Weshalb brauchen wir zum jetzigen Zeitpunkt EU-Rechtsvorschriften für Böden?
Mehr als 60 % der europäischen Böden sind geschädigt und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich die Lage noch weiter verschlechtert. Die nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in der EU sowie insbesondere die Schädigung und Verschmutzung der Böden gehören zu den Hauptursachen für die Klima- und die Biodiversitätskrise. Insbesondere die Bodenschädigung hat bereits Milliarden Euro gekostet – geschätzt mehr als 50 Mrd. EUR pro Jahr durch den Verlust wichtiger Ökosystemleistungen.
Diese Bodenschädigung ist hauptsächlich auf eine nicht nachhaltige Landbewirtschaftung, Bodenversiegelung, Kontaminierung und Übernutzung sowie die Auswirkungen des Klimawandels und extremer Wetterereignisse zurückzuführen.
Geschädigte Böden erbringen weniger Ökosystemleistungen wie Nahrungs- und Futtermittel, Fasern, Holz, den Nährstoffkreislauf, Bindung von Kohlenstoff, Schädlingsbekämpfung oder Wasserregulierung. Zudem erhöht sich durch geschädigte Böden der Druck auf die verbleibenden gesunden Böden. All das ist für die Landwirte mit Kosten verbunden und beeinträchtigt die Erzeugung gesunder und nahrhafter Lebensmittel. Eine Trendwende ist dringend geboten, um Naturkatastrophen und Dürren zu verhindern und besser zu bewältigen, die von der EU vereinbarten Ziele in Bezug auf Klimaschutz und biologische Vielfalt zu erreichen, Ernährungssicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Derzeit genießen Böden in der EU nicht den gleichen rechtlichen Schutz wie Luft und Wasser. Das Europäische Parlament sowie andere EU-Organe, Interessenträger und Bürger haben die Kommission daher aufgefordert, einen EU-Rechtsrahmen für den Schutz und eine nachhaltige Nutzung der Böden zu erarbeiten. Daraufhin wurde in der EU-Bodenstrategie für 2030 angekündigt, dass die Kommission 2023 einen Legislativvorschlag vorlegen würde, mit dem bis 2050 alle Bodenökosysteme in einen gesunden Zustand versetzt werden sollen.
Wie soll durch diesen Vorschlag die Bodengesundheit verbessert werden?
Übergeordnetes Ziel des vorgeschlagenen Gesetzes ist es, im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU bis 2050 einen gesunden Zustand für alle Böden zu erreichen. Das Gesetz liefert dafür eine einheitliche Definition des Begriffs Bodengesundheit, schafft einen umfassenden und kohärenten Überwachungsrahmen und legt Vorschriften für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die Sanierung kontaminierter Standorte fest.
Die Mitgliedstaaten werden mit Unterstützung der Kommission zunächst den Zustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet überprüfen und anschließend bewerten, damit Behörden sowie Landbesitzer geeignete Maßnahmen ergreifen können. Die gesammelten Daten werden in die Umsetzung technologischer und organisatorischer Lösungen für die Bodenbewirtschaftung und insbesondere bei landwirtschaftlichen Praktiken wie unter anderem der Anbaudiversifizierung, Präzisionslandwirtschaft, Pflanzenentwicklung und digitalen Bodenbewirtschaftungsinstrumenten einfließen. Dadurch können Landwirte und andere Landbesitzer die am besten geeigneten Behandlungsmethoden anwenden und werden dabei unterstützt, die Bodenfruchtbarkeit und Erträge zu erhalten und zu steigern sowie gleichzeitig den Wasser- und Nährstoffverbrauch zu minimieren. Darüber hinaus ist mit den Bodendaten eine erweiterte Analyse von Entwicklungen in Bezug auf Dürren, Wasserrückhaltung und Erosion und somit eine bessere Katastrophenvorsorge und -bewältigung möglich.
Hochwertige Bodendaten sorgen für eine zunehmende Umsetzung, groß angelegte Entwicklung und einen größeren Erfolg nachhaltiger Geschäftsmodelle wie der klimaeffizienten Landwirtschaft und tragen letztendlich dazu bei, den Zustand der Wälder zu verbessern.
Eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung wird in der EU zur Norm werden. Die Mitgliedstaaten müssen empfohlene und zu vermeidende Praktiken der Bodenbewirtschaftung festlegen. Regenerierungsmaßnahmen, mit denen geschädigte Böden wieder in einen gesunden Zustand versetzt werden, sind auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Bewertungen der Bodengesundheit ebenfalls festzulegen und umzusetzen. Die Bewertungen dienen auch der Entwicklung und Umsetzung anderer EU-Strategien und der damit verbundenen Pläne und Programme, wie LULUCF, GAP und Wasserbewirtschaftung.
Schätzungen zufolge gibt es in der EU 2,8 Millionen potenziell kontaminierte Standorte. Zur Bewältigung dieser Folgen früherer Umweltverschmutzung werden die Mitgliedstaaten in dem Vorschlag aufgefordert, alle potenziell kontaminierten Standorte zu ermitteln und transparent in einem öffentlichen Register zu erfassen, sie zu untersuchen und unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt anzugehen, um so zu einer schadstofffreien Umwelt bis 2050 beizutragen. Die Sanierung erfolgt im Einklang mit dem Verursacherprinzip, sodass die Kosten von denjenigen getragen werden, die für die Kontaminierung verantwortlich sind.
Wem nutzen gesündere Böden und wie?
Durch die Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Böden und ihrer Regenerierung wird die Widerstandsfähigkeit der europäischen Lebensmittelerzeugung und Landwirtschaft gestärkt. Eine bessere Bodengesundheit ist auch für die Katastrophenvorsorge und -bewältigung unabdingbar, und angesichts der Zunahme an klimabedingten extremen Wetterereignissen wie Dürren, Überschwemmungen und Waldbränden in Europa gewinnt dies zusätzlich an Bedeutung. Die Beseitigung von Schadstoffen und die Dekontaminierung von Böden wirken sich außerdem deutlich positiv auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere gefährdeter Bevölkerungsgruppen aus, die von der Umweltverschmutzung nachweislich unverhältnismäßig stark betroffen sind.
Mit dem Vorschlag sollen die Kosten für die Bodenschädigung und die dadurch verursachte Abnahme der Ökosystemdienstleistungen verringert werden. Diese Kosten, die nach konservativen Schätzungen etwa 50 Mrd. EUR betragen, werden derzeit von der Gesellschaft und insbesondere von Landwirten und anderen Landbesitzern getragen.
Für die Landwirte ergeben sich Vorteile, da ihre Lebensgrundlage und Zukunft von der langfristigen Gesundheit der Böden abhängen, auf denen Pflanzen angebaut werden und das Vieh weidet. 95 % unserer Lebensmittel werden direkt oder indirekt auf Böden erzeugt. Bodenerosion kann in der EU jährliche landwirtschaftliche Produktivitätsverluste in Höhe von 1,25 Mrd. EUR verursachen.
Durch den zunehmenden Einsatz nachhaltiger Bewirtschaftungspraktiken werden die Fruchtbarkeit, Produktivität und Erträge der Böden aufrechterhalten bzw. verbessert und die Kosten dank der größeren Verfügbarkeit von Ökosystemleistungen und des niedrigeren Bedarfs an Betriebsmitteln gesenkt. Unter anderem bringt dies folgende spezifische Vorteile mit sich:
- Eine bessere Überwachung, die Entwicklung von Fernerkundungslösungen und eine verbesserte Datenerhebung ermöglichen einen detaillierteren Überblick über den Zustand der Böden.
- Unabhängige Berater können Landwirte bei der Umsetzung nachhaltiger Bodenbewirtschaftungspraktiken auf der Grundlage einer größeren Menge und Qualität von Daten und Kenntnissen unterstützen.
- Durch die Zertifizierung der Bodengesundheit können bewährte Praktiken der Landwirte besser anerkannt werden, da diese für die Aufrechterhaltung eines guten Zustands der Böden finanziell belohnt werden können.
- Die Landwirte erhalten einen besseren Zugang zu Innovationen, Finanzierung, Daten, Kenntnissen, Beratung und Schulungen, insbesondere im Rahmen der Mission von Horizont Europa „Ein Boden-Deal für Europa“.
Durch das Bodenüberwachungsgesetz werden zudem neue Geschäfts-, Innovations- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Bereichen wie Beratungsdienste, Schulung, Zertifizierung, Umweltberatung und Bodenuntersuchung geschaffen. Es unterstützt Branchen bei der Entwicklung bodenfreundlicher und klimaneutraler Wertschöpfungsketten.
Indem Brachflächen untersucht und saniert werden, können ohne neuen Flächenverbrauch neue Infrastrukturen aufgebaut und dabei ein kreislauforientierter Ansatz für diese begrenzte Ressource angewandt werden.
Mit dem Gesetz werden wir außerdem unser Wissen über Böden erweitern, da die Bodengesundheit überall in Europa überwacht und aktualisierte und solide neue Daten erhoben werden.
Wie wirkt sich das Gesetz auf die Landwirte aus?
Der Vorschlag enthält Elemente zur Verbesserung der Kenntnisse und verfügbaren Daten zur Gesundheit von Böden einschließlich landwirtschaftlich genutzter Böden sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Bodenfunktionen wie der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln und Biomasse. Der Vorschlag erlegt Landbesitzern und Landbewirtschaftern einschließlich Landwirten keinerlei direkte Verpflichtungen auf.
Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und -regenerierung festlegen, um bis 2050 einen gesunden Zustand für die Böden in der EU zu erreichen. Im Vorschlag sind bestimmte Grundsätze enthalten, die bei der Festlegung dieser Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten einzuhalten sind, es werden jedoch keine spezifischen Bewirtschaftungspraktiken festgelegt, die anzuwenden oder zu verbieten sind. Die entsprechenden Praktiken sollten von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene angepasst werden, wobei die spezifischen lokalen, klimatischen und sozioökonomischen Bedingungen sowie die Landnutzung und Bodenarten und vorhandene Kenntnisse zu den besten Praktiken für das eigene Land und die heimischen Landwirte berücksichtigt werden.
Ferner umfasst der Vorschlag die Verpflichtung, diese Maßnahmen im Zusammenspiel mit bestehenden Plänen, Programmen und Zielen nach anderen EU-Rechtsvorschriften festzulegen. Die Mitgliedstaaten können daher beschließen, die ermittelten Praktiken in nationale und europäische Fördermechanismen wie die freiwilligen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aufzunehmen. Landwirte können entscheiden, ob sie sich an diesen Förderprogrammen beteiligen möchten.
Sie erhalten Daten und Kenntnisse über den Zustand ihrer Böden und können dadurch auf sachkundige Weise Maßnahmen zur Bodenverbesserung ergreifen. Der Vorschlag umfasst mehrere Elemente, anhand derer die Mitgliedstaaten den Landwirten dabei helfen können, die am besten geeigneten Praktiken für ihre jeweilige Situation zu finden. Dazu gehören unter anderem die Ermittlung nachhaltiger Bewirtschaftungspraktiken, der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten zur Unterstützung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung sowie der einfache Zugang zu Beratung, Schulungen und Kapazitätsaufbau. Die freiwillige Möglichkeit für Landwirte, die Gesundheit ihrer Böden zertifizieren zu lassen – im Rahmen eines Zertifizierungssystems, das in Synergie mit der CO2-Entnahmezertifizierung entwickelt wird –, bietet weitere Vorteile und Chancen, da ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Boden vom Markt honoriert werden kann und die Landwirte finanzielle Unterstützung oder Anreize erhalten können.
Wie tragen gesündere Böden zur Bekämpfung von Klimawandel und wetterbedingten Katastrophen bei?
Im Boden ist mehr CO2 gebunden als in der Atmosphäre und der gesamten Biomasse zusammengenommen.
Die natürliche Speicherkapazität widerstandsfähiger Böden, Feuchtgebiete und Wälder ist höher als das, was mit kostspieligen neuen künstlichen Speicherbecken erreicht werden könnte. Mithilfe einer besseren Wasserrückhaltung können Überschwemmungen und Dürren abgemildert und die Widerstandsfähigkeit der Umwelt gegen Erdrutsche und Bodenerosion erhöht werden. Insgesamt weisen naturbasierte Lösungen, beispielsweise für den Hochwasserschutz, ein gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf.
Durch eine breitere Anwendung der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung in der EU erhöhen sich Kohlenstoffbindung und Wasserrückhaltevermögen. Dies trägt zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen und widerstandsfähigen Europas bis 2050 bei. Gesunde Böden können bis zu 25 % ihrer Masse an Wasser speichern, tragen zur Katastrophenvorsorge bei und dienen als langfristige Speicher zur Auffüllung der Grundwasserkörper. Gesunde Böden mit einem hohen Versickerungsvermögen unterstützen zudem die Waldbrandvorbeugung und begünstigen die Entstehung einer widerstandsfähigen Pflanzendecke.
Die Überwachung der Bodengesundheit (z. B. Gehalt an organischem Kohlenstoff und Wasserrückhaltevermögen) ermöglicht eine bessere Umsetzung der Klimaschutzpolitik und -maßnahmen und erweitert unser Wissen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und die Verhütung von Katastrophen.
Durch die Zertifizierung der Bodengesundheit dürften sich der Wert des CO2-Entnahmezertifikats erhöhen sowie nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die damit erzeugten Lebensmittel mehr Anerkennung erfahren.
Bringt das Gesetz zusätzliche Kosten, Einschränkungen oder Bürokratie mit sich?
Der Verwaltungsaufwand des Vorschlags ist begrenzt, da die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, Bodenpläne oder -programme auszuarbeiten, sondern die Bewertung der Bodengesundheit als Grundlage für die Ausarbeitung von Plänen und Programmen im Rahmen bestehender Maßnahmen in Bereichen wie Klima, Landwirtschaft, Katastrophenschutz, Wasser, Luft oder Naturschutz sowie zur Erreichung ihrer Ziele nutzen können. Das vorgeschlagene Gesetz schafft umfassende Synergien mit den derzeitigen Strategien, sodass die neu erfassten Daten und die Bewertung der Bodengesundheit Informationen liefern und zur Erreichung der vereinbarten Ziele der EU beitragen können.
Der Vorschlag räumt den Behörden und Bodenbewirtschaftern die Flexibilität ein, über die am besten geeigneten Maßnahmen und die Art deren Umsetzung selbst zu entscheiden. Die Behörden müssen jedoch unbedingt die einschlägigen Interessenträger und Bürger, insbesondere Landwirte und andere Bodenbewirtschafter, konsultieren und eng mit ihnen zusammenarbeiten.
Der Aufwand für die Überwachung des Zustands der Böden wird zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten aufgeteilt. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten, indem sie ihr derzeitiges EU-Bodenstichprobenprogramm LUCAS weiter ausbaut und im Rahmen von Copernicus neue Fernerkundungsprodukte entwickelt. Eine Berichterstattung an die Kommission erfolgt nur alle fünf Jahre; eine gemeinsame Datenplattform wird dabei einen zeitnahen Zugang zu Daten ermöglichen und unnötige Berichterstattung vermeiden.
Welche Rolle spielen die EU und die nationalen und lokalen Behörden?
Ein europäischer Rahmen ist deshalb erforderlich, weil die Auswirkungen geschädigter Böden auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft grenzüberschreitend und von großem Ausmaß sind – und weil die europäische Ebene gut dafür aufgestellt ist, die nationalen Behörden kosteneffizient zu unterstützen. Der vorgeschlagene Rahmen wird jedoch viele Entscheidungskompetenzen auf nationaler und lokaler Ebene belassen.
Was die Bodenüberwachung anbelangt, so müssen die Mitgliedstaaten alle Überwachungsmodalitäten einführen und Bodenmessungen durchführen. Die Überwachung erfolgt nach Bodendistrikten, die ebenfalls von den Mitgliedstaaten abzugrenzen sind. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Überwachung der Bodengesundheit, beispielsweise mit der Durchführung von Bodenerhebungen, wie sie es bereits seit mehreren Jahren tut (LUCAS), durch die Erforschung und Entwicklung von Bodenfernerkundungsprodukten oder die Einrichtung eines digitalen Portals mit Daten zur Bodengesundheit, das auf der bestehenden EU-Bodenbeobachtungsstelle aufbaut.
Im Hinblick auf die nachhaltige Bodenbewirtschaftung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Leitlinien für die Festlegung und Einführung nachhaltiger Bodenbewirtschaftungspraktiken an die Hand. Der Vorschlag räumt den nationalen und lokalen Behörden jedoch die Flexibilität ein, in Abstimmung mit den Landbewirtschaftern und anderen einschlägigen Interessenträgern die für die Art und Besonderheiten der jeweiligen Böden am besten geeigneten Maßnahmen zu ermitteln. Die EU wird die Entwicklung dieser Praktiken auch durch die Förderung von Forschungstätigkeiten, insbesondere im Rahmen der Mission von Horizont Europa „Ein Boden-Deal für Europa“ unterstützen.
Welche Unterstützung steht auf EU-Ebene zur Verfügung?
„Ein Boden-Deal für Europa“ ist eine der fünf EU-Missionen im Rahmen von Horizont Europa und ein ehrgeiziges Programm zur Förderung von nachhaltiger Bodenbewirtschaftung, Bodenüberwachung und Bodenkompetenz in ländlichen und städtischen Gebieten. Es ist daher ein wichtiges Instrument für die Umsetzung des Bodengesundheitsgesetzes und umfasst folgende Maßnahmen:
- Bereitstellung von Finanzmitteln für Forschung und Innovation in Bereichen wie klimaeffiziente Landwirtschaft, Bodenkontaminierung und -sanierung, biologische Vielfalt der Böden oder Kreislaufwirtschaft
- innovative Lösungen für Landbewirtschafter, wie Sanierungstechniken, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken, Materialien und Instrumente für Berater und Raumplaner
- Schaffung eines Netzwerks von 100 Reallaboren und Leuchtturmbetrieben zum Testen und Vorstellen von Lösungen für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung für alle Arten von Böden und Landnutzungen in ganz Europa
- Förderung der Bodenüberwachung und Verbesserung des Zugangs zu Bodendaten und -informationen für Landbewirtschafter, politische Entscheidungsträger und andere Interessenträger
- Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Böden und Förderung von Schulungen und Beratung in Bezug auf die Bodengesundheit
Auch zahlreiche andere EU-Instrumente bieten Finanzierungsmöglichkeiten: die Gemeinsame Agrarpolitik, die Kohäsionsfonds, das LIFE-Programm für Umwelt und Klimapolitik, das Instrument für technische Unterstützung, die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und InvestEU.
Für bestimmte Praktiken sind auch beim Vorschlag für einen EU-Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen Finanzhilfen zu erwarten. Bei der Zertifizierung der Bodengesundheit werden Landwirte und Bodenbewirtschafter für die Ökosystemleistungen belohnt, die ihre Böden für die Gesellschaft erbringen.
Und schließlich tritt die Kommission, wie in der EU-Bodenstrategie angekündigt, mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie dem Finanzsektor in Dialog, um zu prüfen, wie die Verhinderung der Bodenschädigung und die Regenerierung der Bodengesundheit besser finanziert werden können.
Weitere Informationen
Factsheet zum Bodenüberwachungsgesetz
Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Bodenüberwachung und -resilienz
| Zařazeno | st 05.07.2023 12:07:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=QANDA/23/3637&language=de |
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