize für den Markteintritt von EU-Lieferanten zu schaffen;
- die Nutzung des Frequenzbands durch EU- und Nicht-EU-Betreiber.
Die rechtzeitige Verfügbarkeit sicherer, widerstandsfähiger, leistungsfähiger und innovativer Satellitendienste wird die Wettbewerbsfähigkeit und die kritischen Kommunikationsfähigkeiten der EU stärken. Die Satellitenkonnektivität ist ein Schlüsselelement unserer technologischen Souveränität, unserer Sicherheit und unserer Verteidigung.
Hintergrund
Die vorgeschlagene Verordnung für das Auswahlverfahren und die Genehmigung des 2-GHz-MSS-Frequenzbands ersetzt die Entscheidung von 2008, nach der die derzeitigen Betreiber ausgewählt wurden. Ihre Genehmigungen laufen im Mai 2027 aus.
Die neue 2-GHz-MSS-Verordnung steht im Einklang mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Netze (DNA), wonach alle Satellitenfrequenzen auf EU-Ebene unter einer Reihe von Bedingungen genehmigt werden müssen, um grenzüberschreitende Kohärenz zu gewährleisten.
Der Vorschlag der Kommission berücksichtigt die Stellungnahmen der Gruppe für Frequenzpolitik, d. h. die Stellungnahme des MSS aus dem Jahr 2024 und die Stellungnahme „Direct-to- Device“ aus dem Jahr 2025. Der Vorschlag berücksichtigt auch die Rückmeldungen, die im Rahmen der gezielten Konsultation der Kommission zur künftigen Nutzung des 2-GHz-MSS-Bands im Jahr 2025 eingegangen sind.
IRIS2 (Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite) ist das Programm der Europäischen Union für sichere Konnektivität. Es soll sichere Kommunikationsdienste für die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie Breitbandanschlüsse für europäische Bürger, Privatunternehmen, Regierungsbehörden und Verteidigungsnutzer bereitstellen.
Für weitere Informationen
Vorschlag
Media

Quote
| Zařazeno | st 27.05.2026 13:05:17 |
|---|---|
| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1170&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1170/ |
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