Kommission begrüßt Beschluss des Rates über die Verwendung von Erträgen aus immobilisierten russischen Vermögenswerten für die Ukraine

Verwendung von Erträgen aus immobilisierten russischen Vermögenswerten für die Ukraine

Die Kommission begrüßt den förmlichen Beschluss des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ über den Vorschlag der Kommission und des Hohen Vertreters, die Erträge aus immobilisierten russischen Vermögenswerten für die Ukraine zu verwenden.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, sagte: „ Ich begrüße den heute im Rat gefassten förmlichen Beschluss, mit dem die außerordentlichen Einnahmen aus Vermögenswerten der russischen Zentralbank, die im Zuge der Sanktionen aufgrund des Angriffskriegs Russland s gegen die Ukraine immobilisiert wurden, zugunsten der Ukraine verwendet werden können. Die EU hat sich für einen Kurs entschieden, der rechtlich solide und flexibel ist, sodass die Unterstützung an die dringendsten Bedürfnisse der Ukrain e angepasst werden kann. Rasches Handeln ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, damit die erste Zahlung bereits im Juli geleistet werden kann.“

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: „Der heutig e Beschluss ist ein wichtiger Schritt nach vorn in unserer uneingeschränkten Solidarität mit der Ukraine. Diese Initiative hilft nicht nur der Ukraine beim Wiederaufbau, sondern unterstreicht auch unser Engagement für die Wahrung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit. Um den dringendsten Bedarf der Ukraine zu decken, werden die Einnahmen aus den immobilisierten Mitteln im Jahr 2024 in erster Linie den militärischen Aktivitäten der Ukrain e zugutekommen. So sollen die Verteidigungsfähigkeit und die allgemeinen militärischen Kapazitäten des Landes ausgebaut werden.“

Weiteres Vorgehen

Der Beschluss tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Ab Juli 2024 werden halbjährlich Mittel zur Unterstützung der Ukraine zur Verfügung stehen.

Während die Fazilität für die Ukraine Unterstützungsmöglichkeiten für die Soforthilfe bei Instandsetzung und Wiederaufbau bietet, kann der dringendste Verteidigungsbedarf der Ukrain e durch die Europäische Friedensfazilität (EFF) sowie – nach seiner Annahme – das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) gedeckt werden. Im Jahr 2024 werden 90 % für die Lieferung militärischer Ausrüstung im Zuge der aus der EFF finanzierten Unterstützungsmaßnahmen und 10 % für den EU-Haushalt aufgewendet. Im Rahmen des Anteils für den EU-Haushalt im Jahr 2024 wird die gesamte Mittelzuweisung für die Fazilität für die Ukraine verwendet.

Der Beschluss ermöglicht die Priorisierung von Bedürfnissen, die sich im Laufe der Zeit wahrscheinlich ändern werden. Die Verteilung der Mittel unterliegt einer jährlichen Überprüfung; die erste läuft bis zum 1. Januar 2025.

Hintergrund

Nachdem Russland seine rechtswidrige Invasion der Ukraine begonnen hatte, untersagte die internationale Gemeinschaft alle Transaktionen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank. Infolgedessen werden Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Mrd. EUR weltweit i mmobilisiert, davon mehr als zwei Drittel in der EU (rund 210 Mrd. EUR). Abhängig von den Zinssätzen dürften die Einnahmen aus diesen immobilisierten Vermögenswerten jährlich etwa 2,5 bis 3 Mrd. EUR zugunsten der Ukraine ausmachen.

Am 12. Februar 2024 präzisierte die EU die Vorschriften für die Verwaltung der immobilisierten Vermögenswerte und Reserven ( „ Stufe 0“) und beschloss, dass Zentralverwahrer, die Reserven und Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 1 Mio. EUR halten, diese Einnahmen separat ausweisen müssen ( „ Stufe 1“). Seit dem 15. Februar 2024 dürfen die Zentralverwahrer nicht mehr über die entsprechenden Nettogewinne verfügen oder sie an die Anteilseigner ausschütten. Diese Erträge sind nicht Eigentum Russlands und fallen nur aufgrund des Beschlusses an, diese Vermögenswerte zu immobilisieren. Sie unterliegen der nationalen Besteuerung.

Quote

Ich begrüße den heute im Rat gefassten förmlichen Beschluss, mit dem die außerordentlichen Einnahmen aus Vermögenswerten der russischen Zentralbank, die im Zuge der Sanktionen aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine immobilisiert wurden, zugunsten der Ukraine verwendet werden können. Die EU hat sich für einen Kurs entschieden, der rechtlich solide und flexibel ist, sodass die Unterstützung an die dringendsten Bedürfnisse der Ukraine angepasst werden kann. Rasches Handeln ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, damit die erste Zahlung bereits im Juli geleistet werden kann.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ 2024-05-20

Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt nach vorn in unserer uneingeschränkten Solidarität mit der Ukraine. Diese Initiative hilft nicht nur der Ukraine beim Wiederaufbau, sondern unterstreicht auch unser Engagement für die Wahrung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit. Um den dringendsten Bedarf der Ukraine zu decken, werden die Einnahmen aus den immobilisierten Mitteln im Jahr 2024 in erster Linie den militärischen Aktivitäten der Ukraine zugutekommen. So sollen die Verteidigungsfähigkeit und die allgemeinen militärischen Kapazitäten des Landes ausgebaut werden.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz 2024-05-20


Zařazenočt 23.05.2024 10:05:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=STATEMENT/24/2732&language=de
langde
guid/STATEMENT/24/2732/

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