Migrations- und Asylpaket tritt am 12. Juni in Kraft
Morgen, am 12. Juni 2026, wird das Migrations- und Asylpaket in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Der im Mai 2024 angenommene Pakt hat den Migrations- und Asylrahmen der EU überarbeitet und bildet nun das Herzstück des neuen Migrationsansatzes der EU. Zum ersten Mal verfügt die EU über einen umfassenden Migrations- und Asylrahmen mit einem starken Schutz der Außengrenzen, fairen und festen Asylvorschriften und einem Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: „Migration ist eine europäische Herausforderung, der mit einer europäischen Lösung begegnet werden muss. Eine, die effektiv, fair und fest ist. Dies leistet das Migrations- und Asylpaket: sicherere Außengrenzen, Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und effizientere Asyl- und Rückkehrverfahren. Und um die Ursachen der Migration gemeinsam anzugehen, stärken wir weiterhin unsere Beziehungen zu globalen Partnern.“
Die EU hat ein neues Kapitel zu Migration und Asyl eröffnet, dessen Kernelement das Migrations- und Asylpaket ist. Sie geht einher mit einer durchsetzungsfähigen Migrationsdiplomatie, einem technologisch fortschrittlichen Grenzschutz (mit Einführung und vollständiger Anwendung des Einreise-/Ausreisesystems) und neuen Vorschriften, um die Rückkehr schneller und wirksamer zu gestalten, wie in der Europäischen Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement dargelegt. Der neue Ansatz zeigt bereits starke Ergebnisse: Die Zahl der illegalen Grenzübertritte ist im Vergleich zu vor zwei Jahren um 55 % zurückgegangen.
Zu den Kernelementen des Migrations- und Asylpakets gehören:
- Sichere Außengrenzen mit einer neuen obligatorischen Registrierung und gründlichen Sicherheitskontrollen aller irregulären Migranten, die illegal die EU-Grenzen überschreiten, beschleunigten Grenzverfahren in Grenzgebieten für diejenigen, die wahrscheinlich keinen Schutz benötigen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Behörden irreführen, und raschen Rückführungen – ohne dass der Person die Einreise in das Hoheitsgebiet der EU gestattet wird.
- Feste und faire Asylverfahren, einschließlich kürzerer Fristen für Asylverfahren, strengere Vorschriften für missbräuchliche Anträge und Folgeanträge sowie Vorschriften zur besseren Verhinderung von Sekundärmigration.
- EU-weite Standards für Aufnahmebedingungen, die EU-weit menschenwürdige Aufnahmestandards gewährleisten, Anreize für Sekundärmigration verringern und einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern (bereits nach sechs Monaten).
- Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Solidarität und Verantwortung, mit einem ständigen obligatorischen Solidaritätsmechanismus und der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, flexibel zur Solidarität beizutragen und dabei der besonderen Situation jedes Mitgliedstaats Rechnung zu tragen. Es enthält auch klarere Vorschriften darüber, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist, sowie schnellere Verfahren für die Rücküberstellung von Antragstellern in den zuständigen Mitgliedstaat.
- Starke Garantien, um die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten, einschließlich eines unabhängigen Überwachungsmechanismus während des Screenings und des Asylverfahrens an der Grenze.
Ab morgen (12. Juni) sind die neuen Vorschriften uneingeschränkt anwendbar, und die Mitgliedstaaten können die Vorschriften in der Praxis anwenden.
Anlässlich dieses Meilensteins nimmt Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, morgen an einer informellen Ministerkonferenz teil, die vom zyprischen Ratsvorsitz in Nikosia ausgerichtet wird. Morgen um ca. 12.45 Uhr MESZ findet eine Pressekonferenz statt, die auf der EBS live übertragen wird.
Nächste Schritte
Die wichtigsten Säulen des neuen Systems sind vorhanden. Mit Blick auf die Zukunft erfordert die Umsetzung dieses komplexen Reformpakets erhebliche rechtliche und operative Arbeit. Die Mitgliedstaaten werden die neuen Verfahren in den kommenden Monaten mit kontinuierlicher Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen weiter anpassen und verfeinern.
Parallel dazu wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ihre Instrumente der Migrationsdiplomatie weiter stärken und mit internationalen Partnern, einschließlich Herkunfts- und Transitländern, zusammenarbeiten und gleichzeitig sicherstellen, dass die EU über die Vorschriften und Verfahren verfügt, um die Kompetenzen zu gewinnen, die sie benötigt, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften zu stärken.
Für weitere Informationen
Migrations- und Asylpaket
Q&A
Informationsblatt
Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement
Verordnung über ein neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem
Einreise-/Ausreisesystem
Quote
| Zařazeno | čt 11.06.2026 13:06:38 |
|---|---|
| Vydáno | |
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/26/1285&language=de |
| lang | de |
| guid | /IP/26/1285/ |
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