Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, gegen Bulgarien und Polen Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu erheben, weil diese Länder die Richtlinie über den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) (Richtlinie (EU) 2019/520) nicht in ihr nationales Recht umgesetzt haben.
Beim EETS handelt es sich um ein Mautsystem, das es Verkehrsteilnehmern ermöglicht, Mautgebühren in allen EU-Mitgliedstaaten über ein Abonnement bei einem einzigen Anbieter und mit einem einzigen Bordgerät zu bezahlen. Mit der Richtlinie werden zwei Ziele verfolgt: Gewährleistung der Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren. Erhebliche Unterschiede in den technischen Spezifikationen elektronischer Mautsysteme könnten die Verwirklichung der EU-weiten Interoperabilität elektronischer Mautsysteme behindern und die Effizienz des Verkehrs, die Kosteneffizienz der Mautsysteme und die Verwirklichung der Ziele der Verkehrspolitik beeinträchtigen.
Die Nichtumsetzung der Vorschriften über die elektronische Mauterhebung ist daher ein Hindernis für die Interoperabilität zwischen den elektronischen Mautsystemen der Mitgliedstaaten und für die grenzüberschreitende Durchsetzung der Verpflichtung zur Zahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der EU. Es bedeutet, dass Straßenbenutzer möglicherweise mehr als einen Abonnementvertrag, verschiedene Anbieter und mehrere Bordgeräte brauchen, um nach oder durch Bulgarien und Polen zu fahren. Probleme kann es auch bei der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren von nicht gebietsansässigen Nichtzahlern in diesen Ländern und von Fahrern aus diesen Ländern in anderen Mitgliedstaaten geben.
Diese Richtlinie hätte bis zum 19. Oktober 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Kommission leitete die Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Mitgliedstaaten im November 2021 ein und beschloss sodann im Mai 2022, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu verschicken. Da diese Mitgliedstaaten weiterhin gegen ihre Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie verstoßen, hat die Kommission nun beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen und die Verhängung finanzieller Sanktionen zu beantragen.
Hintergrund
Mit der überarbeiteten EETS-Richtlinie, die ab Oktober 2019 in den Mitgliedstaaten anwendbar ist, werden zwei Ziele verfolgt: Gewährleistung der EU-weiten Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren.
Die Richtlinie soll einen möglichst breiten Einsatz elektronischer Mautsysteme in den Mitgliedstaaten und ihren Nachbarländern ermöglichen und für möglichst zuverlässige, nutzerfreundliche und kosteneffiziente Systeme sorgen, die der künftigen Entwicklung einer Mautpolitik der Union gerecht werden.
Weitere Informationen
EU-Vertragsverletzungsverfahren
Datenbank über Vertragsverletzungsverfahren
Vertragsverletzungsverfahren im April 2023
Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien (INFR(2021)0517)
Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen (INFR(2021)0537)
| Zařazeno | st 19.04.2023 12:04:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/1945&language=de |
| lang | de |
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