Kommission gibt Übernahme von Xella durch Holcim unter Bedingungen frei
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Xella international S.A. („Xella“) durch Holcim Ltd („Holcim“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Holcim seiner Zusage, seine Porenbetonanlage in Adjud (Rumänien) vollständig zu veräußern, uneingeschränkt nachkommt.
Holcim und Xella sind beide in mehreren Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Baugewerbe tätig. Holcim ist hauptsächlich als Anbieter von Zement, Zuschlagstoffen und Transportbeton sowie von Baustoffen tätig, während Xella Baustoffe liefert.
Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für die Lieferung von Porenbetonsteinen, die eine energieeffiziente und nachhaltige Lösung für Bauprojekte bieten sollen, erheblich einschränken würde.
Die Untersuchung der Kommission ergab insbesondere, dass Holcim und Xella in Rumänien führende Anbieter von Porenbetonsteinen sind, da sie dort über eine starke Marktpräsenz und etablierte Marken verfügen.
Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Holcim an, die Porenbetonanlage von Holcim in Adjud (Rumänien) zu veräußern.
Mit dieser Verpflichtungszusage werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt, da die horizontalen Überschneidungen zwischen dem Porenbetongeschäft der beteiligten Unternehmen in Rumänien beseitigt werden.
Angesichts der positiven Rückmeldungen, die im Rahmen der Befragung der Marktteilnehmer zu der Verpflichtungszusage eingegangen sind, ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der entsprechend modifizierte Zusammenschluss keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt.
Der Genehmigungsbeschluss ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungszusage vollständig erfüllt wird. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder unter Aufsicht der Kommission überwacht.
Die Kommission wird die Eignung der von Holcim vorgeschlagenen Käufer im Rahmen eines getrennten Genehmigungsverfahrens prüfen.
Unternehmen und Produkte
Holcim Ltd mit Sitz in der Schweiz ist ein weltweit tätiger Anbieter von Zement, Zuschlagstoffen, Transportbeton, Baustoffen, Dämmprodukten und Mörtel.
Xella international S.A. mit Sitz in Deutschland ist ein Baustoffhersteller, der hauptsächlich im EWR in der Lieferung von Mauerwerk, Dämmstoffen, Mörtel und Kalk tätig ist.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Das Vorhaben wurde am 20. April 2026 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Wenn, wie in diesem Fall, in Phase I Verpflichtungen angeboten werden, verfügt die Kommission über 10 zusätzliche Arbeitstage, sodass sich die Gesamtdauer des Vorprüfverfahrens auf 35 Arbeitstage erhöht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.12201 veröffentlicht.
| Zařazeno | pá 12.06.2026 19:06:16 |
|---|---|
| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1338&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1338/ |
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