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European Union  |  September 12, 2023 15:43:00, updated

Fragen und Antworten zu BEFIT und zur Verrechnungspreisgestaltung


Warum ist BEFIT erforderlich?

Einfache Regeln sind von entscheidender Bedeutung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU. Der Umgang mit 27 verschiedenen nationalen Steuersystemen ist jedoch kompliziert und kostet die Unternehmen viel Geld. Dies hält die Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern benachteiligt sie auch gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt.

Was schlägt die Kommission vor?

Die Kommission schlägt ein neues, einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen vor.

Mit dem Paket „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) sollen die Befolgungskosten großer – in erster Linie in mehreren Mitgliedstaaten tätiger – Unternehmen gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, die geschuldeten Steuern leichter festzusetzen.

Das Paket, das hauptsächlich der Vereinfachung dient, baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und der Richtlinie zur Säule 2 auf und enthält folgende Vorschläge:

  1. Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Ebene der Rechtsträger

Alle Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln für steuerliche Anpassungen ihrer jeweiligen Abschlüsse.

  1. Aggregation der Steuerbemessungsgrundlage der Gruppe auf EU-Ebene

Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst. Dies führt zu einem grenzüberschreitenden Verlustausgleich, da Verluste automatisch gegen grenzüberschreitende Gewinne aufgerechnet werden. Auch die Rechtssicherheit in Bezug auf die Verrechnungspreisgestaltung wird verbessert.

3. Aufteilung der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage

Unter Verwendung einer übergangsweisen Aufteilungsregel wird für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre basiert.

Auf welche Unternehmen trifft dies zu?

Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Gesamtertrag von mindestens 750 Mio. EUR sein, deren oberste Muttergesellschaft direkt oder indirekt mindestens 75 % der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält. Für Unternehmensgruppen mit Hauptsitz in einem Drittland gilt, dass die in der EU gelegenen Unternehmensteile in zwei der letzten vier Geschäftsjahre Gesamterträge von mindestens 50 Mio. EUR oder mindestens 5 % der Gesamterträge der Unternehmensgruppe erwirtschaftet haben müssen. Damit wird gewährleistet, dass die Anforderungen des Vorschlags in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Nutzen stehen.

Für kleinere Gruppen ist die Anwendung der Regeln zudem optional – sie können sich für die Anwendung entscheiden, vorausgesetzt, sie erstellen einen konsolidierten Abschluss. Dies könnte vor allem für grenzüberschreitend tätige KMU-Gruppen von Interesse sein, da sie über weniger Ressourcen verfügen, um die Einhaltung der Vorschriften mehrerer nationaler Körperschaftsteuersysteme zu gewährleisten.

Den spezifischen Merkmalen einiger Wirtschaftszweige, wie beispielsweise des internationalen Verkehrs, der Schifffahrt und der mineralgewinnenden Industrien, wird in den relevanten Teilen des Vorschlags Rechnung getragen.

Was bewirkt die übergangsweise Aufteilungsregel?

Die übergangsweise Aufteilungsregel wird den Weg für eine dauerhafte Aufteilungsmethode ebnen, die auf einer Formelaufteilung unter Verwendung substanzieller Faktoren beruhen kann. Bei der Konzipierung einer dauerhaften Aufteilungsmethode werden dank der Übergangsregelung jüngere Daten der länderbezogenen Berichterstattung und Informationen aus den ersten Jahren der Anwendung von BEFIT berücksichtigt werden können. Außerdem werden die Auswirkungen, die die Umsetzung des Zwei-Säulen-Ansatzes des Inklusiven Rahmens der OECD/G20 auf die nationalen Steuerbemessungsgrundlagen und die BEFIT-Bemessungsgrundlage haben dürften, gründlicher bewertet werden können. Falls angezeigt, kann die Kommission eine Richtlinie vorschlagen, damit die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage nach einer faktorbasierten Formel aufgeteilt wird.

Was ist mit Unternehmen, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, aber nicht in der EU tätig sind?

Die Gewinne und Verluste nahestehender Unternehmen, die nicht Teil der BEFIT-Gruppe sind (weil sie sich beispielsweise nicht in der EU befinden), werden nicht in die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmensgruppe aufgenommen. Das heißt, dass es für ihre Verluste keinen grenzüberschreitenden Ausgleich gibt, dass aber die Verrechnungspreisgestaltung bei Transaktionen zwischen diesen Unternehmen und den Mitgliedern der BEFIT-Gruppe weiter gilt. In diesen Fällen wird das sogenannte BEFIT-Ampelsystem die Einhaltung der Verrechnungspreisvorschriften vereinfachen.

Wie funktionieren die BEFIT-Vorschriften in der Praxis?

Eine zentrale Anlaufstelle wird es einem Mitglied der Unternehmensgruppe erlauben, die Steuerinformationen der gesamten Gruppe bei der Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats einzureichen.

Steuerprüfungen und die Streitbeilegung erfolgen weiter auf Ebene der Mitgliedstaaten. In einigen Fällen müssen Prüfungen im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften gemeinsam durchgeführt werden.

Wie hoch werden die Ersparnisse dank BEFIT sein?

Der OECD zufolge zahlen große Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. EUR rund 132 Mrd. EUR an Steuern (=1 % des GIP) an Steuern. Dank der neuen, vereinfachten BEFIT-Vorschriften können die Unternehmen ihre Befolgungskosten um bis zu 65 % senken.

Wie hängen der BEFIT- und der HOT-Vorschlag (zur Einrichtung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für KMU) zusammen?

Der BEFIT-Vorschlag richtet sich in erster Linie an große Gruppen, die in der gesamten EU tätig sind. Mit dem HOT-Vorschlag sollen die Vorschriften für KMU in der ersten Expansionsphase vereinfacht werden. Wenn KMU erfolgreich expandieren und wachsen, erfüllen sie möglicherweise nicht länger die Kriterien der HOT-Vorschriften, können sich dann aber für BEFIT entscheiden. Daher ergänzen sich die beiden Vorschläge. Kleinere Unternehmen sollen je nach Entwicklungsphase die Option wählen können, die ihrem Bedarf am besten entspricht.

VERRECHNUNGSPREISGESTALTUNG

Was bedeutet Verrechnungspreisgestaltung?

Bei der Verrechnungspreisgestaltung handelt es sich um einen Mechanismus zur Festsetzung von Preisen für Transaktionen zwischen Unternehmen, die zu derselben Unternehmensgruppe gehören. Ein beträchtlicher Anteil am Welthandel besteht aus internationalen Transfers von Waren, Dienstleistungen, Kapital und immateriellen Gütern wie geistigem Eigentum innerhalb multinationaler Konzerne, den sogenannten gruppeninternen Transaktionen. Gemäß dem geltenden internationalen Standard – dem Fremdvergleichsgrundsatz der OECD – müssen Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb einer multinationalen Gruppe auf derselben Grundlage wie Transaktionen zwischen dritten Parteien unter vergleichbaren Umständen bepreist werden. Dieser Grundsatz ist in den OECD-Leitsätzen für die Verrechnungspreisgestaltung näher ausgeführt.

Um den Fremdvergleichsgrundsatz anzuwenden, müssen die geschäftlichen oder finanziellen Beziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen ermittelt und die Bedingungen und wirtschaftlich relevanten Umstände von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen (sogenannte konzerninterne Geschäftsvorfälle) mit denen vergleichbarer Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen (sogenannten Fremdvergleichsgeschäftsvorfällen) verglichen werden.

Welche Probleme bestehen im Zusammenhang mit den aktuellen Praktiken der Verrechnungspreisgestaltung?

Die Vorschriften für die Verrechnungspreisgestaltung sind derzeit nicht durch Rechtsakte auf Ebene der Europäischen Union harmonisiert. Zwar verfügen alle Mitgliedstaaten über innerstaatliche Vorschriften, die bis zu einem gewissen Grad einen gemeinsamen Ansatz nach dem Fremdvergleichsgrundsatz gewährleisten, auch wenn die Mitgliedstaaten ihn nicht in gleicher Weise anwenden. Die Definition der Begriffe verbundene Unternehmen und Kontrolle, die die Voraussetzung für die Anwendung von Verrechnungspreisen sind, ist jedoch von Staat zu Staat verschieden. In manchen Mitgliedstaaten gilt bei der Frage, ob das Kontrollkriterium erfüllt ist, ein Schwellenwert für die Unternehmensbeteiligung von 25 %, bei anderen von 50 %.

Die Komplexität der Verrechnungspreisvorschriften ist auch die Ursache einer Reihe weiterer Probleme, z. B.

  • Gewinnverlagerung und Steuervermeidung, da Verrechnungspreise leicht manipuliert werden können, um Gewinne zu verlagern, und im Zusammenhang mit aggressiven Steuerplanungsmodellen eingesetzt werden;
  • Streitigkeiten und Doppelbesteuerung, da die Verrechnungspreisgestaltung subjektiver und damit anfälliger für Streitigkeiten ist als andere Steuerbereiche und die Steuerverwaltungen sich nicht immer auf eine gemeinsame Auslegung einigen können;
  • hohe Befolgungskosten, da Unternehmen mittels Studien ermitteln müssen, welche Preise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen könnten, und die dazugehörige Dokumentation zusammenstellen, pflegen und aktualisieren müssen.

Was schlägt die Kommission vor?

Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, die Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU zu harmonisieren und einen gemeinsamen Ansatz für die Lösung von Verrechnungspreisproblemen zu schaffen. Mit dem Vorschlag werden der Fremdvergleichsgrundsatz und die wichtigsten Verrechnungspreisvorschriften in das EU-Recht übernommen, die Rolle und der Status der OECD-Leitsätze für die Verrechnungspreisgestaltung klar definiert und die Möglichkeit geschaffen, innerhalb der Union gemeinsame verbindliche Regeln zu bestimmten Aspekten dieser Vorschriften festzulegen.

Die Rechtssicherheit im Steuerbereich wird erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung gesenkt. Außerdem werden die Möglichkeiten für Unternehmen reduziert, die Verrechnungspreisgestaltung für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie bis 1. Januar 2026 umsetzen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Legislativvorschlag „BEFIT“

Verrechnungspreisgestaltung

Infoblatt zu BEFIT

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