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European Union  |  September 07, 2023 17:46:00, updated

Gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit „Horizont Europa“ und mit Copernicus


Die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs haben heute die Verhandlungen über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit „Horizont Europa“ und Copernicus im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens abgeschlossen und eine grundsätzliche Einigung erzielt.

Dies ist ein weiterer Meilenstein für die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Wissenschaft und Weltraum, nachdem der Windsor-Rahmen Anfang dieses Jahres vereinbart wurde.

Die Assoziierung mit „Horizont Europa“ wird die Verbindungen zwischen den Wissenschaftsgemeinschaften im Vereinigten Königreich und der EU weiter stärken und vertiefen, Innovationen fördern und es Forschenden ermöglichen, bei globalen Herausforderungen vom Klima bis zur Gesundheit zusammenzuarbeiten. Die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Europäische Kommission sehen der Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen ihren Forschenden in Bereichen, die im gemeinsamen Interesse des Vereinigten Königreichs und der EU liegen – etwa neue und aufkommenden Technologien – erwartungsvoll entgegen. Zu diesem Zweck wird die EU den Zugang der Teilnehmer aus dem Vereinigten Königreich zu strategischen Teilen des Programms „Horizont Europa“ zu gleichen Bedingungen wie für andere assoziierte Länder bewerten.

Forschende aus dem Vereinigten Königreich werden ab dem Arbeitsprogramm 2024 zu den gleichen Bedingungen uneingeschränkt am Programm „Horizont Europa“, einschließlich führender Konsortien, teilnehmen können, wie Forschende aus anderen assoziierten Ländern. Das gilt auch für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2024, die bereits im laufenden Jahr eingeleitet werden. Für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus den Arbeitsprogrammen 2023 wird die Europäische Kommission weiterhin Übergangsregelungen anwenden, und das Vereinigte Königreich wird weiterhin Mittel im Rahmen seiner Garantieregelung bereitstellen. Wissenschaftler und Forschende aus dem Vereinigten Königreich und der EU können auf die Fortsetzung langfristiger Partnerschaften mit ihren Partnern vertrauen.

Die Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit Copernicus wird dem Land Zugang zu modernsten Erdüberwachungsfähigkeiten und zu den Copernicus-Diensten gewähren. Diese Assoziierung erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, denn die Copernicus-Weltrauminfrastruktur und seine Informationsdienste werden sich weiterentwickeln und ihr Beitrag zum Verständnis und zur Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit Umwelt und Klimawandel ist wichtiger denn je.

Das Vereinigte Königreich wird auch Zugang zu EU-Diensten zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum erhalten.

Die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs werden gemeinsame Outreach- und Einbeziehungsmaßnahmen voranbringen, um die Teilnahme britischer Einrichtungen an beiden Programmen zu fördern.

Im Einklang mit dem Handels- und Kooperationsabkommen haben die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs auch angemessene Bedingungen für den Finanzbeitrag des Vereinigten Königreichs zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 vereinbart, die der Tatsache Rechnung tragen, dass sich Forschende aus dem Vereinigten Königreich seit Beginn des Jahres 2021 nicht mehr an „Horizont Europa“ oder Copernicus beteiligt haben.

Die heutige grundsätzliche Einigung ist ein weiterer Schritt nach vorn für die EU und das Vereinigte Königreich, hin zu einer freundschaftlichen Zusammenarbeit in Fragen von gemeinsamem Interesse. Die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs beabsichtigen, die Möglichkeiten, die das Handels- und Kooperationsabkommen bietet, in vollem Umfang zu nutzen.

Nach der heutigen Ankündigung werden die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs gemeinsam darauf hinarbeiten, rasch die erforderlichen Rechtsinstrumente anzunehmen. Diese Rechtsinstrumente müssen vom Sonderausschuss für die Teilnahme an Programmen der Union vorbehaltlich der vorherigen Billigung durch den Rat der Europäischen Union angenommen werden.

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