Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 47.7 Mio. EUR gegen Ethanolhersteller Lantmännen wegen Benchmark-Kartell

Ethanol-Benchmark-Kartell

Die Kommission hat gegen das Unternehmen Lantmännen ek för und dessen Tochtergesellschaft Lantmännen Biorefineries AB (vormals Lantmännen Agroetanol AB) (im Folgenden zusammen „Lantmännen“) wegen Beteiligung an einem Kartell, das den Mechanismus zur Festsetzung der Großhandelspreise für Ethanol in Europa betraf, eine Geldbuße in Höhe von rund 47.7 Mio. EUR verhängt. Dieser Beschluss folgt auf die Annahme eines Vergleichsbeschlusses für Abengoa im Jahr 2021 und die Einstellung des Verfahrens gegen Alcogroup im Jahr 2023.

Zuwiderhandlung

Ethanol ist ein Alkohol aus Biomasse (wie Weizen, Mais oder Zuckerrüben), der bei Zugabe zu Benzin als Biokraftstoff für Kraftfahrzeuge verwendet werden kann. Der Hafen von Rotterdam und der Markt für den Schutentransport Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen waren zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung die wichtigsten Handelsorte für Ethanol im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Das Unternehmen S&P Global Platts (im Folgenden „Platts“), das Preisbewertungen für verschiedene Rohstoffmärkte durchführt, ermittelte – über ein Verfahren mit der Bezeichnung „Market on Close“ (im Folgenden „MOC“, Geschäftsabschluss zum Schlusskurs) – Ethanol-Benchmarks, die in der Branche weithin als Referenzpreise verwendet wurden. Der wichtigste Zeitraum für den Preisbewertungsprozess von Platts war der Zeitraum von 16 Uhr bis 16.30 Uhr Londoner Zeit (sog. „MOC-Zeitfenster“).

Lantmännen ist der größte Ethanolhersteller in Nordeuropa und nahm in seinen Verkaufsverträgen für Ethanol im Zeitraum der Zuwiderhandlung auf den monatlichen Durchschnitt der Ethanol-Benchmarks von Platts Bezug. Daher konnte sich die Höhe der Ethanol-Benchmarks von Platts unmittelbar auf die Einnahmen auswirken, die Lantmännen in diesem Zeitraum aus Ethanolverkäufen erzielt hat.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Lantmännen und zwei weitere Unternehmen

  • ihr Handelsverhalten vor, während und nach dem MOC-Zeitfenster regelmäßig abgestimmt haben,
  • vereinbart haben, die Lieferung von Ethanol, das im MOC-Zeitfenster gehandelt werden könnte, nach Rotterdam zu beschränken,
  • sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht haben, um das abgestimmte Verhalten umzusetzen.

Grundlage für das Verhalten war ein gemeinsamer Plan, der darauf abzielte, die Ethanol-Benchmarks von Platts künstlich in die Höhe zu treiben, auf gleicher Höhe zu halten bzw. ihr Sinken zu verhindern. Lantmännen ging davon aus, dadurch im Rahmen seiner Ethanollieferverträge, in denen auf die Benchmarks Bezug genommen wurde, höhere Preise erzielen zu können. Zwischen Händlern kam es in der Regel in Form von Chats zu rechtswidrigen Kontakten.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Lantmännen an einer einzigen, fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 Absatz 1 des EWR-Abkommens beteiligt war, die den gesamten EWR umfasste. Die Beteiligung von Lantmännen dauerte vom 14. November 2012 bis zum 25. März 2014.

Geldbuße

Die Geldbuße wurde auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 (siehe auch MEMO) festgesetzt.

Bei der Festsetzung der Geldbußenhöhe berücksichtigte die Kommission insbesondere den von Lantmännen im EWR erzielten Umsatz auf der Grundlage bestimmter auf die Ethanol-Benchmarks von Platt bezogener Verkäufe von Ethanol, das als Kraftstoff verwendet werden kann, sowie die Schwere der Zuwiderhandlung, ihre räumliche Reichweite und ihre Dauer.

Die gegen Lantmännen verhängte Geldbuße beläuft sich auf insgesamt rund 47.7 Mio. EUR.

Hintergrund

Nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens sind Kartelle und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten.

Auf im Mai 2013, Oktober 2014 und März 2015 durchgeführte Nachprüfungen hin leitete die Kommission im Dezember 2015 ein Verfahren gegen Lantmännen, Alcogroup S.A. und Abengoa S.A ein.

Im Juli 2018 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Alcogroup und Abengoa. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Lantmännen in Vergleichsgesprächen mit der Kommission.

Nachdem Abengoa Mitte 2021 ebenfalls Interesse an Vergleichsgesprächen bekundete, richtete die Kommission im November 2021 im Rahmen des Vergleichsverfahrens eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Abengoa und erließ im Dezember 2021 einen Vergleichsbeschluss. Lantmännen hingegen bestätigte den Inhalt der im Rahmen des Vergleichsverfahrens übermittelten Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht, sodass die Kommission in Bezug auf dieses Unternehmen schließlich zum ordentlichen Verfahren zurückkehrte.

Daher richtete die Kommission im Juli 2022 eine neue Mitteilung der Beschwerdepunkte für Lantmännen und Alcogroup. Im Mai 2023 stellte die Kommission das Verfahren gegen Alcogroup mangels hinreichender Gründe für die Fortsetzung der Untersuchung ein. Daher betrifft der heutige Beschluss nicht eine etwaige Haftung von Alcogroup für die Beteiligung an einer Zuwiderhandlung gegen das EU-Wettbewerbsrecht in diesem Fall.

Von Unternehmen, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, gezahlte Geldbußen werden in den Gesamthaushaltsplan der EU eingestellt. Die Mittel sind nicht für bestimmte Ausgaben vorgesehen, sondern stattdessen werden die Beiträge aller Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt für das Folgejahr entsprechend gekürzt. Somit tragen die Geldbußen zur Finanzierung der EU bei und entlasten die Steuerzahler. Gemäß Artikel 141 Absatz 2 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU liegt in dieser Sache eine „fortdauernde Zuständigkeit“ vor. Daher wird das Vereinigte Königreich seinen Anteil an der Geldbuße von der EU erhalten, sobald diese rechtskräftig geworden ist. Die Kommission wird die Geldbuße einziehen, den Anteil des Vereinigten Königreichs berechnen und ihn erstatten.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu diesem Kartellfall unter der Nummer AT.40054 im öffentlich zugänglichen Register der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht. Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich auf ihrer Website unter der Rubrik „Antitrust & Cartels“.

Vergleichsverfahren

Das Vergleichsverfahren für Kartelle wurde im Juni 2008 eingeführt (siehe Pressemitteilung und MEMO). Bei einem Kartellvergleich räumen die Parteien ihre Kartellbeteiligung ein und übernehmen die Verantwortung dafür. Außerdem akzeptieren sie den Höchstbetrag der Geldbuße, den die Kommission zu verhängen beabsichtigt. Vergleiche im Kartellbereich beruhen auf der Kartellverordnung 1/2003 und erlauben es der Kommission, ein einfacheres und kürzeres Verfahren zu befolgen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Verbraucher und Steuerzahler haben geringere Kosten zu tragen, und es werden Ressourcen frei, um das Kartellrecht besser durchzusetzen. Außerdem können die Unternehmen schneller mit einem Beschluss rechnen und zahlen eine um 10 % geringere Geldbuße.

Im Allgemeinen ist ein Unternehmen, das um Anwendung des Vergleichsverfahrens ersucht, nach Randnummer 22 der Mitteilung über das Vergleichsverfahren an seine Vergleichsausführungen gebunden. Vergleichsausführungen können nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurückgenommen werden, wenn die entsprechende von der Kommission übermittelte Mitteilung der Beschwerdepunkte die wesentlichen Elemente der Vergleichsausführungen widerspiegelt. Entscheidet sich ein Unternehmen dennoch für einen einseitigen Widerruf des Vergleichsersuchens, prüft die Kommission in ihrem abschließenden Beschluss gegen das Unternehmen alle Optionen, einschließlich der Frage, ob erschwerende Umstände eine Erhöhung der betreffenden Geldbuße rechtfertigen würden.

Instrument für Hinweisgeber

Die Europäische Kommission hat ein Instrument geschaffen, über das Einzelpersonen oder Unternehmen die Kommission leichter über wettbewerbswidriges Verhalten informieren können, ohne ihre Identität preiszugeben. Die Anonymität der Hinweisgeber (Whistleblower) wird durch ein ausgefeiltes System gewahrt, über das verschlüsselte Mitteilungen ausgetauscht werden können. Das Whistleblower Tool kann über diesen Link aufgerufen werden.

Schadensersatzklagen

Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates sind Beschlüsse der Kommission in Verfahren vor nationalen Gerichten ein verbindlicher Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Selbst wenn die Kommission gegen die Unternehmen eine Geldbuße verhängt hat, kann von nationalen Gerichten Schadensersatz zuerkannt werden, wobei die von der Kommission verhängte Geldbuße nicht mindernd angerechnet wird.

Durch die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen ist es für Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen einfacher geworden, Schadensersatz zu erhalten. Weitere Informationen über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen sowie einen praktischen Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs finden Sie hier.

Quote

Biokraftstoffe können bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel und der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals der Kommission eine Schlüsselrolle spielen. Deshalb muss der Markt für Biokraftstoffe effizient funktionieren. Heute schließen wir unsere Kartelluntersuchung gegen einen der größten Ethanolhersteller in Nordeuropa mit einer Geldbuße wegen der Beeinflussung von Ethanol-Benchmarks ab. Wir stellen einmal mehr unter Beweis, wie wichtig uns der Schutz des Wettbewerbs auf allen Märkten ist, ganz besonders, wenn es um den grünen Wandel geht.
Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik 2023-12-06


Zařazenočt 07.12.2023 15:12:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/6372&language=de
langde
guid/IP/23/6372/

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