Kommission gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme von Chart Industries durch Baker Hughes

Kommission gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme von Chart Industries durch Baker Hughes

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des US-Unternehmens Chart Industries, Inc. („Chart“) durch das US-Unternehmen Baker Hughes Company („Baker Hughes“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Baker Hughes und Chart ihre Verpflichtungszusagen vollständig umsetzen.

Baker Hughes ist ein weltweit tätiges Energietechnologieunternehmen, das hauptsächlich Produkte und Dienstleistungen für die Öl- und Gasindustrie anbietet. Chart entwickelt und produziert Ausrüstung für Verarbeitungsprozesse in der Energie- und Gasindustrie.

Beide Unternehmen sind weltweit im Bereich der Lieferung von Technologie und Ausrüstung für die Verflüssigung von Erdgas tätig. Bei diesem Vorgang wird Erdgas für den Langstreckentransport auf kryogene Temperaturen gekühlt und zu Flüssigerdgas (LNG) kondensiert. Zusammen könnten Baker Hughes und Chart alle Schlüsselkomponenten anbieten, die für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgas-Verflüssigungsanlage erforderlich sind.

Die Untersuchung der Kommission

Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf den globalen Märkten für Technologien und Ausrüstung für die Verflüssigung von Erdgas, auf denen auch europäische Unternehmen als Wettbewerber und Abnehmer vertreten sind, erheblich einschränken würde. Die Untersuchung der Kommission ergab insbesondere, dass Baker Hughes eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Erdgas-Verdichterstränge innehat, die es nutzen könnte, um dem LNG-Geschäft von Chart einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, sodass die Wettbewerber von Chart möglicherweise nicht mehr wirksam mit dem Unternehmen konkurrieren könnten. So könnte Baker Hughes beispielsweise auf verschiedene Weise i) seinen marktbeherrschenden Verdichter nur Abnehmern zum Verkauf anbieten, die auch Produkte von Chart kaufen, ii) die Interoperabilität der Produkte von Baker Hughes und Chart mit Produkten Dritter verschlechtern oder iii) sensible Geschäftsinformationen aus Projekten, an denen konkurrierende Anbieter von LNG-Verarbeitungstechnologie beteiligt sind, zugunsten von Chart nutzen.

Die Kommission hatte Bedenken, dass durch die Zusammenführung all dieser Produkte und Technologien bei Baker Hughes der Wettbewerb auf diesen weltweiten Märkten beeinträchtigt würde, was nachteilige Auswirkungen auf Preise und Innovation hätte.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen

Um die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Baker Hughes folgende Abhilfemaßnahmen an:

  • Veräußerung der proprietären Verarbeitungstechnologie IPSMR von Chart und der kleinen Unternehmenssparte für Verarbeitungstechnologie an einen geeigneten externen Käufer, der von der Kommission genehmigt werden muss, und
  • Gewährleistung der Interoperabilität seiner Ausrüstung mit der LNG-Ausrüstung Dritter.

Diese Auflagen gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Mit diesen Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt, da Baker Hughes die Möglichkeit und der Anreiz genommen wird, das LNG-Geschäft von Chart zu begünstigen.

Angesichts dieser Zusagen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme keinen Anlass mehr zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Der Genehmigungsbeschluss ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungszusagen vollständig umgesetzt werden. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder unter Aufsicht der Kommission überwacht.

Die Kommission wird die Eignung der von Baker Hughes und Chart vorgeschlagenen Käufer im Rahmen eines getrennten Genehmigungsverfahrens prüfen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Der Zusammenschluss wurde am 21. Mai 2026 bei der Kommission angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Wenn, wie in diesem Fall, in Phase I Verpflichtungen angeboten werden, verfügt die Kommission über 10 zusätzliche Arbeitstage, sodass sich die Gesamtdauer des Vorprüfverfahrens auf 35 Arbeitstage erhöht.

Mehr zum Thema

Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.12161 veröffentlicht.


Zařazenopá 10.07.2026 18:07:10
Vydáno
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1573&language=de
langde
guid/IP/26/1573/

Související témata


Zobrazit sloupec 

Kalkulačka - Výpočet

Výpočet čisté mzdy

Důchodová kalkulačka

Přídavky na dítě

Příspěvek na bydlení

Rodičovský příspěvek

Životní minimum

Hypoteční kalkulačka

Povinné ručení

Banky a Bankomaty

Úrokové sazby, Hypotéky

Směnárny - Euro, Dolar

Práce - Volná místa

Úřad práce, Mzda, Platy

Dávky a příspěvky

Nemocenská, Porodné

Podpora v nezaměstnanosti

Důchody

Investice

Burza - ČEZ

Dluhopisy, Podílové fondy

Ekonomika - HDP, Mzdy

Kryptoměny - Bitcoin, Ethereum

Drahé kovy

Zlato, Investiční zlato, Stříbro

Ropa - PHM, Benzín, Nafta, Nafta v Evropě

Podnikání

Města a obce, PSČ

Katastr nemovitostí

Katastrální úřady

Ochranné známky

Občanský zákoník

Zákoník práce

Stavební zákon

Daně, formuláře

Další odkazy

Auto - Cena, Spolehlivost

Registr vozidel - Technický průkaz, eTechničák

Finanční katalog

Volby, Mapa webu

English version

Czech currency

Prague stock exchange


Ochrana dat, Cookies

Vyloučení odpovědnosti

Copyright © 2000 - 2026

Kurzy.cz, spol. s r.o., AliaWeb, spol. s r.o.