Fragen und Antworten zum Europäischen Windkraft-Paket

Fragen und Antworten zum Europäischen Windkraft-Paket

Warum schlägt die Kommission eine neue Initiative zur Unterstützung des Windkraftsektors vor?

Die aktuelle Situation im europäischen Windkraftsektor erfordert umgehende Maßnahmen der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Industrie. In der EU gibt es bisher Windkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 200 GW, davon 16 GW offshore. Auf diese Anlagen entfielen im Jahr 2022 16 % des in der EU erzeugten Stroms. Die meisten erforderlichen Bauteile wurden dabei von europäischen Herstellern geliefert, die auch weltweit eine wichtige Rolle spielen. Für den Sektor ist es jedoch inzwischen schwierig, seine Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Wie Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union im September erklärte, steht der Windkraftsektor in der EU trotz seiner bisherigen Erfolgsgeschichte in Europa derzeit vor einer einzigartigen Kombination von Herausforderungen, die seine Fortschritte hemmen.

Insbesondere haben der schleppende Ausbau der Windenergie und die Schwierigkeiten, die Nachfrage nach Windkraftanlagen in der EU genau vorherzusagen, derzeit eine unzureichende Kapazitätsauslastung in der Industrie zur Folge. Die bestehende Lücke zwischen den Zielen für 2030 und dem tatsächlichen Ausbau, die vor allem auf die Komplexität und Dauer der Genehmigungsverfahren zurückzuführen ist, führt zu Unsicherheiten für die Hersteller und erschwert die Produktions- und Investitionsplanung.

Zweitens haben ein schwieriger Zugang zu Rohstoffen, die hohe Inflation und Veränderungen der Rohstoffpreise in Verbindung mit steigenden Zinssätzen und einem eingeschränkten Zugang zu Finanzmitteln negative Auswirkungen auf die Finanzlage der Hersteller. Drittens sind die nationalen Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien fast ausschließlich auf die Preise ausgerichtet, berücksichtigen die hohen Umwelt- und Sozialstandards europäischer Produkte jedoch nicht angemessen. Zudem können unbeschränkte negative Gebote und eine unzureichende Sanktionierung bei Nichtausführung Risiken für die vollständige und fristgerechte Durchführung der Projekte bergen.

Auch der Druck internationaler Wettbewerber, etwa aus China, stellt eine wachsende Herausforderung für die Produktion von Windkraftanlagen in der EU dar. Einige dieser außereuropäischen Unternehmen haben besondere Vorteile aufgrund ihrer vertikalen Integration, der Dominanz auf ihrem Heimatmarkt oder attraktiven finanziellen Bedingungen. Wenngleich der Wettbewerb Innovationen und Produktverbesserungen fördert, könnten ungleiche Wettbewerbsbedingungen negative Folgen für die Hersteller von Windkraftanlagen in der EU haben und ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Nicht zuletzt könnten auch Risiken aufgrund des Fachkräftemangels im Windkraftsektor – etwa bei Betreibern von Schiffen, Kränen oder Schwerlastaufzügen – den erforderlichen Ausbau der europäischen Produktionskapazitäten bremsen.

In den letzten Jahren, insbesondere 2022, haben sämtliche der größten europäischen Hersteller von Windkraftanlagen erhebliche operative Verluste gemeldet. Wenngleich 2022 Anlagen mit einem Rekordwert von 16 GW installiert wurden (47 % mehr als 2021), liegt dieser Anstieg zudem deutlich unter den 37 GW pro Jahr, die erforderlich wären, um den prognostizierten Beitrag der Windenergie zum EU-Ziel für erneuerbare Energien für 2030 zu erreichen: Dieses wurde nach der Überarbeitung im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ auf 42,5 % erhöht und durch die Vorgabe ergänzt, möglichst 45 % zu erreichen.

Die derzeitige Situation erfordert somit umgehende Maßnahmen. Die Kommission legt daher dieses Paket vor, das einen Europäischen Windkraft-Aktionsplan und eine Mitteilung zur Umsetzung der Ziele der EU für erneuerbare Offshore-Energie umfasst.

Wie plant die Kommission, den Ausbau der Windkraft in der EU zu beschleunigen?

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die Kommission mehrere Gesetzgebungsinitiativen eingeleitet, um das Problem langwieriger Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien anzugehen, etwa im Rahmen der Überarbeitung der TEN-E-Verordnung, der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der Annahme von Notfallvorschriften für Genehmigungen während der Energiekrise im Jahr 2022. Zudem hat sie einen Rechtsakt über eine klimaneutrale Wirtschaft, die sogenannte Netto-Null-Industrie-Verordnung, vorgelegt, um die Genehmigung von Projekten im Bereich klimafreundlicher Technologien zu beschleunigen.

Ziel dieses Aktionsplans ist es, die Rechtsvorschriften, die jetzt in Kraft treten, rasch in die Praxis umzusetzen, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Mit dem Windkraft-Paket intensivieren wir unsere Bemühungen, den Ausbau der Windkraft durch eine bessere Vorhersehbarkeit und schnellere Genehmigungsverfahren voranzutreiben. Konkret wird die Kommission die Mitgliedstaaten im Rahmen der neuen Initiative „Schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien“ bei der zügigen Umsetzung der Bestimmungen der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf die Genehmigung unterstützen, wobei die Digitalisierung der nationalen Genehmigungsverfahren einen besonderen Schwerpunkt bildet. Zudem wird sie Schulungen der nationalen Genehmigungsbehörden finanziell unterstützen und den Mitgliedstaaten aktualisierte Empfehlungen und Leitlinien für Genehmigungsverfahren an die Hand geben, die auch die Ausweisung von Gebieten für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien betreffen.

Im Rahmen des Aktionsplans sollten die Mitgliedstaaten der Pipeline für Windkraftprojekte durch Windenergiezusagen sowie die Veröffentlichung der mittelfristigen Auktionspläne und langfristiger Pläne für den Ausbau erneuerbarer Energien größere Sichtbarkeit verschaffen. Darüber hinaus wird die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Gestaltung von Auktionen zu verbessern, die über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg Investitionssignale aussenden und für die Rentabilität des Sektors von entscheidender Bedeutung sind. Insbesondere werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, objektive und diskriminierungsfreie Kriterien u. a. in Bezug auf Cybersicherheit, Datenresidenz, Nachhaltigkeit und den Schutz von Meeresbecken sowie Maßnahmen zur Maximierung der Durchführungsquote der Projekte aufzunehmen. Nach einem Dialog mit den nationalen Behörden und der Windkraftindustrie wird die Kommission bis Ende März 2024 Empfehlungen und Leitlinien vorlegen. Schließlich wird die Kommission auch die Nutzung der strategischen Auftragsvergabe im Rahmen der „Global Gateway“-Strategie fördern. So wird sichergestellt, dass die Projekte nach hohen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards durchgeführt werden, und es wird ein tragfähiges Geschäftsumfeld für Auftragnehmer und Hersteller geschaffen, die diese Standards erfüllen.

In einer eigenen Mitteilung werden auch speziell für den Offshore-Sektor neue Maßnahmen festgelegt. Die Mitgliedstaaten streben nun an, bis 2030 Kapazitäten für erneuerbare Offshore-Energie mit einer Leistung von 111 GW zu installieren – fast doppelt so viel wie die in der EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie von 2020 ursprünglich vorgesehenen mindestens 60 GW. Für den beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie und der Meeresenergie ist eine verstärkte regionale Zusammenarbeit erforderlich, insbesondere bei Offshore-Netzen und grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Kommission wird Leitlinien für Kosten-Nutzen-Analysen und die Kostenteilung herausgeben, um die Investitionssicherheit zu verbessern und einen regionalen Ansatz für maritime Raumordnungspläne zu gewährleisten. Dies muss mit anderen maritimen Wirtschaftstätigkeiten sowie mit den Umweltzielen und den maritimen Naturschutz- und -wiederherstellungszielen vereinbar sein. Darüber hinaus wird sich die Kommission mit der Rolle der Häfen als Schlüsselelement in der Offshore-Energieversorgungskette befassen, unter anderem durch eine Studie über die Möglichkeiten von Häfen, einen schnellen Ausbau der Offshore-Windenergie zu unterstützen. Dazu wird der Bedarf an Hafeninfrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung von Offshore-Windkraftprojekten kartiert, kategorisiert und in verschiedene Prioritätsstufen eingeordnet.

Wie verbessert dieser Aktionsplan den Zugang des Sektors zu Finanzmitteln?

Das schwierige allgemeine Inflations- und Zinsumfeld, besonders im Rohstoffsektor, sowie die gängige Anforderung, zur Sicherung von Verträgen Vorabgarantien bereitzustellen, erschweren es dem Windkraftsektor, zu attraktiven Bedingungen Finanzmittel zu erhalten.

Um Abhilfe zu schaffen, wird die Kommission einen leichteren Zugang des Sektors zur EU-Finanzierung fördern, unter anderem durch Ausweitung der Möglichkeiten zur Unterstützung der Herstellung von Windkraftanlagen im Rahmen des Innovationsfonds, des überarbeiteten Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) sowie über die neu geschaffene Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP). Was insbesondere den Innovationsfonds betrifft, wird die Kommission die Mittel für die Finanzierung von Projekten im Bereich umweltfreundlicher Technologien auf 1,4 Mrd. EUR verdoppeln. Im Rahmen der nächsten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen profitieren davon unter anderem Projekte zur Herstellung von Windkraftanlagen und ihrer Komponenten.

Zweitens wird die Europäische Investitionsbank bis Ende des Jahres einen speziellen Garantiemechanismus für Kreditrisiken einrichten, denen Geschäftsbanken im Zusammenhang mit großen Anbietern in der Windkraftbranche gegenüberstehen. Drittens können die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten, die sich durch den Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels für staatliche Beihilfen ergeben, in vollem Umfang nutzen, um die Herstellung von Windkraftanlagen in der EU zu fördern.

Schließlich wird die Kommission im Rahmen des Investorendialogs ihren laufenden Dialog mit Interessenträgern, insbesondere mit Investoren, die Kapital langfristig anlegen, intensivieren, um Lösungen zu erarbeiten, mit denen die EU-Windkraftbranche im weltweiten Wettbewerb für Investoren attraktiver wird.

Wie will die Kommission ein faires und wettbewerbsorientiertes internationales Umfeld für den Windkraftsektor sicherstellen?

Der Wettbewerb im Windkraftsektor hat in den letzten Jahren weltweit zugenommen, insbesondere durch die wachsende Bedeutung chinesischer Unternehmen auf ihrem heimischen sowie auf dem globalen Markt. Der Wettbewerbsdruck kann zur Stärkung des europäischen Windkraftsektors beitragen, muss aber auf fairen Wettbewerbsbedingungen beruhen.

Um ein faires und wettbewerbsorientiertes internationales Umfeld für den Windkraftsektor sicherzustellen, wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Industrie die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente – einschließlich handelspolitischer Schutzinstrumente und des Instruments für das internationale Beschaffungswesen – in vollem Umfang nutzen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und einen leichteren Zugang von Herstellern aus der EU zu ausländischen Märkten zu unterstützen. In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden wird die Kommission zudem für Wachsamkeit gegenüber ausländischen Direktinvestitionen sorgen, die die Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden könnten.

Darüber hinaus werden wir auch weiterhin Handelsabkommen nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Windkraftindustrie in der EU zu stärken, und bei den laufenden Verhandlungen über neue Abkommen den Bedürfnissen des Sektors besondere Aufmerksamkeit widmen; gleichzeitig werden wir die Annahme von EU- und internationalen Normen für den Sektor fördern, unter anderem über das neu geschaffene Hochrangige Forum für europäische Normung. Normen sind ein wichtiges Instrument, um Interoperabilität zu gewährleisten, Kosten zu senken und die Markteinführung von Windkrafttechnologien für Offshore- und Onshore-Anlagen zu beschleunigen.

Wie kann die Kommission dazu beitragen, ausreichend Fachkräfte für den Sektor sicherzustellen?

Angesichts des geplanten Ausbaus der Windkraft und der entsprechenden Produktionskapazitäten in Europa müssen wir sicherstellen, dass in der EU genügend Arbeitskräfte mit den erforderlichen Kompetenzen zur Verfügung stehen. In den letzten zwei Jahren hat die Kommission im Rahmen des Kompetenzpakts die Einrichtung groß angelegter Kompetenzpartnerschaften für das industrielle Ökosystem im Bereich der erneuerbaren Energien unterstützt. Die Kommission fordert diese Partnerschaften dazu auf, Projekte zur Kompetenzförderung im Bereich der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Dies ergänzt den Vorschlag zur Einrichtung spezieller Schulungsprogramme durch sogenannte „Netto-Null-Akademien“, die im „Netto-Null-Industrie-Gesetz“ vorgesehen sind, das derzeit von den beiden EU-Gesetzgebungsorganen erörtert wird.

Welche Rolle spielt die erneuerbare Offshore-Energie bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU und wie will die Kommission sie fördern?

Erneuerbare Offshore-Energien sind von entscheidender Bedeutung, um unsere Klima- und Energieziele für 2030 und 2050 zu erreichen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern. Wenngleich der Großteil der zusätzlichen Kapazitäten dabei auf die Windkraft entfällt, ist zu erwarten, dass auch die installierte Kapazität im Bereich der Meeresenergie bis 2030 1 GW erreichen wird.

Die EU-Länder haben sich in diesem Jahr bereits auf neue langfristige Ziele für den Ausbau erneuerbarer Offshore-Energie geeinigt. Das Gesamtziel einer Stromerzeugungskapazität von 111 GW bis 2030 ist dabei nahezu doppelt so hoch wie das Ziel von mindestens 60 GW, das in der EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie von 2020 vorgesehen war. So sollen bis 2050 Kapazitäten von mehr als 300 GW für erneuerbare Offshore-Energie installiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, muss der Ausbau erneuerbarer Offshore-Energie erheblich beschleunigt werden – von 1,2 GW, die im Jahr 2022 installiert wurden, auf durchschnittlich 12 GW pro Jahr bis 2030 und damit auf das Zehnfache.

Die Kommission intensiviert daher ihre Maßnahmen zur Unterstützung der ehrgeizigeren Ziele für den Sektor. In erster Linie wird sie dabei die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Infrastrukturen und maritimen Raumplanung fördern, unter anderem bei der Veröffentlichung von Auktionen für erneuerbare Offshore-Energie und durch die Bereitstellung von Leitlinien für spezifische Kosten-Nutzen-Analysen sowie für die Kostenteilung für Offshore-Netzprojekte. Darüber hinaus wird sie die nationalen Behörden bei der Umsetzung der aktualisierten Genehmigungsbestimmungen im Rahmen der TEN-E-Verordnung und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie noch stärker unterstützen und die Mitgliedstaaten im Rahmen unserer Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Energieinfrastrukturen dazu anregen, regionale Überwachungsplänen für Offshore-Infrastruktur zu entwickeln.

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Factsheet


Zařazenoút 24.10.2023 12:10:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=QANDA/23/5186&language=de
langde
guid/QANDA/23/5186/

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