Kommission genehmigt spanische Beihilfe von 54 Mio. EUR
Die Europäische Kommission hat eine mit 54 Mio. EUR dotierte spanische Beihilferegelung genehmigt, mit der Agrarunternehmen bei der Bewältigung des durch die Krise im Nahen Osten verursachten Anstiegs der Kraftstoffpreise unterstützt werden sollen.
Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 29. April 2026 angenommenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (METSAF) genehmigt. Die Regelung deckt höhere Dieselpreise von Ende März bis Ende Juni ab und läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Die spanische Regelung
Spanien hat bei der Kommission eine mit 54 Mio. EUR dotierte Regelung zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, angemeldet. Mit der Regelung sollen die Auswirkungen des Anstiegs der Preise für in der Landwirtschaft zum Einsatz kommende Kraftstoffe abgemildert werden.
Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen gewährt. Unternehmen können für jeden Liter Dieselkraftstoff, der zwischen dem 22. März 2026 und dem 30. Juni 2026 gekauft wird, 0,20 EUR erhalten. Die Beihilfe kann bis zu 70 % der zusätzlichen Kraftstoffkosten decken, die durch die Krise im Nahen Osten entstanden sind.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere werden die Beihilfen auf der Grundlage einer Beihilferegelung mit einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt, und ihr Zweck besteht darin, in der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen tätige Unternehmen vorübergehend zu unterstützen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.
Daher hat die Kommission die spanische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Am 29. April 2026 nahm die Kommission den METSAF an, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten zu unterstützen. Der METSAF ist ein befristeter Rahmen, der gezielt auf die Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige ausgerichtet ist, d. h. auf Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Der MESTAF wird bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Während dieses Zeitraums wird die Kommission die Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage beobachten und Inhalt, Anwendungsbereich und Geltungsdauer des Beihilferahmens im Lichte dieser Entwicklungen überprüfen.
Während der Übergang zu einer grünen Wirtschaft nach wie vor die langfristige Lösung darstellt, um EU-Unternehmen vor den Auswirkungen globaler Energieschocks zu schützen, ermöglicht der METSAF es den Mitgliedstaaten unmittelbar, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Wachstum der am stärksten gefährdeten Unternehmen durch die aktuelle Krise nicht dauerhaft gehemmt wird.
Zu diesem Zweck können sie in der Landwirtschaft, der Fischerei bzw. dem Verkehrssektor tätige Unternehmen in unterschiedlicher Form unterstützen. Dazu gehören Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs, mit denen ein Teil der Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln gedeckt werden kann, und ein vereinfachter Ansatz bei geringen Beihilfebeträgen.
Im METSAF ist auch eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State aid Framework: CISAF) vorgesehen, die größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen ermöglicht.
Weitere Informationen zum METSAF sind online verfügbar.
Weitere Informationen
Die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse werden über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.122724 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
| Zařazeno | út 02.06.2026 13:06:44 |
|---|---|
| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1186&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1186/ |
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