EWR-Mitglieder der EFTA haben Einigung erzielt
Die Kommission und die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) haben auf Ebene der Verhandlungsführer eine Einigung über den EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028 erzielt. Der Finanzierungsmechanismus legt den Beitrag der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR fest, um eine beständige und ausgewogene Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu fördern und die kohäsionspolitischen Ziele der EU zu ergänzen.
Gleichzeitig erzielten die Kommission und Norwegen auf Ebene der Verhandlungsführer eine zusätzliche Einigung über einen parallelen norwegischen Finanzierungsmechanismus für denselben Zeitraum, mit dem ähnliche Ziele verfolgt werden.
Ferner hat die Kommission Vereinbarungen mit Island und Norwegen über die befristete Liberalisierung des Zugangs zum EU-Markt für einige Fisch- und Meeresfrüchteerzeugnisse für denselben Zeitraum erzielt. Diese Vereinbarungen werden in Form von „Zusatzprotokollen“ zu den langjährigen bilateralen Abkommen mit den beiden Ländern geschlossen.
Nächste Schritte
Alle Seiten werden nun die vereinbarten Texte im Einklang mit ihren jeweiligen Verfahren weiterbehandeln. Die beiden gesetzgebenden Organe der EU müssen das Paket billigen.
Hintergrund
Im am 1. Januar 1994 in Kraft getretene Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinbaren die EU-Mitgliedstaaten und die drei dem EWR angehörenden EFTA-Staaten – Island, Liechtenstein und Norwegen – einen Binnenmarkt, durch den die Errungenschaften des EU-Binnenmarkts auf diese drei Länder ausgedehnt werden.
Die Artikel 115 und 116 des EWR-Abkommens zielen darauf ab, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den EWR-Regionen zu verringern, um eine beständige und ausgewogene Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu fördern. Zu diesem Zweck tragen die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten zu einem Finanzierungsmechanismus bei.
Der Finanzierungsmechanismus wird alle sieben Jahre ausgehandelt, und für den selben Zeitraum werden auch spezifische Abkommen über den Marktzugang für Fischereierzeugnisse aus Island und Norwegen ausgehandelt.
Weitere Informationen
EWR-Abkommen
Quote
Zařazeno | po 04.12.2023 10:12:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/6244&language=de |
lang | de |
guid | /IP/23/6244/ |