Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt französische Fördermaßnahme im Umfang von 850 Mio. EUR für Dekarbonisierung der Stahlproduktion von ArcelorMittal

Die Europäische Kommission hat eine mit 850 Mio. EUR ausgestattete französische Maßnahme, mit der ArcelorMittal France („ArcelorMittal“) bei der teilweisen Dekarbonisierung seiner Stahlproduktionsverfahren unterstützt werden soll, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, des europäischen Grünen Deals und des Industrieplans für den Grünen Deal unterstützen und im Einklang mit dem REPowerEU-Plan dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.

Die Maßnahme Frankreichs

Frankreich meldete bei der Kommission eine Maßnahme im Umfang von 850 Mio. EUR zur Unterstützung eines Vorhabens von ArcelorMittal an, mit dem seine Stahlproduktion in Dünkirchen teilweise dekarbonisiert werden soll. Dort wird in drei Hochöfen aus Eisenerz, Pellets, Koks, Kohle und vorerhitzter Luft flüssiges heißes Metall hergestellt, das in drei Sauerstoffaufblaskonvertern in Flüssigstahl umgewandelt wird.

Mit der Beihilfe wird der Bau einer Direktreduktionsanlage und zweier elektrischer Lichtbogenöfen gefördert. Die Direktreduktionsanlage und die beiden elektrischen Lichtbogenöfen ersetzen als kombinierte Anlage zwei der drei bestehenden Hochöfen und zwei der drei Sauerstoffaufblaskonverter. So wird in der Stahlproduktion schrittweise von der Nutzung von Erdgas abgegangen, das ursprünglich in der Direktreduktionsanlage genutzt wurde. Letztlich wird die neue Anlage ausschließlich erneuerbaren oder CO2-armen Wasserstoff, Biogas und Strom als Energie-Input nutzen.

Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form eines Direktzuschusses gewährt, der im Zeitraum 2023 bis 2026, in dem die kombinierte Anlage gebaut werden soll, in vier Tranchen ausgezahlt wird. Die kombinierte Anlage soll 2026 in Betrieb gehen und voraussichtlich 4 Mio. Tonnen CO2-armen Flüssigstahl pro Jahr produzieren. Nach der vollständigen Durchführung des Vorhabens können während der gesamten Lebensdauer der kombinierten Anlage voraussichtlich 70 Mio. Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vermieden werden. ArcelorMittal hat sich verpflichtet, die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erfahrungen und technischen Kenntnisse an die Industrie und Hochschulen weiterzugeben.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Frankreich hat das Vorhaben von ArcelorMittal 2020 im Rahmen eines offenen Verfahrens für die Teilnahme an einem IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme ausgewählt. Das Vorhaben von ArcelorMittal zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im energieintensiven Stahlsektor zu verringern. Da Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einschließlich der Förderung von Dekarbonisierungsvorhaben zu den Hauptkategorien von Beihilfen gehören, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind, stellten diese Leitlinien die beste Grundlage für die Prüfung der Maßnahme dar.

Dabei kam die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahme trägt zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erzeugung von grünem Stahl. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie, des Industrieplans für den Grünen Deal und des REPowerEU-Plans.
  • Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in die Erzeugung von grünem Stahl ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.
  • Sie ist erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von grünem Stahl zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
  • Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird: Sollte das Vorhaben sehr erfolgreich sein und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird der Beihilfeempfänger einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Frankreich zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus). Der Empfänger verbreitet die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erfahrungen und technischen Kenntnisse. Zudem wird das Vorhaben überwacht, um die Fortschritte im Hinblick auf die CO2-Reduktionsziele, die schrittweise Einstellung der Erdgasnutzung und den Einsatz von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff zu überprüfen.
  • Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.

Daher hat die Kommission die Maßnahme Frankreichs nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV bei ihr angemeldet werden müssen, mit dem Binnenmarkt prüfen wird.

Die seit Januar 2022 geltenden neuen Leitlinien schaffen für die Mitgliedstaaten einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen für die Gewährung von Beihilfen, um die Ziele des Grünen Deals gezielt und kosteneffizient zu unterstützen. Die Vorschriften wurden mit den wichtigen im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen jüngsten Änderungen von Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt in Einklang gebracht und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung. Sie enthalten Abschnitte zu Beihilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, u. a. durch die Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen für die Energieversorgungssicherheit.

Die Leitlinien von 2022 sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.

Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele höher gesteckt: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das seit Juli 2021 geltende europäische Klimagesetz, mit dem die Klimaneutralität bis 2050 als Ziel festgelegt und die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 als Zwischenziel eingeführt wurde, bildet die Grundlage des von der Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegten Legislativpakets „Fit für 55“. Im Rahmen dieses Pakets hat die Kommission Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie mit ehrgeizigeren verbindlichen jährlichen Zielen vorgelegt, um die Erzeugung erneuerbarer Energie zu steigern und den Energieverbrauch auf EU-Ebene zu verringern.

Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission ihre EU-Wasserstoffstrategie, in der ehrgeizige Ziele für die Erzeugung und Nutzung von sauberem Wasserstoff festgelegt wurden und mit der die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen wurde, die die europäische Wasserstoffgemeinschaft (Industrie, Zivilgesellschaft, Behörden) zusammenbringt.

Im Februar 2023 veröffentlichte die Kommission einen Industrieplan für den Grünen Deal, um die Wettbewerbsfähigkeit der CO2-neutralen Industrie in Europa zu verbessern und den raschen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen.

Vor dem heutigen Beschluss hat die Kommission zwei weitere Beihilfen zugunsten von ArcellorMittal genehmigt: i) am 17. Februar 2023 eine spanische Maßnahme im Umfang von 460 Mio. EUR zur Unterstützung der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktion in Gijón und ii) am 22. Juni 2023 eine belgische Maßnahme im Umfang von 280 Mio. EUR zur Unterstützung der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktion in Gent.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.104903 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.


Zařazenočt 20.07.2023 11:07:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/3925&language=de
langde
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