Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland
Unternehmen, Erzeuger und Landwirte in der EU können mit dem heutigen Inkrafttreten des Handelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland eine Vielzahl neuer Exportmöglichkeiten nutzen. Durch das Abkommen dürften sich die Zölle für EU-Unternehmen jährlich um 140 Mio. EUR verringern.
Es wird davon ausgegangen, dass der Handel zwischen der EU und Neuseeland innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 % wachsen und die Ausfuhren der EU jährlich um bis zu 4,5 Milliarden EUR steigen werden. Die Investitionen der EU in Neuseeland könnten um bis zu 80 % ansteigen. In diesem wegweisenden Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.
Die Landwirte in der EU werden von der Abschaffung der Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse profitieren. Darüber hinaus schützt das Abkommen die vollständige Liste der Weine und Spirituosen aus der EU (fast 2 000 Namen), etwa Prosecco und Champagner, sowie 163 der bekanntesten traditionellen EU-Erzeugnisse (geografische Angaben) wie Feta-Käse, Istarski pršut (istrischer Schinken) und Lübecker Marzipan. Zugleich werden sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU wie Rind- und Schaffleisch sowie Milchprodukte durch sorgfältig gestaltete Zollkontingente geschützt.
Die Unternehmen in der EU genießen nun beispielsweise folgende Vorteile:
- keine Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland,
- größere Offenheit des neuseeländischen Dienstleistungsmarkts in Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldienste,
- diskriminierungsfreie Behandlung von EU-Investoren in Neuseeland,
- besserer Zugang der EU-Unternehmen zum öffentlichen Beschaffungswesen in Neuseeland in Bezug auf Waren, Dienstleistungen, Bauleistungen und Baukonzessionen,
- ein eigenes Kapitel im Abkommen zur Unterstützung der Exporte kleiner Unternehmen,
- erheblich verringerte Konformitätsanforderungen und -verfahren.
Praktische Informationen, die Ausführer aus der EU bei der Nutzung dieser neuen Chancen unterstützen, stellt die Kommission auf der Website Access2Markets bereit.
Hintergrund
Die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit Neuseeland begannen im Juni 2018 und wurden am 30. Juni 2022 abgeschlossen, als Präsidentin von der Leyen und die damalige neuseeländische Premierministerin Ardern das Abkommen ankündigten. Am 9. Juli 2023 wurde es von beiden Parteien unterzeichnet. Das Europäische Parlament nahm es am 22. November 2023 an, anschließend verabschiedete der Rat am 27. November 2023 einen Beschluss zum Abschluss des Abkommens. Das neuseeländische Ratifizierungsverfahren wurde am 25. März 2024 abgeschlossen.
Weitere Informationen
Website zum Freihandelsabkommen EU-Neuseeland
Handelsbeziehungen zwischen der EU und Neuseeland
Acees2Markets-Website zum Freihandelsabkommen EU-Neuseeland
Media
Zařazeno | st 01.05.2024 09:05:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/2388&language=de |
lang | de |
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