Fragen und Antworten zur illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei)

Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUUF)

Was ist IUU-Fischerei?

Die IUU-Fischerei ist im Internationalen Aktionsplan der FAO von 2001 zur Bekämpfung der IUU-Fischerei definiert.

Die europäischen IUU-Rechtsvorschriften gelten für alle Fischereifahrzeuge, ganz gleich unter welcher Flagge, in allen Meeresgewässern.

Bei einem Fischereifahrzeug wird insbesondere dann IUU-Fischerei vermutet, wenn es den in dem betreffenden Gebiet geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nachweislich nicht nachkommt. Dies schließt beispielsweise die Fischerei ohne gültige Genehmigung in einem Sperrgebiet oder während einer Schonzeit oder den Einsatz verbotener Fanggeräte sowie die Nichteinhaltung der Meldepflichten oder die Behinderung der Arbeit der Inspektoren ein.

Welche Politik verfolgt die EU zur Bekämpfung der IUU-Fischerei?

Die EU ist der weltweit größte Einfuhrmarkt für Fischereierzeugnisse und trägt als Marktstaat bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei eine wichtige Verantwortung.

Die EU-Verordnung zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Verordnung) trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie gilt für alle Anlandungen und Umladungen von EU-Schiffen und Drittlandschiffen in EU-Häfen und für alle Erzeugnisse der Meeresfischerei, die in die EU ein- oder aus der EU ausgeführt werden. Die IUU-Fangbescheinigungsregelung gilt für den Handel mit Meeresfischereierzeugnissen mit der EU. Damit soll sichergestellt werden, dass nur legal gefangene Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt gelangen.

Gemäß der Fangbescheinigungsregelung müssen die Flaggenstaaten bescheinigen, dass von ihren Schiffen gefangener und in die EU eingeführter Fisch nicht aus illegalen Fangtätigkeiten stammt. Mit dem System soll sichergestellt werden, dass die Länder die nationalen und regionalen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsvorschriften sowie die international vereinbarten Regeln einhalten.

Wie stellt die EU sicher, dass Drittländer, die ihre Fischereierzeugnisse in die EU ausführen, ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen?

Bislang haben 94 Drittländer der Kommission mitgeteilt, dass sie über die erforderlichen Rechtsinstrumente und die geeigneten Verwaltungsregelungen für die Bescheinigung der Fänge von Schiffen unter ihrer Flagge verfügen.

Die Kommission arbeitet mit einer Reihe von Drittländern zusammen und führt Bewertungsmissionen durch, um die Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei zu bewerten.

Die Kommission legt den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit, um die festgestellten Probleme anzugehen, aber es gibt Drittländer, in denen die Lage auch nach jahrelanger Zusammenarbeit weiterhin problematisch ist. In diesen Fällen kann die Kommission auf die verschiedenen in der IUU-Verordnung der EU festgelegten Maßnahmen gegenüber nichtkooperierenden Drittländern bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei zurückgreifen.

Konkret übermittelt die Kommission, wenn ihr Nachweise vorliegen, dass ein Drittland bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei nicht uneingeschränkt kooperiert und seinen internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht nachkommt, eine Mitteilung über die Möglichkeit, als nichtkooperierendes Land eingestuft zu werden. Mit diesem ersten Schritt des Verfahrens, der als „ gelbe Karte“ bekannt ist, warnt die Kommission das Land vor dem Risiko, bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei als nichtkooperierendes Land eingestuft zu werden. Mit der „gelben Karte“ wird ein förmlicher Dialog eingeleitet, in dem die Kommission das Drittland bei der Lösung aller problematischen Fragen unterstützt. In den meisten Fällen ist dieser Dialog produktiv, und die Vorabidentifizierung kann aufgehoben werden.

Reichen die Fortschritte jedoch nicht aus, kann die Kommission das Drittland als bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei nichtkooperierendes Drittland („rote Karte“)einstufen. Die Kommission wird dem Rat dann vorschlagen, dieses Land in die Liste der nichtkooperierenden Länder aufzunehmen. Die Aufnahme in die Liste umfasst mehrere Maßnahmen, insbesondere das Verbot der Ausfuhr von Fisch, der von Schiffen aus diesem Land gefangen wurde, auf den Unionsmarkt.

Natürlich wird der Dialog fortgesetzt, und wenn neue Bewertungen ergeben, dass die Situation behoben wurde, wird das Drittland von der Liste gestrichen.

Ein Überblick über das Verfahren findet sich in dieser Infografik.

Wie viele Länder haben derzeit eine gelbe oder rote Karte?

Einen vollständigen Überblick über alle bisherigen und laufenden Verfahren finden Sie auf dieser Website der Kommission.

Mehr Informationen

Pressemitteilung


Zařazenopo 27.05.2024 12:05:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=QANDA/24/2882&language=de
langde
guid/QANDA/24/2882/

Související témata

Zobrazit sloupec 

Kalkulačka - Výpočet

Výpočet čisté mzdy

Důchodová kalkulačka

Přídavky na dítě

Příspěvek na bydlení

Rodičovský příspěvek

Životní minimum

Hypoteční kalkulačka

Povinné ručení

Banky a Bankomaty

Úrokové sazby, Hypotéky

Směnárny - Euro, Dolar

Práce - Volná místa

Úřad práce, Mzda, Platy

Dávky a příspěvky

Nemocenská, Porodné

Podpora v nezaměstnanosti

Důchody

Investice

Burza - ČEZ

Dluhopisy, Podílové fondy

Ekonomika - HDP, Mzdy

Kryptoměny - Bitcoin, Ethereum

Drahé kovy

Zlato, Investiční zlato, Stříbro

Ropa - PHM, Benzín, Nafta, Nafta v Evropě

Podnikání

Města a obce, PSČ

Katastr nemovitostí

Katastrální úřady

Ochranné známky

Občanský zákoník

Zákoník práce

Stavební zákon

Daně, formuláře

Další odkazy

Auto - Cena, Spolehlivost

Registr vozidel - Technický průkaz, eTechničák

Finanční katalog

Volby, Mapa webu

English version

Czech currency

Prague stock exchange


Ochrana dat, Cookies

 

Copyright © 2000 - 2024

Kurzy.cz, spol. s r.o., AliaWeb, spol. s r.o.