Beihilfe Frankreichs von 300 Mio. EUR
Die Europäische Kommission hat eine mit 300 Mio. EUR ausgestattete französische Maßnahme, mit der die Electricité-de-France-Tochter Nuward bei der Erforschung und Entwicklung kleiner modularer Kernreaktoren („SMR“) unterstützt werden soll, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird zu den strategischen Zielen der EU-Industriestrategie und des europäischen Grünen Deals beitragen.
Maßnahme Frankreichs
Frankreich hat bei der Kommission das Vorhaben angemeldet, das Forschungs- und Entwicklungsprojekt von Nuward im Bereich der SMR-Technologie mit 300 Mio. EUR zu fördern
Im Rahmen des Projekts sollen Prozesse für die Konzeption und den Bau von SMR mit einfacher, modularer Auslegung und einer Leistung von maximal 300 MWe entwickelt werden. Das Projekt geht mit dem Front-End-Design in die dritte von insgesamt fünf Projektphasen. Bereits im Dezember 2022 hatte die Kommission eine französische Beihilfe von 50 Mio. EUR zur Unterstützung der zweiten Projektphase (Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Konzeption und den Bau von SMR) genehmigt.
Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses von bis zu 300 Mio. EUR gewährt, der das FuE-Vorhaben bis Anfang des Jahres 2027 abdeckt.
Gefördert werden die Größenabstimmung der SMR-Module und -Komponenten und die Validierung ihrer Integration in die Reaktoren mittels numerischer Simulatoren und Labortests. Nuward wird auch Industrialisierungsstudien zur modularen Auslegung und zur Massenproduktion von SMR durchführen. Ferner wird Nuward bei der Vorbereitung der erforderlichen Sicherheitsnachweise zur Vorlage bei den nationalen Behörden für nukleare Sicherheit unterstützt.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation („FEI-Rahmen“) von 2022.
Die Kommission ist zu folgendem Ergebnis gelangt:
- Die Maßnahme fördert die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs, insbesondere FuE-Tätigkeiten zur Entwicklung der SMR-Technologie.
- Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung nicht in FuE-Tätigkeiten für SMR investieren würde.
- Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um diese FuE-Tätigkeiten zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
- Im Rahmen der Maßnahme verhindern ausreichende Vorkehrungen, dass der Wettbewerb übermäßig verfälscht wird. Die geförderten FuE-Tätigkeiten werden sich insbesondere auf Technologien konzentrieren, die nicht unmittelbar vermarktbar sind, sich in einem sehr fortgeschrittenen Stadium befinden und sich erst langfristig für die industrielle Einführung eignen.
- Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.
Daher hat die Kommission die Maßnahme Frankreichs nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Der FEI-Rahmen zeigt auf, was die Mitgliedstaaten bei der Gewährung staatlicher Beihilfen für FEI-Tätigkeiten beachten müssen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Mit dem FEI-Rahmen sollen Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert werden, die aufgrund von Marktversagen ohne öffentliche Unterstützung nicht durchgeführt werden würden. So können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die erforderlichen Anreize setzen, damit Unternehmen und Forschungseinrichtungen diese wichtigen Tätigkeiten durchführen und entsprechende Investitionen tätigen. Der FEI-Rahmen beruht auf dem Grundsatz der Technologieneutralität und bezieht deshalb alle Technologien, Branchen und Wirtschaftszweige ein, damit nicht vorab festgelegt ist, auf welchen Forschungswegen neue Lösungen für innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen gefunden werden sollen.
In ihrer Empfehlung vom Februar 2024 für ein Emissionsreduktionsziel für 2040 erkannte die Kommission den potenziellen Beitrag von SMR zur Verwirklichung der Energie- und Klimaziele des europäischen Grünen Deals an und betonte, dass alle CO2-freien und CO2-armen Lösungen benötigt werden, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die Kommission arbeitet an der Einrichtung einer neuen Europäischen Industrieallianz, um die Entwicklung, Demonstration und Einführung von SMR in Europa bis Anfang der 2030er Jahre zu erleichtern und zu beschleunigen, und veröffentlichte kürzlich einen Aufruf, sich der Allianz anzuschließen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.106964 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Quote
Zařazeno | pá 26.04.2024 11:04:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/2228&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/2228/ |