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European Union  |  September 15, 2023 10:27:00, updated

Kommission schließt Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien förmlich ab (Rechtsstaatlichkeit)


Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien

Heute beendet die Europäische Kommission förmlich das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) für Bulgarien und Rumänien. Das Kooperations- und Kontrollverfahren wurde bei dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union im Jahr 2007 als Übergangsmaßnahme eingeführt, um Fortschritte in den Bereichen Justizreform sowie Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität in Bulgarien zu erleichtern. Die Kommission hat nun die beiden Entscheidungen aufgehoben, mit denen dieses Verfahren eingerichtet worden war.

Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Ich möchte Bulgarien und Rumänien zu den erheblichen Fortschritten gratulieren, die sie seit ihrem Beitritt zur EU erzielt haben. Die Rechtsstaatlichkeit ist einer unserer gemeinsamen Grundwerte als Union, und beide Mitgliedstaaten haben in den vergangenen Jahren wichtige Reformen durchgeführt. Heute erkennen wir diese Bemühungen an, indem wir das Kooperations- und Kontrollverfahren beenden. Nun kann die Arbeit wie bei allen anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des jährlichen Zyklus zur Rechtsstaatlichkeit fortgesetzt werden.“

Seit Beginn des Kooperations- und Kontrollverfahrens im Jahr 2007 hat die Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei den einschlägigen Reformen in Bulgarien und Rumänien berichtet. Im Oktober 2019 veröffentlichte die Kommission ihren letzten CVM-Bericht über Bulgarien und im November 2022 den letzten Bericht über Rumänien. Für beide Mitgliedstaaten kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie ihre zum Zeitpunkt des Beitritts zur Union im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens festgelegten Verpflichtungen in zufriedenstellender Weise erfüllt haben und weiter daran arbeiten müssen, die in den Schlussfolgerungen der Berichte aufgeführten spezifischen Verpflichtungen umzusetzen. Diese Arbeit wurde im Juni 2023 abgeschlossen.

Am 5. Juli 2023 unterrichtete die Kommission sowohl den Rat als auch das Europäische Parlament über ihre Absicht, das Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien förmlich abzuschließen, nachdem alle in den Schlussfolgerungen der CVM-Berichte aufgeführten spezifischen Verpflichtungen umgesetzt worden waren. Gemäß den Entscheidungen zur Einrichtung des Verfahrens endet das Kooperations- und Kontrollverfahren, wenn alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt sind. Die heutigen Beschlüsse spiegeln die Schlussfolgerung der Kommission wider, dass dies nun für beide Mitgliedstaaten der Fall ist.

Die Kommission freut sich darauf, wie bei allen anderen Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit fortzusetzen.

Hintergrund

Bulgarien und Rumänien hatten bei ihrem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 die Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung von Korruption noch nicht erreicht, bei Bulgarien bestanden zudem noch Defizite im Bereich der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Die Kommission führte das Kooperations- und Kontrollverfahren als Übergangsmaßnahme ein, um die beiden Länder bei der Behebung dieser Mängel zu unterstützen. Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens wird der Reformprozess seit 2007 auf der Grundlage der Vorgaben gefördert und verfolgt. Gemäß den CVM-Entscheidungen von 2006 wird das Kooperations- und Kontrollverfahren beendet, wenn alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt sind.

Im Januar 2017 nahm die Kommission eine umfassende Bewertung der Fortschritte in den zehn Jahren seit der Einführung des Kooperations- und Kontrollverfahrens vor. Diese Bewertung zeigte eindeutig, dass signifikante Fortschritte erzielt worden waren. Die Kommission sprach eine Reihe spezifischer Empfehlungen aus, deren unumkehrbare Umsetzung durch die beiden Mitgliedstaaten ausreichen würde, um den CVM-Prozess zu beenden.

Im CVM-Bericht vom Oktober 2019 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Bulgarien die verbleibenden CVM-Empfehlungen in zufriedenstellender Weise erfüllt und ausreichende Fortschritte erzielt hat, um die bei seinem EU-Beitritt festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, und dass alle Vorgaben als zufriedenstellend erfüllt angesehen werden können. Bulgarien musste noch weiter an der Umsetzung der in den Schlussfolgerungen des Berichts aufgeführten spezifischen Verpflichtungen arbeiten, und diese Arbeit wurde im Juni 2023 abgeschlossen. Seitdem unterliegt Bulgarien nicht mehr der Überwachung oder Berichterstattung im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens, sondern wird im Rahmen des jährlichen Zyklus zur Rechtsstaatlichkeit anhand des jährlichen Berichts der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit überwacht.

Entsprechend kam die Kommission im CVM-Bericht vom November 2022 zu dem Schluss, dass Rumänien ausreichende Fortschritte erzielt hat, um die bei seinem EU-Beitritt festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, und dass alle Vorgaben als zufriedenstellend erfüllt angesehen werden können. Rumänien musste noch weiter an der Umsetzung der in den Schlussfolgerungen des Berichts aufgeführten spezifischen Verpflichtungen arbeiten, und diese Arbeit wurde im Juni 2023 abgeschlossen.

Nachdem die Kommission den Rat und das Parlament im Juli 2023 von ihrer Absicht unterrichtet hatte, das Kooperations- und Kontrollverfahren abzuschließen, hat sie heute zwei Beschlüsse zur Aufhebung der Entscheidungen 2006/928/EG und 2006/929/EG der Kommission angenommen und damit das Kooperations- und Kontrollverfahren förmlich abgeschlossen.

Durch die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Union ist ein neuer Kontext für die Zusammenarbeit der Kommission mit Bulgarien und Rumänien entstanden. Insbesondere der 2019 von der Kommission eingeleitete Zyklus der Rechtsstaatlichkeit bietet einen laufenden Rahmen mit einer langfristigen Perspektive zur Begleitung nachhaltiger Reformen, sowohl im Hinblick auf Bulgarien und Rumänien als auch auf andere Mitgliedstaaten. Im Rahmen dieses Zyklus fungiert der jährliche Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit, der seit 2022 auch Empfehlungen an die Mitgliedstaaten enthält, als präventives Instrument, das den Dialog und das gemeinsame Bewusstsein für Fragen der Rechtsstaatlichkeit vertieft. Er ermöglicht auch die Überwachung der Umsetzung vieler der vereinbarten Reformen Bulgariens und Rumäniens. Die Fortschritte beider Länder werden gegebenenfalls auch im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Alle Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren

Berichte über die Rechtsstaatlichkeit

Quote

Ich möchte Bulgarien und Rumänien zu den erheblichen Fortschritten gratulieren, die sie seit ihrem Beitritt zur EU erzielt haben. Die Rechtsstaatlichkeit ist einer unserer gemeinsamen Grundwerte als Union, und beide Mitgliedstaaten haben in den vergangenen Jahren wichtige Reformen durchgeführt. Heute erkennen wir diese Bemühungen an, indem wir das Kooperations- und Kontrollverfahren beenden. Nun kann die Arbeit wie bei allen anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des jährlichen Zyklus zur Rechtsstaatlichkeit fortgesetzt werden.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission 2023-09-14

Ich freue mich, dass wir heute offiziell verkünden können: Bulgarien und Rumänien haben die Vorgaben des Kooperations- und Kontrollverfahrens erfüllt. Ihre Entschlossenheit und jahrelange enge Zusammenarbeit mit der Kommission haben sich ausgezahlt. Nun gilt es, die Dynamik aufrechtzuerhalten und die Anstrengungen im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit fortzusetzen. Dies ist ein guter Tag nicht nur für Bulgarien und Rumänien, sondern für die Europäische Union insgesamt.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz 2023-09-14

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