Umstrukturierungsbeihilfe Rumäniens von 95,3 Mio. EUR
Die Europäische Kommission hat eine von Rumänien geplante Umstrukturierungsbeihilfe für die rumänische staatliche Fluggesellschaft TAROM in Höhe von bis zu 95,3 Mio. EUR (473,69 Mio. RON) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch die Maßnahme kann das Unternehmen seine langfristige Rentabilität wiederherstellen und werden gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten.
Umstrukturierungsbeihilfe
Am 28. Mai 2021 meldete Rumänien einen Umstrukturierungsplan für TAROM bei der Kommission an. Der Plan enthält ein Maßnahmenpaket zur Straffung des Betriebs, zur Erneuerung der alternden Flugzeugflotte und zur Kostensenkung.
Im Juli 2021 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, um festzustellen, ob die rumänischen Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten von TAROM mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Während der Prüfung aktualisierte Rumänien den Umstrukturierungsplan, um die im Einleitungsbeschluss geäußerten Bedenken auszuräumen.
Die angemeldeten Umstrukturierungsmaßnahmen umfassen nun i) einen Schuldenerlass im Umfang von rund 49,53 Mio. EUR (246,19 Mio. RON), was dem Betrag der Rettungsbeihilfe, der von der Kommission im Februar 2020 genehmigt wurde, zuzüglich Zinsen entspricht, und ii) eine Kapitalzuführung von rund 45,77 Mio. EUR (227,50 Mio. RON).
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahmen auf der Grundlage ihrer Leitlinien für die Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten geprüft und ist u. a. zu folgenden Ergebnissen gelangt:
- Die Beihilfe trägt zu dem Ziel von gemeinsamem Interesse bei, die regionale Anbindung für Bürger und Unternehmen in Rumänien zu gewährleisten, indem TAROM durch den Umstrukturierungsplan die Möglichkeit erhält, wieder rentabel zu werden.
- Mit den Umstrukturierungsmaßnahmen werden die Probleme angegangen, die zu den finanziellen Schwierigkeiten von TAROM geführt haben, so u. a. durch die Erneuerung der alternden Flugzeugflotte und die Senkung der Kosten.
- Die Maßnahmen sind angemessen, da TAROM einen erheblichen Eigenbeitrag von rund 77,66 Mio. EUR (381,12 Mio. RON) aus Erlösen aus dem Verkauf von Flugzeugen und einem Finanzierungsleasing zu Marktbedingungen leistet.
- Die Beihilfe ist mit Vorkehrungen verbunden, um Wettbewerbsverfälschungen im Binnenmarkt zu begrenzen. Beispiele sind i) die Verringerung der Anzahl bedienter Strecken und der Anzahl der Flugzeuge sowie ii) die Beibehaltung dieser geringeren Kapazität, um die Marktpräsenz von TAROM während des gesamten Umstrukturierungszeitraums (d. h. bis zum 31. Dezember 2026) einzuschränken.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die rumänische Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Hintergrund
Die EU-Beihilfevorschriften, insbesondere die Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der Kommission, ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Unternehmen in Schwierigkeiten zu unterstützen, sofern sie dabei bestimmte strenge Voraussetzungen einhalten. So ist staatliches Eingreifen bei Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten nur zulässig, wenn das Unternehmen einen soliden Umstrukturierungsplan umsetzt, der die langfristige Rentabilität wiederherstellt, und selbst zu den Umstrukturierungskosten beiträgt. Ferner müssen Wettbewerbsverfälschungen begrenzt sein und muss die Maßnahme zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beitragen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.59344 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Quote
Zařazeno | po 29.04.2024 13:04:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/2321&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/2321/ |