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European Union  |  September 12, 2023 15:00:00, updated

Förderung der KMU in Europa: Kommission führt neue Entlastungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU ein


Förderung der KMU in Europa

Die Kommission legt heute eine Reihe von Initiativen vor, um auf die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld einzugehen. KMU machen 99 % der europäischen Unternehmen aus und sind daher eine entscheidende treibende Kraft für den ökologischen und den digitalen Wandel in Europa, jedoch sind sie aufgrund zahlreicher Krisen in den letzten Jahren weiterhin mit Unvorhersehbarkeit und Volatilität konfrontiert.

In der heute vorgelegten Mitteilung zur Entlastung für KMU werden neue Maßnahmen vorgeschlagen, die für kurzfristige Entlastung sorgen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der KMU stärken und ein faires Unternehmensumfeld auf dem gesamten Binnenmarkt fördern werden. Als Bestandteil dieser Maßnahmen veröffentlicht die Kommission heute ebenfalls neue Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie, mit der eine Besteuerung von KMU nach den im Land des Hauptsitzes geltenden Vorschriften eingeführt wird. Weitere Initiativen zielen darauf ab, den Zugang von KMU zu Finanzmitteln weiter zu vereinfachen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und KMU dabei zu unterstützen, zu Mid Caps heranzuwachsen, um ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen.

Insbesondere mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll gegen die unlautere Handelspraktik der Zahlungsverzögerung vorgegangen werden, die den Cashflow von KMU beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächt. Mit den neuen Vorschriften wird die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 aufgehoben und durch eine Verordnung ersetzt. Durch den Vorschlag wird eine strengere Höchstfrist für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt, wodurch Unklarheiten und Rechtslücken in der bestehenden Richtlinie beseitigt werden. Mit dem vorgeschlagenen Text wird auch sichergestellt, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt, ferner werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten Zahlern zu schützen.

Das hauptsitzbasierte Steuersystem für KMU wird KMU, die grenzüberschreitend aktiv sind und Betriebsstätten unterhalten, die Option eröffnen, mit nur einer einzigen Steuerbehörde – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen – zu arbeiten, anstatt den Anforderungen mehrerer Steuersysteme entsprechen zu müssen. Dieser Vorschlag wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich verbessern, für mehr Gerechtigkeit sorgen sowie die Befolgungskosten und Marktverzerrungen, die Geschäftsentscheidungen beeinflussen, verringern. Zugleich wird das Risiko von Doppel- und Überbesteuerung und Besteuerungsstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert. Der erwartete Rückgang der Befolgungskosten dürfte insbesondere Investitionen und die grenzüberschreitende Expansion in der EU fördern. KMU, die in verschiedenen Mitgliedstaaten aktiv sind, werden die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr in vollem Umfang nutzen können, ohne durch unnötige steuerspezifische Hemmnisse beeinträchtigt zu werden.

Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen, um KMU zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausgeschöpft wird:

  • Verbesserung des derzeitigen Regelungsumfelds für KMU, indem auf dem erfolgreichen ersten vollen Anwendungsjahr des One-in-one-out-Grundsatzes (7,3 Mrd. EUR Nettokosteneinsparungen) aufgebaut, die Anwendung des KMU-Tests verbessert wird und die Bedürfnisse der KMU bei künftigen EU-Rechtsvorschriften konsequent bedacht werden, beispielsweise in Form von längeren Übergangsfristen für KMU. Die Kommission wird einen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. Der KMU-Beauftragte der EU wird der Präsidentin direkt Bericht erstatten (und gleichzeitig dem für Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied über die von dessen Dienststellen unterstützten KMU-bezogenen Tätigkeiten berichten) und an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen mit potenziell weitreichenden Folgen für KMU teilnehmen. Die Kommission wird auch die Nutzung von Reallaboren fördern, um KMU beim Experimentieren und Innovieren zu unterstützen.
  • Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten für KMU durch die Einführung des technischen Systems der einmaligen Erfassung (Teil des zentralen digitalen Zugangstors) bis Ende 2023, damit KMU Verwaltungsverfahren im gesamten Binnenmarkt abwickeln können, ohne erneut Dokumente einreichen zu müssen. Die Kommission wird umständliche Verfahren vereinfachen und digitalisieren, wie Erklärungen und Bescheinigungen für die Entsendung von Arbeitnehmern (z. B. die sogenannte A1-Bescheinigung über den Sozialschutz). Darüber hinaus wird die Kommission auf den ersten noch vor dem Sommer unternommenen Schritten aufbauen, um die im März 2023 angekündigte Verringerung der Berichtspflichten um 25 % zu erreichen, und in den kommenden Wochen weitere Vorschläge unterbreiten. Hinzu kommen Maßnahmen, um solche Belastungen systematisch zu erfassen und gezielte Rationalisierungspläne für die kommenden Jahre zu entwickeln.
  • Förderung von Investitionen für KMU, zusätzlich zu den über 200 Mrd. EUR, die KMU im Rahmen der verschiedenen bis 2027 laufenden Förderprogramme zur Verfügung stehen. Dabei soll auf dem Erfolg des Finanzierungsfensters „KMU“ des InvestEU-Programms aufgebaut werden, indem Mitgliedstaaten zu Transfers zu nationalen Komponenten dieses Fensters ermutigt werden und sichergestellt wird, dass ein Teil der vorgeschlagenen EU-Garantie in Höhe von 7,5 Mrd. EUR im Rahmen eines neuen spezifischen Fensters der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) von InvestEU auch KMU zur Verfügung steht. Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise wird KMU bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen unterstützen, was den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtert.
  • Kontinuierliche Qualifizierung und Förderung der Arbeitskräfte in KMU durch weitere Unterstützung von Schulungsmaßnahmen, die durch groß angelegte Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts der EU und weiterer Unterstützungsinitiativen durchgeführt werden, um Kompetenzen mit dem Bedarf der KMU auf dem europäischen Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen.
  • Förderung des Wachstums von KMU, indem bis 2023 die derzeitigen Schwellenwerte der KMU-Definition überprüft werden, eine harmonisierte Definition erarbeitet wird sowie möglicherweise bestimmte Verpflichtungen für kleine Mid Caps angepasst werden, damit diese ihr volles wirtschaftliches Potenzial ausschöpfen.

Hintergrund

Die 24 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen stellen 99 % aller Unternehmen in der EU dar und stellen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft der EU. Sie sind für das wirtschaftliche und soziale Gefüge Europas unabdingbar und eine treibende Kraft des ökologischen und des digitalen Wandels in Europa, zudem sichern sie unseren Wohlstand auf lange Sicht.

Von den aufeinanderfolgenden Krisen der letzten Jahre – der COVID-19-Pandemie, Russlands Krieg gegen die Ukraine, der Energiekrise und dem Anstieg der Inflation – waren KMU unverhältnismäßig stark betroffen. KMU sind nach wie vor mit Volatilität und Unvorhersehbarkeit konfrontiert, sowie mit Angebotsengpässen, Arbeitskräftemangel und häufig auch mit unlauterem Wettbewerb und ungleichen Rahmenbedingungen, wenn sie in Europa aktiv sind. Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr verhindern Investitionen und Wachstum, dazu verursachen sie Unsicherheit und Misstrauen im Geschäftsumfeld. Im jüngsten KMU-Leistungsbericht wird erwartet, dass der Mehrwert von KMU im Jahr 2023 nach wie vor bei 3,6 % (gegenüber 1,8 % bei den Großunternehmen) und damit unter dem Niveau von 2019 liegen wird, während die Beschäftigung in KMU kaum das Vorkrisenniveau erreicht hat.

Um das Potenzial der KMU in der EU auf dem Binnenmarkt und darüber hinaus freizusetzen, hat die Kommission im Rahmen ihrer KMU-Strategie 2020 für ein nachhaltiges und digitales Europa ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Die meisten dieser Maßnahmen sind bereits abgeschlossen oder laufen noch. KMU spielen außerdem eine entscheidende Rolle bei der gemeinsamen Gestaltung und Umsetzung von Übergangspfaden, die darauf ausgelegt sind, den grünen und den digitalen Wandel in allen industriellen Ökosystemen zu unterstützen. KMU-freundliche Bestimmungen sind Bestandteil aller wichtigen Gesetzgebungsinitiativen der EU, während das Enterprise Europe Network, die Cluster-Kooperationsplattform und andere Partner weitere Unterstützungsmaßnahmen für KMU durchführen.

Im Hinblick auf die Finanzierung geht die Kommission davon aus, dass sie im Rahmen ihrer verschiedenen Förderprogramme, die bis 2027 laufen, über 200 Mrd. EUR für KMU bereitstellen wird. Dies schließt erhebliche Beträge im Rahmen des EU-Kohäsionsfonds (65 Mrd. EUR) und der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU (45,2 Mrd. EUR) ein, die für direkte und indirekte Maßnahmen zur Unterstützung von KMU bestimmt sind, um ihnen dabei zu helfen, widerstandsfähiger, nachhaltiger und digitaler zu werden.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zum KMU-Entlastungspaket

Informationsblatt zum KMU-Entlastungspaket

Fragen und Antworten zur Verordnung über Zahlungsverzug

Informationsblatt zur Verordnung über Zahlungsverzug

Fragen und Antworten zum hauptsitzbasierten Steuersystem für KMU

Informationsblatt zum hauptsitzbasierten Steuersystem für KMU

Mitteilung über KMU-Entlastungsmaßnahmen

Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU

Umsetzungsbericht zur Platform-to-Business-Verordnung

Umsetzungsbericht zur Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor

Media

Growth and jobs - Working together for Europe's future 2005-11-18

Quote

Durch die Pandemie und Russlands Krieg gegen die Ukraine hatten es kleine Unternehmen in den letzten Jahren schwer. Wir müssen KMU noch stärker unterstützen. Wir wollen es ihnen leichter machen und ihnen mehr Luft verschaffen, damit sie überleben und gedeihen können. Heute legen wir Vorschriften vor, um sicherzustellen, dass kleine Unternehmen fristgerecht bezahlt werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Steuerregelungen zu vereinfachen. Der Zugang zu Talenten und Finanzmitteln wird diesen Unternehmen ebenfalls dabei helfen, digitaler und grüner zu werden.
Vizepräsidentin Vìra Jourová 2023-09-11

Da grenzüberschreitend aktive KMU in allen Mitgliedstaaten, in denen sie Betriebsstätten haben, Steuern zahlen müssen, müssen sie mehrere unterschiedliche Regelwerke befolgen. Die Kosten für die Befolgung dieser Vorschriften belaufen sich auf 2,5 % ihres Umsatzes – Geld, mit dem sie keine Investitionen tätigen oder neue Mitarbeiter einstellen können. Daher schlagen wir heute vor, es KMU mit Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, mit nur einer Steuerbehörde – der ihres Hauptsitzes – zu arbeiten. Die sich daraus ergebenden Einsparungen und Vereinfachungen werden mehr KMU dazu bewegen, über nationale Grenzen hinweg zu expandieren und so mehr Arbeitsplätze für die Menschen in Europa zu schaffen.
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni 2023-09-11

Mit ihren KMU-Instrumenten und über 200 Mrd. EUR an EU-Mitteln für KMU bis 2027 unterstützt die Kommission kleine Unternehmen in allen industriellen Ökosystemen, vom Tourismus bis zur Luft- und Raumfahrt. Heute legen wir ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, um KMU zu unterstützen. Wir vereinfachen die Steuervorschriften, verringern den Verwaltungsaufwand und fördern Kompetenzen. Unsere ambitionierte Überarbeitung der Vorschriften zum Zahlungsverzug wird ein gerechteres Geschäftsumfeld für KMU im gesamten Binnenmarkt schaffen. Kleine Unternehmen werden dadurch widerstandsfähiger und können schwierige Zeiten besser überstehen.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt 2023-09-11

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