Europäische Kommission schließt siebte EU-Bonds-Transaktion für 2023 erfolgreich ab

Die Europäische Kommission, die EU-Bonds im Namen der EU begibt, hat ihre siebte syndizierte Transaktion seit Jahresbeginn, bei der EU-Bonds im Wert von insgesamt 7 Mrd. EUR ausgegeben wurden, heute erfolgreich abgeschlossen. Von dem Gesamtbetrag wurden 3 Mrd. EUR als Folgeemission der Anleihe mit 7-jähriger Laufzeit und Fälligkeit am 4. Dezember 2029 und 4 Mrd. EUR als Folgeemission der 20-jährigen Anleihe mit Fälligkeit am 4. November 2042 ausgegeben.

Die Transaktion ist ein weiterer Beleg des Anlegerinteresses an EU-Bonds, wobei die beiden Orderbücher zusammen fast 76 Mrd. EUR für die beiden Tranchen ausweisen: 31,2 Mrd. EUR für die erste Tranche und 44,7 Mrd. EUR für die zweite Tranche. Dies entspricht einem Überzeichnungsgrad von mehr als 10 bzw. 11.

Die Erlöse aus dieser Transaktion werden für das Aufbauprogramm NextGenerationEU und des Programms Makrofinanzhilfe+ (MFA+) für die Ukraine verwendet. Dies steht im Einklang mit dem Konzept der Kommission, EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben. Die Verwendung von EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung ist eine der Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Liquidität von EU-Wertpapieren an den Sekundärmärkten. Morgen wird eine Umfrage unter den Marktteilnehmern eingeleitet, um weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Liquidität und Steigerung der Attraktivität von EU-Anleihen zu ermitteln.

Mit der heutigen Transaktion hat die Kommission ihr Finanzierungsziel von 80 Mrd. EUR für das erste Halbjahr 2023 zu 88 % erreicht. EU-Bonds-Auktionen sind für den 12. und 26. Juni 2023 geplant. Eine vollständige Übersicht über alle bislang ausgeführten Transaktionen ist online verfügbar.

Eine ausführliche Übersicht über die geplanten Transaktionen der EU für das erste Halbjahr 2023 ist im EU-Finanzierungsplan enthalten, wobei der Finanzierungsplan für das zweite Halbjahr 2023 noch in diesem Monat bekannt gegeben werden soll.

Hintergrund

Die Europäische Kommission nimmt im Namen der Europäischen Union Mittel an den internationalen Kapitalmärkten auf und gibt diese im Rahmen verschiedener Anleiheprogramme an Mitgliedstaaten und Drittländer weiter. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen.

Seit Januar 2023 gibt die Europäische Kommission EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung aus, anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben. Im Anschluss werden die Erlöse nach den in den geltenden Vereinbarungen festgelegten Verfahren den betreffenden Programmen zugewiesen.

Neben weiterer Unterstützung für andere EU-Programme, die Mittel über NextGenerationEU erhalten, hat die Kommission den EU-Mitgliedstaaten über die seit Mitte 2021 begebenen EU-Bonds im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bisher Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von 153,36 Mrd. EUR bereitgestellt.

Darüber hinaus hat die Kommission der Ukraine im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe+ 7,5 Mrd. EUR ausgezahlt, wobei eine weitere Auszahlung in Höhe von 1,5 Mrd. EUR für Juni 2023 geplant ist. Im Vorfeld dieses Programms, das mit über 18 Mrd. EUR für das Jahr 2023 ausgestattet ist, wurden 2022 von der Kommission 7,2 Mrd. EUR an MFA-Soforthilfedarlehen für die Ukraine aufgebracht. Bis dahin hatte die EU der Ukraine seit 2014 im Rahmen von fünf MFA-Programmen mehr als 5 Mrd. EUR bereitgestellt.

Im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe (MFA) gewährt die EU Partnerländern, die sich in einer Zahlungsbilanzkrise befinden, mittel- bis langfristige Darlehen oder Finanzhilfen oder eine Kombination daraus. Empfänger von Makrofinanzhilfe sind u. a. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Jordanien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien und die Ukraine.

Zur weiteren Stützung der Liquidität am Sekundärmarkt für EU-Bonds bereitet die Kommission derzeit einen Rahmen vor, um Anlegern auf elektronischen Plattformen für EU-Wertpapiere Kursofferten zu machen, und beginnt mit dem Aufbau einer Fazilität zur Nutzung von EU-Anleihen im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen, die Anfang 2024 einsatzbereit sein soll.

Die heutige Anleihensyndizierung

Folgeemission der 7-jährigen Anleihe

Die Anleihe ist am 4. Dezember 2029 fällig. Sie hat einen Kuponwert von 1,625 % und erreichte eine Reoffer-Rendite von 2,939 %, was einem Preis von 92,346 % entspricht. Der Spread gegenüber dem Mid-Swap-Satz liegt bei -3 Basispunkten, was +63,5 Basispunkten über den im November 2029 fälligen Bundesanleihen und +27,6 Basispunkten über den im November 2029 fälligen französischen Staatsanleihen (OAT) entspricht.

Das endgültige Orderbuch wies über 31,2 Mrd. EUR aus.

Folgeemission der 20-jährigen Anleihe

Die Anleihe ist am 4. November 2042 fällig. Sie hat einen Kuponwert von 3,375 % und erreichte eine Reoffer-Rendite von 3,424 %, was einem Preis von 99,298 % entspricht. Der Spread gegenüber dem Mid-Swap-Satz liegt bei +52 Basispunkten, was +85,7 Basispunkten über den im Juli 2042 fälligen Bundesanleihen und +18,6 Basispunkten über den im April 2041 fälligen französischen Staatsanleihen (OAT) entspricht.

Das endgültige Orderbuch wies über 44,7 Mrd. EUR aus.

Als Konsortialführer für diese Transaktion fungierten Danske, Deutsche Bank, Goldman Sachs, JP Morgan und Société Générale.

Informationen zur Allokation der Anleger werden im Abschnitt Transactions data (Transaktionsdaten) der Seite The EU as a borrower (Die EU als Anleiheemittent) zur Verfügung gestellt.


Zařazenost 07.06.2023 10:06:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/3086&language=de
langde

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