Kommission genehmigt französische Beihilfe von 13 Mio. EUR
Die Europäische Kommission hat eine mit 13 Mio. EUR ausgestattete französische Beihilferegelung genehmigt, mit der Fischereiunternehmen bei der Bewältigung des durch die Krise im Nahen Osten verursachten Anstiegs der Kraftstoffpreise unterstützt werden sollen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 29. April 2026 angenommenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten genehmigt.
Die Maßnahme Frankreichs
Frankreich hat bei der Kommission eine mit 13 Mio. EUR ausgestattete Beihilferegelung angemeldet, die Fischereiunternehmen dabei helfen soll, die durch die Krise im Nahen Osten bedingten Preissteigerungen bei Kraftstoffen zu verkraften. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2026 laufen, und die Kosten für April und Mai 2026 decken. Dies ist die erste Regelung, die von der Kommission auf der Grundlage des METSAF genehmigt wurde.
Die derzeitige Krise im Nahen Osten hat einen drastischen und plötzlichen Anstieg der Energiepreise ausgelöst. Auch die Preise für Schiffskraftstoffe sind in der Zeit von Ende Februar bis April 2026 um mehr als 75 % gestiegen. Dies hat zu erheblicher wirtschaftlicher Unsicherheit geführt und in hohem Maße von Kraftstoffen abhängige Wirtschaftszweige wie die Fischerei schwer getroffen. Der Anstieg der Kraftstoffpreise hat die Betriebskosten deutlich erhöht und gefährdet das wirtschaftliche Überleben von Fischereiunternehmen.
Die Beihilfen werden in Form direkter Zuschüsse gewährt, deren Höhe anhand der gekauften Kraftstoffmenge bestimmt wird. Unternehmen können pro Liter gekauftem Kraftstoff 0,20 EUR (Kauf in der Zeit vom 1. bis zum 30. April 2026) bzw. 0,35 EUR (Kauf in der Zeit vom 1. bis zum 31. Mai 2026) erhalten.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF.
Die Kommission hat festgestellt, dass die französische Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere werden die Beihilfen auf der Grundlage einer Beihilferegelung mit einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt, und ihr Zweck besteht darin, die Entwicklung der Primärproduktion von Fischereierzeugnissen vorübergehend zu unterstützen. Gleichzeitig wird der Beitrag des Wirtschaftszweigs zur Ernährungssicherheit sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene sichergestellt.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die französische Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.
Daher hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Am 29. April 2026 nahm die Kommission den METSAF an, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten zu unterstützen. Der METSAF ist ein befristeter Rahmen, der gezielt auf die Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige ausgerichtet ist, d. h. auf Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Der Beihilferahmen wird bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Während dieses Zeitraums wird die Kommission die Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage beobachten und Inhalt, Anwendungsbereich und Geltungsdauer des Beihilferahmens im Lichte dieser Entwicklungen überprüfen.
Wenn auch der Übergang zu einer grünen Wirtschaft nach wie vor die langfristige Lösung darstellt, um EU-Unternehmen vor den Auswirkungen globaler Energieschocks zu schützen, ermöglicht der METSAF es den Mitgliedstaaten nun, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Wachstum der am stärksten gefährdeten Unternehmen durch die aktuelle Krise nicht dauerhaft gehemmt wird.
Zu diesem Zweck können sie in der Landwirtschaft, der Fischerei bzw. dem Verkehrssektor tätige Unternehmen in unterschiedlicher Form unterstützen. Dazu gehören Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs, mit denen ein Teil der Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln gedeckt werden kann, und ein vereinfachter Ansatz bei geringen Beihilfebeträgen.
Im METSAF ist auch eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State aid Framework: CISAF) vorgesehen, die größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen ermöglicht.
Weitere Informationen zum METSAF sind online verfügbar.
Weitere Informationen
Die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.123189 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
| Zařazeno | pá 22.05.2026 13:05:12 |
|---|---|
| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1121&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1121/ |
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