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European Union  |  September 22, 2023 11:45:00, updated

Kommission verhängt gegen Intel wegen wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für Computerchips nun auf 376,36 Mio. EUR festgesetzte Geldbuße erneut (Kartellrecht)


Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbuße erneut (nun 376,36 Mio. EUR)

Die Europäische Kommission hat Intel erneut mit einer nun auf rund 376,36 Mio. EUR festgesetzten Geldbuße wegen eines früher festgestellten Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für als x86-Prozessoren bezeichnete Computerchips belegt. Intel hatte eine Reihe wettbewerbswidriger Praktiken angewendet, um Wettbewerber unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vom relevanten Markt auszuschließen.

Beschluss über die erneute Verhängung einer Geldbuße

Im Jahr 2009 verhängte die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. EUR, nachdem sie festgestellt hatte, dass Intel seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht hatte. Die Entscheidung der Kommission stützte sich auf Erkenntnisse, denen zufolge Intel zwei spezifische Arten von wettbewerbswidrigen Praktiken angewendet hatte: Zum einen gewährte das Unternehmen Computerherstellern unter der Bedingung, dass diese ihre x86-Prozessoren ausschließlich oder fast ausschließlich von Intel kauften, ganz oder teilweise versteckte Rabatte (sogenannte „bedingte Rabatte“). Zum anderen leistete Intel Zahlungen an Computerhersteller, um die Markteinführung bestimmter Produkte, die x86-Prozessoren von Wettbewerbern enthielten, zu stoppen oder zu verzögern und die für diese Produkte verfügbaren Vertriebswege zu beschränken (sogenannte „reine Beschränkungen“).

Im Jahr 2022 erklärte das Gericht der Europäischen Union die 2009 erlassene Entscheidung der Kommission teilweise für nichtig, insbesondere die Feststellung der Kommission in Bezug auf die bedingten Rabatte von Intel. Gleichzeitig bestätigte das Gericht jedoch, dass die reinen Beschränkungen von Intel nach den Wettbewerbsregeln der Union einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellten. Das Gericht erklärte die gegen Intel verhängte Geldbuße in vollem Umfang für nichtig, da es nicht bestimmen konnte, welcher Betrag der Geldbuße allein auf die reinen Beschränkungen entfiel.

Um diesem Urteil Rechnung zu tragen, erlässt die Kommission heute einen neuen Beschluss, mit dem Intel nur in Bezug auf die reinen Beschränkungen mit einer Geldbuße belegt wird. Diese Beschränkungen galten zwischen November 2002 und Dezember 2006 und umfassten Zahlungen von Intel an drei Computerhersteller (HP, Acer und Lenovo), um die Markteinführung bestimmter Produkte mit x86-Prozessoren von Wettbewerbern zu stoppen oder zu verzögern und die Vertriebswege für diese Produkte zu beschränken.

Reine Beschränkungen stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, gegen Intel eine nun auf rund 376,36 Mio. EUR festgesetzte Geldbuße erneut zu verhängen. Die heute verhängte Geldbuße ist niedriger als im Kommissionsbeschluss von 2009, weil der Umfang der Zuwiderhandlung enger abgegrenzt wurde.

Dieser Beschluss greift dem Ergebnis des laufenden Verfahrens nicht vor, in dem die Kommission die Aufhebung der im Gerichtsurteil von 2009 getroffenen Feststellung bezüglich der bedingten Rabatte von Intel beantragt hat.

Hintergrund

Artikel 102 AEUV und Artikel 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verbieten den Missbrauch einer beherrschenden Stellung.

Am 26. Juli 2007 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Intel ein und erließ eine Mitteilung der Beschwerdepunkte. Am 17. Juli 2008 übermittelte die Kommission Intel eine ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte und legte dann in einem Schreiben weitere für die endgültige Entscheidung relevante Fakten dar. Am 13. Mai 2009 verhängte die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. EUR wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren.

Im Jahr 2014 wies das Gericht das Rechtsmittel von Intel gegen die Entscheidung der Kommission von 2009 zurück (Urteil in der Rechtssache T-286/09). Der Gerichtshof der Europäischen Union hob 2017 (C-413/14 P) das Urteil des Gerichts von 2014 auf und verwies die Sache an das Gericht zurück. In seinem Urteil präzisierte der Gerichtshof, unter welchen Voraussetzungen bedingte Rabatte einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln darstellen können. Gleichzeitig ersuchte er das Gericht zu prüfen, ob die bedingten Rabatte angesichts bestimmter wirtschaftlicher Beweismittel, auf die sich Intel im Jahr 2014 vor dem Gericht gestützt hatte, geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken. Im Jahr 2022 entschied das Gericht erneut in dieser Angelegenheit (T-286/09 RENV) und erklärte den Teil der Kommissionsentscheidung von 2009, der die bedingten Rabatte betraf, für nichtig, bestätigte jedoch die Rechtswidrigkeit der reinen Beschränkungen von Intel. Das Gericht erklärte die gegen Intel verhängte Geldbuße in vollem Umfang für nichtig, da es nicht bestimmen konnte, welcher Betrag der Geldbuße allein auf die reinen Beschränkungen entfiel. Gegen den Teil des Urteils des Gerichts aus dem Jahr 2022, der die bedingten Rabatte betrifft, hat die Kommission beim Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt (C-240/22 P). Dieses Verfahren läuft noch.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen unter der Nummer AT.37990 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb veröffentlicht. Fragen und Antworten zu diesem Fall finden Sie hier. Aktuelle Informationen aus dem Antitrust- und Kartellbereich finden sich in der wöchentlichen Zusammenstellung Competition Weekly News Summary.

Quote

Mit dem heutigen Beschluss verhängen wir erneut eine nun auf 376,36 Mio. EUR festgesetzte Geldbuße gegen Intel, weil das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Computerchips missbraucht hat. Intel leistete an seine Kunden Zahlungen, um den Verkauf von Produkten, die Computerchips seines stärksten Konkurrenten enthielten, einzuschränken, zu verzögern oder zu stoppen. Dies ist nach unseren Wettbewerbsregeln nicht zulässig. Der heutige Beschluss stellt unter Beweis, dass die Kommission entschlossen ist, dafür zu sorgen, dass sehr schwere Kartellverstöße auch geahndet werden.
Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik 2023-09-21

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