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European Union  |  October 11, 2023 10:41:00, updated

Europäische Kommission begibt im Rahmen ihrer zehnten syndizierten Transaktion des Jahres 2023 Anleihen im Wert von 7 Mrd. EUR


7 Mrd. EUR im Rahmen der zehnten syndizierten Transaktion des Jahres 2023

Die Europäische Kommission, die Anleihen im Namen der EU begibt, hat heute im Rahmen ihrer zehnten syndizierten Transaktion des Jahres 2023 weitere EU-Bonds im Wert von 7 Mrd. EUR begeben. Die Transaktion bestand aus zwei Tranchen, wobei über neue langfristige Anleihen mit 20-jähriger Laufzeit und Fälligkeit am 4. April 2044 4 Mrd. EUR und im Rahmen einer Folgeemission der am 5. Oktober 2026 fälligen Anleihe mit 2,75 %-Verzinsung 3 Mrd. EUR aufgenommen wurden.

In einem zunehmend unsicheren Marktumfeld stießen die sicheren und liquiden EU-Anleihen auf starkes Interesse seitens der Anleger. Es gingen Gebote über 86 Mrd. EUR ein, was zu einer Überzeichnungsrate von mehr als 12 führte.

Die Erlöse aus dieser Transaktion fließen in das Aufbauprogramm NextGenerationEU und das Programm Makrofinanzhilfe+ (MFA+) für die Ukraine. Dies steht im Einklang mit dem Konzept der Kommission, EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben.

Mit der heutigen Transaktion hat die Kommission etwa 21,7 Mrd. EUR ihres Finanzierungsziels für das zweite Halbjahr 2023 erreicht. Eine vollständige Übersicht über alle bislang ausgeführten Transaktionen ist online verfügbar. Eine ausführliche Übersicht über die geplanten EU-Transaktionen für das zweite Halbjahr 2023 ist auch im EU-Finanzierungsplan enthalten.

Hintergrund

Die Europäische Kommission nimmt im Namen der Europäischen Union Mittel an den internationalen Kapitalmärkten auf und gibt diese im Rahmen verschiedener Anleiheprogramme an Mitgliedstaaten und Drittländer weiter. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen.

Seit Januar 2023 emittiert die Europäische Kommission EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung, anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben. Die Erlöse dieser Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung werden nach den in den geltenden Vereinbarungen festgelegten Verfahren den betreffenden Programmen zugewiesen.

Neben weiterer Unterstützung für andere EU-Programme, die Mittel über NextGenerationEU erhalten, hat die Kommission den EU-Mitgliedstaaten über die seit Mitte 2021 begebenen EU-Bonds im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bisher Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von 174,7 Mrd. EUR bereitgestellt.

Darüber hinaus hat die Kommission der Ukraine im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe+ 13,5 Mrd. EUR ausgezahlt, wobei eine weitere Auszahlung in Höhe von 1,5 Mrd. EUR für Ende des Monats geplant ist. Im Vorfeld dieses Programms, aus dem im Verlauf des Jahres 2023 18 Mrd. EUR in die Ukraine fließen, wurden 2022 von der Kommission 7,2 Mrd. EUR an MFA-Soforthilfedarlehen für die Ukraine aufgebracht. Zuvor hatte die EU der Ukraine bereits seit 2014 mittels fünf MFA-Programmen mehr als 5 Mrd. EUR bereitgestellt.

Um den Sekundärmarkt für EU-Bonds noch liquider zu machen, hat die Kommission einen Rahmen erarbeitet, der Anlegern Kursofferten für EU-Wertpapiere auf elektronischen Plattformen bieten soll. EU-Primärhändler werden Anlegern ab November 2023 Kursofferten für EU-Bonds machen. Die Kommission arbeitet auch an einer Fazilität zur verstärkten Nutzung von EU-Anleihen im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen (Anwendungsbeginn spätestens Mitte 2024).

Die heutige Anleihensyndizierung

20-jährige Anleihe

Die Anleihe ist am 4. April 2044 fällig. Sie hat einen Kuponwert von 4,000 % und erreichte eine Reoffer-Rendite von 4,017 %, was einem Preis von 99,785 % entspricht. Der Spread gegenüber dem Mid-Swap-Satz liegt bei +67 Basispunkten, was +96,7 Basispunkten über den am 4. Juli 2044 fälligen Bundesanleihen und +15,6 Basispunkten über den am 25. Mai 2043 fälligen französischen Staatsanleihen (OAT) entspricht.

Das endgültige Orderbuch wies über 48,7 Mrd. EUR aus.

Folgeemission der 2,75 %-EU-Anleihe mit Fälligkeit Oktober 2026

Die am 5. Oktober 2026 fällige EU-Anleihe wurde im Mai dieses Jahres zunächst mit einer (langen) Laufzeit von drei Jahren begeben; bei der heutigen Emission handelt es sich um die zweite Folgeemission, in deren Rahmen 3 Mrd. EUR aufgenommen wurden, sodass nunmehr Anleihen im Wert von 9,1 Mrd. EUR in Umlauf sind. Die heutige Folgeemission erreichte eine Reoffer-Rendite von 3,364 %, was einem Preis von 98,292 % entspricht. Der Spread gegenüber dem Mid-Swap-Satz liegt bei -11 Basispunkten, was +54,9 Basispunkten über den am 9. Oktober 2026 fälligen Bundesanleihen und +21,4 Basispunkten über den am 24. September 2026 fälligen französischen Staatsanleihen (OAT) entspricht.

Das endgültige Orderbuch wies über 37 Mrd. EUR aus.

Als Konsortialführer für diese Transaktion fungierten Commerzbank, Deutsche Bank, Goldman Sachs, JP Morgan und Société Générale.

Informationen zur Zuteilung an die verschiedenen Anleger finden sich im Abschnitt Transactions data (Transaktionsdaten) der Website „The EU as a borrower“ (Die EU als Anleiheemittent).

Quote

Angesichts des volatilen und unsicheren Marktumfelds nutzten die Anleger die Möglichkeit, in sichere und liquide EU-Anleihen zu investieren. Dank des anhaltenden Interesses der Anleger können wir über das EU-Finanzierungsprogramm weiterhin politische Prioritäten innerhalb der EU und unserer Nachbarschaft finanzieren. Während der Umsetzung des verbleibenden Finanzierungsprogramms für 2023 werden wir die sich wandelnden Marktbedingungen genau verfolgen und dem Auszahlungsbedarf der Empfängerländer Rechnung tragen.
Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung 2023-10-09

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