Fragen und Antworten zu Chemikalien für wesentliche Verwendungszwecke

Fragen und Antworten zu Chemikalien für wesentliche Verwendungszwecke

1. Warum hat die Kommission das Konzept der wesentlichen Verwendung entwickelt?

Chemikalien sind die Bausteine für alles, was wir um uns herum sehen. Verarbeitete Chemikalien stehen im Mittelpunkt der meisten Konsumgüter und der wichtigsten Wertschöpfungsketten Europas wie Elektronik, Verkehr, einschließlich Batterien für Elektrofahrzeuge, aber auch Baumaterialien.

Gleichzeitig kann die Exposition gegenüber schädlichen Chemikalien schwere chronische Auswirkungen auf die Gesundheit, langfristige Umweltauswirkungen und eine Kontamination unserer Lebensmittel- und Wasserressourcen zur Folge haben. All dies führt zu hohen Kosten für die Gesellschaft, z. B. für die Gesundheitsversorgung und die Sanierung der Umweltverschmutzung.

Eines der Hauptziele der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit besteht darin, das Schutzniveau zu erhöhen und Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern, insbesondere durch die schrittweise Abschaffung der schädlichsten Stoffe, und gleichzeitig Anreize für Investitionen in sicherere und innovativere Lösungen zu schaffen.

Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit hat sich die Kommission verpflichtet, ein Konzept für wesentliche Verwendungszwecke zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die schädlichsten Chemikalien nur dann zugelassen werden, wenn ihre Verwendung für die Gesellschaft unerlässlich ist.

Ziel des Konzepts ist es, den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu verbessern, indem der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung des schädlichsten Stoffes, der nicht wesentlich ist, beschleunigt wird und, sofern diese wesentlich sind, Zeit für ihre Substitution in einer für die Marktteilnehmer vorhersehbaren Weise eingeräumt wird.

2. Was sind wesentliche Verwendungszwecke?

In ihrer heutigen Mitteilung hat die Kommission festgestellt, dass die Verwendung eines schädlichsten Stoffes nur dann unerlässlich ist, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • seine Verwendung ist für die Gesundheit oder Sicherheit erforderlich oder für das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung.

und

  • es gibt keine akzeptablen Alternativen.

Diese Kriterien sind kumulativ. Damit eine Verwendung unerlässlich ist, müssen beide Kriterien erfüllt sein. Sie bieten auch Flexibilität bei der Berücksichtigung von Besonderheiten und bestehenden Definitionen in EU-Rechtsvorschriften, in denen das Konzept integriert und angewandt werden könnte.

Der Begriff der wesentlichen Verwendung im Sinne dieser Mitteilung wird nur dann Rechtswirkung entfalten, wenn er in spezifische Rechtsvorschriften aufgenommen wird. Bislang enthält keine EU-Rechtsvorschriften eine rechtliche Definition der wesentlichen Verwendungszwecke von Stoffen.

3. Welchen Anwendungsbereich hat das Konzept der wesentlichen Verwendung?

Das Konzept der wesentlichen Verwendung kann in spezifischen EU-Rechtsvorschriften verwendet werden, um zu bestimmen, wann die Verwendung einer schädlichsten Chemikalie für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist. Mit anderen Worten, wenn es – aus gesellschaftlicher Sicht – gerechtfertigt ist, die schädlichsten Stoffe zu verwenden.

Das Konzept des wesentlichen Verwendungszwecks betrifft spezifische Verwendungszwecke bestimmter Chemikalien. Die Verwendung eines Stoffes kann in einem Produkt oder Kontext wesentlich sein, in einem anderen jedoch nicht. Darüber hinaus können nicht alle Verwendungen innerhalb eines Sektors von wesentlicher Bedeutung sein.

4. Welche Chemikalien gelten als die schädlichsten Chemikalien?

Die in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit aufgeführten schädlichsten Chemikalien sind Stoffe, die Krebs, Genmutationen, Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem oder das endokrine System haben oder persistent und bioakkumulierbar sind; Chemikalien, die das Immunsystem, das neurologische System oder die Atemwege beeinträchtigen; und Chemikalien, die für ein bestimmtes Organ toxisch sind.

Die Aufnahme persistenter und mobiler Stoffe (die kürzlich als neue Gefahrenklasse im Rahmen der CLP-Verordnung eingeführt wurden) in die schädlichsten Stoffe wird einer weiteren Bewertung unterzogen.

5. Was würde für Gesundheit oder Sicherheit als notwendig erachtet? Was wäre für das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung?

Die Kriterien für Verwendungen, die als für die Gesundheit oder Sicherheit notwendig oder für das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sein könnten, sind im Anhang der Mitteilung aufgeführt.

Kritische Verwendungszwecke können beispielsweise die Bereitstellung von Ressourcen oder Dienstleistungen sein, die für das Funktionieren der Gesellschaft im Dienst bleiben müssen.

Dies kann Fälle umfassen, in denen die technische Funktion eines Stoffes für die Bereitstellung von Infrastruktur, Dienstleistungen oder Wartung – z. B. in den Bereichen Energieumwandlung, Mobilität, Verkehr, Gesundheitsversorgung, digitale Technologien oder Dienste – oder für die Bereitstellung von Infrastruktur und Ausrüstung zur Gewährleistung von Verteidigung und Sicherheit für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist.

In der Praxis können im Vorfeld keine allgemeinen Schlussfolgerungen gezogen werden, und jede spezifische Verwendung muss für sich allein anhand der Kriterien bewertet werden.

6. Wie wird der Begriff „Verwendung“ im Zusammenhang mit dem Begriff der wesentlichen Verwendung definiert? Gilt sie für Stoffe oder Produkte oder beides?

Das Konzept des wesentlichen Verwendungszwecks gilt für die Verwendung von Stoffen als solche, in Gemischen, Erzeugnissen, Produkten oder Verfahren.

In der Mitteilung wird die Verwendung definiert als „jede Verarbeitung, Formulierung, Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Behandlung, Füllung in Behältnisse, Umfüllen von Behältnissen in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jede andere Verwendung“.

Um die Wesentlichkeit einer bestimmten Verwendung eines Stoffes beurteilen zu können, sind sowohl die technische Funktion des Stoffes bei der betreffenden Verwendung als auch der Kontext dieser Verwendung zu berücksichtigen. Ein Stoff kann für die Verwendung in einem Produkt unerlässlich sein, in einem anderen jedoch nicht.

7. Wie wird diese Initiative den Unternehmen zugutekommen?

Die Mitteilung wird Unternehmen und Unternehmen zugutekommen, indem sie für Vorhersehbarkeit in Bezug auf die Arten chemischer Stoffe und Verwendungen sorgt, die im Rahmen künftiger Regulierungsverfahren schrittweise eingestellt werden sollen und die weiterhin zur Deckung gesellschaftlicher Bedürfnisse genutzt werden können, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen. Damit werden klare Signale dafür gesetzt, wo die Investitions- und Substitutionsbemühungen gesteuert werden sollen, und ein Investitionshorizont zur Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Produktionskapazitäten in der EU, insbesondere zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels oder zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten, wenn Technologien oder Produkte derzeit von den schädlichsten Stoffen abhängig sind.

Die Mitteilung bietet auch Anreize für mehr Forschung und Innovation im Hinblick auf sicherere und nachhaltigere Alternativen für die schädlichsten Stoffe. Sie wird auch innovative Unternehmen fördern, die annehmbare Alternativen oder schadstofffreie Konsumgüter anbieten können.

Die Initiative wird dazu beitragen, dass die EU-Industrie weltweit eine Vorreiterrolle einnimmt und sich auf die hohe Nachfrage der Verbraucher nach sichereren, schadstofffreien Produkten im großen EU-Binnenmarkt stützt.

Schließlich kann dieses Konzept auch ein Instrument sein, um Anreize im Rahmen freiwilliger Regelungen wie eines nachhaltigen Finanzwesens und möglicherweise anderer Initiativen zu schaffen, die darauf abzielen, den Übergang zu sicheren und nachhaltigen Produkten und Verfahren zu fördern und zu belohnen.

8. Wie wird die Mitteilung über die wesentliche Verwendung mit laufenden Gesetzgebungsinitiativen wie der REACH-Beschränkung von PFAS, der Überarbeitung der REACH-Verordnung und anderen Überarbeitungen von Rechtsvorschriften interagieren?

In der Mitteilung werden die Leitprinzipien und Kriterien für das Konzept der wesentlichen Verwendung dargelegt. Darin werden die Leitprinzipien und Kriterien für die harmonisierte Aufnahme des Konzepts in die EU-Rechtsvorschriften festgelegt und klargestellt, dass bei der Aufnahme des Konzepts in das EU-Recht die Besonderheiten der Rechtsvorschriften und des regulierten Bereichs sorgfältig zu berücksichtigen sind. Das Konzept der wesentlichen Verwendung hat nur dann Rechtswirkung, wenn es in den Rechtsvorschriften enthalten ist. Dies würde auf der Grundlage einer Folgenabschätzung geschehen.

Derzeit ist das Konzept nicht Teil der REACH-Verordnung und somit nicht der derzeitigen Initiativen wie der PFAS-Beschränkung. In der Mitteilung wird jedoch bekräftigt und weiter klargestellt, dass die Kommission entschlossen ist, die schädlichsten Stoffe schrittweise abzuschaffen und gleichzeitig ihre Verwendung dort zuzulassen, wo sie sich als wesentlich für die Gesellschaft und insbesondere für die Sicherstellung des ökologischen und digitalen Wandels erwiesen haben.

Für weiterführende Informationen

Pressemitteilung

Mitteilung über wesentliche Verwendungszwecke


Zařazenopo 22.04.2024 12:04:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=QANDA/24/2152&language=de
langde
guid/QANDA/24/2152/

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