Gemeinsame Erklärung
Wir begrüßen den Wunsch der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen, die Zusammenarbeit mit der EU bei der Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen als Teil einer starken Europäischen Gesundheitsunion auf der Grundlage der bestehenden engen Beziehungen zu vertiefen.
Die EU-Kommission wird nun die Gespräche mit den EWR-EFTA-Staaten über den Rahmen für eine engere Zusammenarbeit in diesem Bereich intensivieren.
Einiges davon kann bereits jetzt durch die Aufnahme der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in das EWR-Abkommen erreicht werden. Diese Arbeiten werden gemäß den üblichen Verfahren für die Beschlussfassung im Gemeinsamen EWR-Ausschuss schnell vorankommen.
Weitere wichtige Aspekte müssten in Form separater bilateraler Abkommen zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten vereinbart werden. Um hier weiterzukommen, planen wir, dem Rat die Annahme von Beschlüssen über die Ermächtigung zur Aufnahme diesbezüglicher förmlicher Verhandlungen mit den drei EWR-EFTA-Staaten zu empfehlen.
Während der COVID-19-Pandemie haben wir erlebt, wie immens wichtig eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ist. Daher glauben wir, dass die engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten bei den Vorsorge- und Notfallstrukturen im Gesundheitsbereich deren Wirksamkeit zum beiderseitigen Vorteil erhöhen wird.
Zařazeno | čt 14.12.2023 12:12:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=STATEMENT/23/6594&language=de |
lang | de |
guid | /STATEMENT/23/6594/ |