Kommission will visumfreie Einreise aus Vanuatu sicherheitshalber beenden

Aus für visumfreie Reisen aus Vanuatu

Die Kommission schlägt heute vor, für vanuatuische Staatsangehörige dauerhaft wieder eine Visumpflicht einzuführen.

Damit knüpft sie an ihre Bemühungen an, gegen die irreguläre Migration und die Sicherheitsrisiken vorzugehen, die mit dem visumfreien Reiseverkehr und besonders mit den sogenannten goldenen Pässen verbunden sind, die Länder ohne Visumzwang für Investoren ausstellen. Zu diesen Risiken zählen die Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption.

Dem Vorschlag ging eine enge Zusammenarbeit mit den vanuatuischen Behörden seit Mai 2022 voraus; damals kam die Kommission zu dem Schluss, dass mit den in Vanuatu angebotenen Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren Gefahren für die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten einhergehen.

Daraufhin wurden in Vanuatu mehrere Gesetzesänderungen vorgenommen, um die Bedenken der EU auszuräumen. Doch reichen sie nach Auffassung der Kommission nicht aus, um die Sicherheitsrisiken, die von den nach wie vor geltenden Staatsbürgerschaftsregelungen ausgehen, zu mindern.

So wurde die Visumfreiheit vorübergehend ausgesetzt, und seither benötigen vanuatuische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte in der EU (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) bereits ein Visum. Nun wird vorgeschlagen, die Visumfreiheit dauerhaft abzuschaffen.

Wie geht es weiter?

Da die vorübergehende Aussetzung der Visumfreiheit am 3. August 2024 endgültig endet, schlägt die Kommission vor, die Visumpflicht für vanuatuische Staatsangehörige nun dauerhaft wieder einzuführen.

Jetzt müssen das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag prüfen und entscheiden, ob die Visumpflicht für vanuatuische Staatsangehörige dauerhaft wieder eingeführt wird.

Hintergrund

Derzeit gelten Vereinbarungen für den visumfreien Reiseverkehr zwischen der EU und 64 Drittstaaten und -gebieten. Staatsangehörige dieser Länder können für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass das visumfreie Reisen mit Blick auf die irreguläre Migration und die Sicherheit in der EU erhebliche Herausforderungen mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren, die von der Visumpflicht befreite Drittstaaten anbieten.

Im Oktober 2023 schlug die Kommission vor, den Mechanismus zur Aussetzung der Visumpflicht zu überarbeiten, um besser auf Missbrauch beim visumfreien Reisen – insbesondere auch im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren in von der Visumpflicht befreiten Ländern – reagieren zu können. Der Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat geprüft.

Weitere Informationen

Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung

Visumpolitik – Europäische Kommission (europa.eu)

Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

Bericht über die Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige Vanuatus

Quote

Der visumfreie Reiseverkehr bietet der EU und ihren Partnerländern in der ganzen Welt enorme Vorteile. Aber er ist ein Privileg, das bei Missbrauch wieder zurückgenommen werden kann. Heute zeigt sich am Fall von Vanuatu, dass die EU über Mittel und Wege verfügt, um rasch gegen Missbrauch beim visumfreien Reiseverkehr vorzugehen, insbesondere wenn er zu irregulärer Migration oder Sicherheitsrisiken für die EU führt – und wir werden entschieden davon Gebrauch machen.
Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise 2024-05-30

Der visumfreie Reiseverkehr zwischen der EU und ihren Partnerländern hat viele positive Auswirkungen, aber wenn er nicht ordentlich geregelt ist, kann er Probleme mit sich bringen. Deshalb überprüfen wir ständig unsere Regelungen für das visumfreie Reisen. Heute nutzen wir den Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und wirksam auf Sicherheitsbedrohungen zu reagieren.
Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres 2024-05-30


Zařazenopá 31.05.2024 14:05:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3029&language=de
langde
guid/IP/24/3029/

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