Warum aktualisiert die Kommission die Vorschriften?
Opfer von Straftaten verdienen bestmögliche Unterstützung und bestmöglichen Schutz. Die Europäische Union verfügt seit 2012 über Vorschriften, um dies zu gewährleisten.
Die von der Kommission im vergangenen Jahr durchgeführte Evaluierung der geltenden Opferschutzrichtlinie von 2012 hat ergeben, dass die Vorschriften gezielt überarbeitet werden müssen, damit die Opfer von Straftaten ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können.
Ferner haben sich die Mindeststandards in den letzten zehn Jahren weiterentwickelt, u. a. aufgrund von Entwicklungen in der Justiz (kinderfreundliche und opferorientierte Justiz) und in der Gesellschaft (z. B. größerer Bedarf an einem koordinierten Ansatz, um die durchgehende Verfügbarkeit der Opferunterstützungsdienste in Krisenzeiten sicherzustellen, beispielsweise in Gesundheitskrisen) sowie aufgrund von technologischen Entwicklungen (Digitalisierung sowie Verfügbarkeit neuer Technologien für die Unterstützung und den Schutz von Opfern und den Zugang zur Justiz).
In diesem Zusammenhang sind umfassendere Mindeststandards erforderlich, um die Wirksamkeit der Opferschutzrichtlinie zu gewährleisten.
Wie wird die Reform die Situation der Opfer konkret verbessern?
Die vorgeschlagenen Änderungen werden sicherstellen, dass die Rechte der Opfer von Straftaten im Rahmen der Opferschutzrichtlinie präzisiert werden und die Opfer ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Um beispielsweise eine wirksame Beratung für alle Opfer zu gewährleisten, sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Hotlines mit der EU-weiten Rufnummer 116 006 einzurichten, wo Opfer sich über ihre Rechte informieren, emotionale Unterstützung erhalten und an spezialisierte Hilfsdienste oder Helplines verwiesen werden können. Ferner würden für sie gezieltere individuelle Begutachtungen (wobei bereits ab dem ersten Behördenkontakt eine individuelle Begutachtung der speziellen Bedürfnisse eingeleitet werden soll) und im Anschluss daran erforderlichenfalls Schutzanordnungen vorgesehen. Besonders schutzbedürftige Opfer würden einen besseren Zugang zu maßgeschneiderten und integrierten spezialisierten Hilfsdiensten erhalten und entsprechend ihren speziellen Bedürfnissen erforderlichenfalls so lange wie nötig unentgeltlich psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen können. Ferner würden Opfer aktiver an Strafverfahren teilhaben können, indem sie bei Gericht Unterstützung erhalten und Entscheidungen, die ihre Rechte als Opfer von Straftaten berühren, anfechten können, und zwar unabhängig von ihrem formellen Status im Strafverfahren nach nationalem Recht. Mit den überarbeiteten Vorschriften soll auch das Recht auf Entschädigung gestärkt werden: Opfer sollten das Recht haben, im Rahmen des Strafverfahrens eine Entscheidung über die Entschädigung zu erwirken, ohne dass ein gesondertes Verfahren eingeleitet werden muss. Sobald der Richter über die Entschädigung durch den Täter entschieden hat, sollte der Staat dem Opfer nach dem Urteil rasch den entsprechenden Betrag auszahlen und diesen später vom Täter zurückerlangen.
Wie hängt diese Richtlinie mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zusammen?
Die Opferschutzrichtlinie ist ein horizontales Instrument, das für alle Opfer sämtlicher Straftaten gilt. Bei dem Vorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt handelt es sich um sektorspezifische Rechtsvorschriften, die besondere, direkt auf die besonderen Bedürfnisse der Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ausgerichtete Rechte vorsehen. Der Vorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gilt zusätzlich zur Opferschutzrichtlinie.
Mit den überarbeiten Vorschiften werden die allgemeinen Rechte aller Opfer von Straftaten gestärkt; die Rechte der Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt werden dadurch nicht beeinträchtigt. In Bezug auf das Recht der Opfer auf Zugang zu Informationen sieht die überarbeitete Opferschutzrichtlinie beispielsweise vor, dass sich alle Opfer an die allgemeine telefonische Hotline 116 006 wenden können. Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt könnten sich gemäß der einschlägigen Richtlinie zudem an die spezielle telefonische Hotline 116 016 wenden, bei der direkter auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen werden kann. Es würde also parallel zwei Hotlines geben. Was die Teilnahme von Opfern an Strafverfahren betrifft, so sieht die Opferschutzrichtlinie für alle Opfer sämtlicher Straftaten, einschließlich der Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, eine bessere Teilhabe an Strafverfahren vor.
Wie sollen die Opfer vom Täter entschädigt werden?
Gemäß der überarbeiteten Opferschutzrichtlinie würden Opfer im Zuge des Strafverfahrens eine Entscheidung über die Entschädigung durch den Straftäter erhalten, ohne dass sie dafür zusätzliche, oft langwierige und kostspielige Zivilverfahren einleiten müssen. Sobald eine solche Entscheidung in einem Strafverfahren ergeht, sollte der Staat dem Opfer außerdem nach dem Urteil rasch den betreffenden Entschädigungsbetrag auszahlen. Der Staat würde diesen Betrag dann vom Täter zurückerlangen können.
Welche Hilfe erhalten Personen, die im Ausland Opfer einer Straftat werden?
Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Opfer einer Straftat werden, haben weiterhin das Recht, Anzeige in ihrem Wohnsitzstaat zu erstatten. Dieser leitet die Anzeige dann an das EU-Land weiter, in dem die Straftat begangen wurde. Mit dem Vorschlag wird die Möglichkeit für Opfer, per Telekonferenz am Strafverfahren teilzunehmen, weiter gestärkt. In der geltenden Opferschutzrichtlinie von 2012 war eine solche Möglichkeit nur für die Erhebung von Beweismitteln von Opfern in grenzüberschreitenden Fällen vorgesehen, nicht jedoch für die Beteiligung an Strafverfahren.
Welche zusätzliche Unterstützung ist für schutzbedürftige Opfer vorgesehen?
Für Opfer mit besonderen Bedürfnissen, z. B. Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Opfer von Hassverbrechen oder Opfer in Haft, würden folgende Rechte gelten:
- Nach der individuellen Begutachtung ihrer spezifischen Bedürfnisse (ein bereits in der geltenden Richtlinie bestehendes Konzept) sollten Opfer, die psychologische Hilfe benötigen, so lange wie nötig unentgeltliche psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen können, und zwar ohne Beschränkung auf einige wenige Sitzungen, wie dies derzeit oft der Fall ist.
- Für minderjährige Opfer sollten gezielte Unterstützungs- und Schutzdienste verschiedener miteinander kooperierender Einrichtungen in denselben Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
- Die Rechte von Opfern mit Behinderungen würden gestärkt, da die Betreffenden bei der Ausübung ihrer Rechte gemäß der Opferschutzrichtlinie durch Barrierefreiheitsstandards und neue Technologien unterstützt würden.
Was sind die nächsten Schritte?
Bevor dieser Richtlinienvorschlag in den Mitgliedstaaten in Kraft tritt, muss er zunächst vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Danach hätten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um ihn in nationales Recht umzusetzen. Eine Ausnahmeregelung würde für die elektronischen Kommunikationsmittel gelten; hier hätten die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, um die erforderlichen Strukturen zu schaffen.
Weitere Informationen
Richtlinie zur Änderung der Opferschutzrichtlinie von 2012
Pressemitteilung: Opferschutzrichtlinie
EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025)
Opferschutzrichtlinie von 2012
Evaluierung 2022 der Opferschutzrichtlinie von 2012
| Zařazeno | st 12.07.2023 11:07:00 |
|---|---|
| Zdroj | Evropská komise de |
| Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=QANDA/23/3725&language=de |
| lang | de |
RSS - všechny zprávy
Vložit zprávy na www stránky