Kommission genehmigt slowakische Beihilfemaßnahme in Höhe von 267 Mio. EUR für die Förderung des neuen Elektroauto-Werks von Volvo Cars

Slowakische Beihilfe in Höhe von 267 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die slowakische Beihilfemaßnahme in Höhe von 267 Mio. EUR zugunsten von Volvo Cars mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Mit der Investitionsbeihilfe wird die Errichtung eines neuen Werks für Elektro-PKW in Valaliky bei Košice in der Ostslowakei unterstützt. Die Beihilfemaßnahme wird zur Erreichung der strategischen Ziele der EU in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die regionale Entwicklung und den europäischen Grünen Deal beitragen.

Slowakische Beihilfemaßnahme

Die Slowakei hat bei der Kommission ihr Vorhaben angemeldet, Volvo Cars bei der Errichtung eines neuen Elektroauto-Werks mit einer Beihilfe von 267 Mio. EUR zu unterstützen. Das Werk wird die dritte Produktionsstätte von Volvo Cars in Europa.

Im Rahmen der Maßnahme wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen in Höhe von insgesamt rund 267 Mio. EUR gewährt. Volvo Cars investiert 1,2 Mrd. EUR in das Projekt.

Das Werk ist auf eine Anfangskapazität von rund 250 000 Elektrofahrzeugen pro Jahr ausgelegt. Im Rahmen des Projekts entstehen mindestens 3 300 direkte Arbeitsplätze sowie weitere indirekte Arbeitsplätze. Das Projekt soll auch zur Förderung der Nachhaltigkeit beitragen, da das Werk ab Produktionsstart klimaneutral sein soll und ausschließlich Elektrofahrzeuge produzieren wird.

Das Werk wird in Valaliky errichtet, einem Gebiet, das nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für Regionalbeihilfen in Betracht kommt. Das betreffende Gebiet zählt darüber hinaus zu den Gebieten, die über den Fonds für einen gerechten Übergang gefördert werden können. Dabei handelt es sich um Gebiete, die vom Übergang zur Klimaneutralität am stärksten betroffen sind.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV, nach dem die Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Entwicklung der am stärksten benachteiligten Gebiete der EU fördern dürfen, und nach den Regionalbeihilfeleitlinien 2021.

Die Kommission ist zu folgendem Ergebnis gelangt:

  • Die Maßnahme wird zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Wettbewerbsfähigkeit eines benachteiligten Gebiets beitragen.
  • Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger das Projekt ohne die öffentliche Förderung an einem anderen Standort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums umsetzen würde.
  • Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU. Insbesondere ist die Beihilfe erforderlich und geeignet, um das neue Werk von Volvo Car Slovakia zu errichten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern.
  • Die Beihilfe ist angemessen und auf das Minimum begrenzt, das erforderlich ist, damit diese Investition in der Ostslowakei durchgeführt wird. Die Beihilfe wird den auf Grundlage der slowakischen Fördergebietskarte berechneten, für das Projekt zulässigen Beihilfehöchstbetrag nicht übersteigen.

Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme der Slowakei nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

In Europa bestehen schon immer erhebliche regionale Ungleichheiten, was das wirtschaftliche Wohlergehen, die Einkommen und die Arbeitslosigkeit anbelangt. Regionalbeihilfen sollen die wirtschaftliche Entwicklung von benachteiligten Gebieten in Europa fördern, ohne die Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu verfälschen.

In den Regionalbeihilfeleitlinien 2021 sind die Voraussetzungen, unter denen Regionalbeihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, präzisiert. Zudem enthalten sie die Kriterien, anhand deren zu bestimmen ist, ob ein Gebiet die Voraussetzungen des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe a oder c AEUV erfüllt und somit als A- bzw. C-Fördergebiet ausgewiesen werden kann. Auf dieser Grundlage meldeten die Mitgliedstaaten ihre Fördergebietskarten bei der Kommission zur Genehmigung an.

Am 16. September 2021 genehmigte die Kommission die slowakische Fördergebietskarte für die Gewährung von Regionalbeihilfen vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Am 17. Februar 2023 und am 16. Oktober 2023 genehmigte die Kommission Änderungen der slowakischen Fördergebietskarte im Zusammenhang mit dem Fonds für einen gerechten Übergang beziehungsweise der Halbzeitüberprüfung.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.103740 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.


Zařazenoút 09.04.2024 16:04:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/1882&language=de
langde
guid/IP/24/1882/

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