Fragen und Antworten Überarbeitete CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge

Überarbeitete CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge

1. Wie werden die neuen EU-Rechtsvorschriften die Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge in Europa erhöhen?

Schwere Nutzfahrzeuge sind für mehr als 25 % der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU und mehr als 6 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Die überarbeiteten CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge werden von entscheidender Bedeutung sein, um die Emissionen im Straßenverkehrssektor zu senken und das Angebot an neuen emissionsfreien Fahrzeugen auf dem Markt zu erhöhen. Dies ist für die EU von entscheidender Bedeutung, um zu einer emissionsfreien Mobilität überzugehen, ihre Klimaziele für 2030 zu erreichen und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Mit der Festlegung ehrgeiziger CO2-Emissionsreduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge gibt die EU ein klares und langfristiges Signal aus, um Investitionen in innovative emissionsfreie Technologien zu lenken und den Aufbau einer Lade- und Betankungsinfrastruktur zu fördern.

Emissionsfreie Fahrzeuge werden im Laufe der Zeit billiger. Das klare Signal, das die Normen der Automobilindustrie geben, wird daher die Markteinführung emissionsfreier Fahrzeuge beschleunigen. Die damit verbundenen Skaleneffekte werden die Vorlaufkosten der Fahrzeuge weiter senken und sie für potenzielle Käufer erschwinglicher und attraktiver machen.

Zusammen mit denCO2 -Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge spielen unterstützende politische Maßnahmen eine wichtige Rolle bei der Einführung emissionsfreier Fahrzeuge: die Infrastruktur wird durch die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, mit der genügend öffentlich zugängliche Ladestationen und Wasserstofftankstellen sichergestellt werden, und durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie gestärkt, um sicherzustellen, dass wir über ein sauberes Stromnetz für den Antrieb dieser Fahrzeuge verfügen.

2. Was sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und die Industrie?

Emissionsfreie und energieeffizientere Fahrzeuge werden eindeutige Vorteile für die Luftqualität und die Gesundheit der Europäer haben und somit zum Null-Schadstoff-Aktionsplan beitragen. Die Verringerung der Luftverschmutzung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger, da der Anwendungsbereich der CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge auch kleinere Lastkraftwagen und Busse umfasst, die hauptsächlich in städtischen Gebieten angetrieben werden.

Verkehrsunternehmen und -nutzer werden erhebliche Kosteneinsparungen erzielen. Die Gesamtbetriebskosten für Erstnutzer eines neuen schweren Nutzfahrzeugs werden erheblich sinken: mit Einsparungen von durchschnittlich rund 9 000 EUR für ein im Jahr 2030 erworbenes Fahrzeug und von 41,000 EUR für ein im Jahr 2040 erworbenes Fahrzeug. Darüber hinaus verändert die industrielle Entwicklung den Sektor schwerer Nutzfahrzeuge rasch. Die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge in der EU sind derzeit weltweit führend. Durch die Einführung dieser Rechtsvorschriften werden Industrie und Investoren in der EU wissen, wo sie in innovative emissionsfreie Technologien und den Aufbau einer Lade- und Betankungsinfrastruktur investieren können. Dieser klare gemeinsame Rechtsrahmen ist von entscheidender Bedeutung, um die technologische Führungsrolle der EU weiterhin aufrechtzuerhalten und die Beschäftigung hochqualifizierter Arbeitskräfte zu fördern.

Darüber hinaus wird mit diesen neuen CO2-Normen die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen im Zeitraum 2031 bis 2050 voraussichtlich um rund 2 Mrd. Barrel Öl zurückgehen, was zur Energieunabhängigkeit der EU beiträgt.

3. Welchen Anwendungsbereich haben die neuen EU-Rechtsvorschriften?

Mit den neuen Rechtsvorschriften wird der derzeitige Anwendungsbereich auf fast alle Lastkraftwagen (einschließlich Arbeitsfahrzeuge wie Müllwagen, Kipper oder Betonmischer ab 2035), Stadtbusse und Fernbusse (über 7,5 Tonnen) sowie Anhänger (ein von einem Kraftfahrzeug gezogenes nicht angetriebenes Fahrzeug) ausgeweitet. 2027 wird die Kommission die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch auf kleine Lastkraftwagen überprüfen.

Mit der neuen Verordnung werden ehrgeizige Ziele festgelegt, um die CO2-Emissionen gegenüber dem Niveau von 2019 zu senken, indem Um 45 % ab dem 1. Januar 2030, 65 % ab dem 1. Januar 2035; 90 % ab dem 1. Januar 2040. Darüber hinaus müssen 90 % der neuen Stadtbusse in der EU ab 2030 emissionsfrei sein, alle bis 2035.

Ab 2030 werden spezifische Emissionsreduktionsziele für Anhänger (7,5 %) und Sattelanhänger (10 %) gegenüber 2025 gelten.

Da die neuen Rechtsvorschriften technologieneutral sind, wird es Sache der Hersteller sein, zu entscheiden, welche Technologien sie einsetzen, um diese Ziele zu erreichen (z. B. Elektrifizierung, Wasserstoff- Brennstoffzellen oder Wasserstoff in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor).

4. Welche Rolle werden erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe für schwere Nutzfahrzeuge in Zukunft spielen?

Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen erneuerbare Kraftstoffe für den Verkehr in der EU breiter verfügbar werden, und es sollten angemessene Anreize dafür geschaffen werden. Diese Kraftstoffe müssen vorrangig in ausreichender Menge für die schwer zu verringernden Sektoren, in denen derzeit keine alternativen Dekarbonisierungsoptionen zur Verfügung stehen, wie Luft- und Seeverkehr, sowie für den vorhandenen Bestand an Fahrzeugen, einschließlich schwerer Nutzfahrzeuge, angesichts ihrer langen Lebensdauer bereitgestellt werden.

Im Jahr 2027 wird die Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung überprüfen. Die Kommission wird eine mögliche Methode für die Zulassung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang mit dem EU-Recht und den Zielen der Klimaneutralität, eine Methode zur Bestimmung der CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus, die Rolle nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoffe beim Übergang zur Klimaneutralität und die Rolle eines CO2-Korrekturfaktors bewerten.

5. Welche Auswirkungen hat der Wandel in der Automobilindustrie auf die Beschäftigung?

Strengere CO2- Emissionsnormen dürften sich per saldo positiv auf die Beschäftigung in der gesamten Wirtschaft auswirken. Die Wertschöpfungskette der Automobilindustrie wird expandieren, und es werden neue hochwertige Arbeitsplätze geschaffen, z. B. in der Batterieproduktion, in der Elektronik und im Energiesektor. Dies setzt voraus, dass die künftigen Mitarbeiter über neue und verbesserte Kompetenzen verfügen. Gleichzeitig wird es aufgrund der geringeren Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und ihren spezifischen Bauteilen zu Arbeitsplatzverlusten kommen. Einige Sektoren werden schrumpfen, andere werden expandieren.

Automobilzulieferer und -hersteller müssen möglicherweise ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio anpassen und ihre Mitarbeiter entsprechend umschulen und weiterbilden, um sicherzustellen, dass Arbeitskräfte für das Zeitalter der emissionsfreien Mobilität gerüstet sind. Dies ist die dritte Säule des Industrieplans zum Grünen Deal, und die Unterstützung von Kompetenzentwicklung, Aus- und Weiterbildung ist eine gemeinsame Herausforderung und Chance. Die EU-Finanzierungsinstrumente werden den Übergang unterstützen. Zusätzlich zur Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) werden der Europäische Sozialfonds+ (ESF +), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Mechanismus für einen gerechten Übergang einen Beitrag leisten.

Dies geht mit Initiativen wie den Dialogen über den ÜbergangvonC einher, deren Hauptziel darin besteht, die Industrie beim Aufbau eines Geschäftsmodells zu unterstützen, das für eine dekarbonisierte Wirtschaft geeignet ist, und Beiträge zu Bausteinen zu liefern, die zu einem verstärkten industriellen Ansatz zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals beitragen können. Am 8. April 2024 fand ein spezieller Dialog über einen sauberen Wandel über Verkehr und Mobilität statt. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit der Industrie und den Sozialpartnern fortsetzen und ist bereit, mit den Staats- und Regierungschefs der EU und den Mitgesetzgebern eine eingehende Debatte über die Schlüsselfaktoren zu führen, die angegangen werden müssen, und mit allen Interessenträgern zusammenzuarbeiten.

6. Welche Ausnahmen werden im Rahmen der neuen EU-Rechtsvorschriften eingeführt?

Die Einführung neuer Technologien ist für Kleinserienhersteller teurer als für größere Hersteller, da sie aufgrund ihrer geringeren Produktionsmengen von Größenvorteilen weniger profitieren können. Daher sind Kleinserienhersteller, die bis zu 100 Fahrzeuge zulassen, von der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen befreit. Die Umwelt- und Klimaauswirkungen dieser Ausnahme sind sehr begrenzt, sodass die wichtigsten politischen Ziele nicht gefährdet werden.

Darüber hinaus gilt eine Ausnahme vonden CO2-Reduktionszielen für die folgenden schweren Nutzfahrzeuge:

  • im Bergbau sowie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzte Fahrzeuge;
  • Fahrzeuge, die für den Einsatz durch bewaffnete Dienste ausgelegt, gebaut oder zugelassen sind, sowie Gleiskettenfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte oder für die medizinische Notversorgung konstruiert und gebaut wurden oder dafür angepasst wurden;
  • Fahrzeuge, die für den Gebrauch durch bewaffnete Dienste zugelassen sind
  • Fahrzeuge, deren CO2-Emissionen aus technischen Gründen nicht zertifiziert werden können, z. B. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (z. B. gepanzerte Fahrzeuge, Mobilkrane und Fahrzeuge mit außergewöhnlicher Ladung), einige schwere Lastkraftwagen mit besonderer Achskonfiguration, kleinere Lastkraftwagen bis 5 Tonnen und Busse bis 7,5 Tonnen
  • Arbeitsfahrzeuge, z. B. Müllfahrzeuge, bis 2034.

Zařazenopo 13.05.2024 12:05:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=QANDA/24/2527&language=de
langde
guid/QANDA/24/2527/

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