Redakce (Kurzy.cz)
European Union  |  September 06, 2023 17:32:00, updated

Kommission schlägt Konzeptentwurf für eine verbesserte Reaktion auf grenzüberschreitende Störfälle vor (Kritische Infrastrukturen)


Die Kommission schlägt heute eine Empfehlung des Rates für einen Konzeptentwurf für kritische Infrastrukturen vor, der die Koordinierung der EU-Reaktion auf Versuche einer Störung unserer kritischen Infrastrukturen verbessern wird.

Der Betrieb kritischer Infrastrukturen erfolgt vor einem hoch volatilen geopolitischen Hintergrund, und dies gilt nicht nur angesichts des Aggressionskriegs Russlands gegen die Ukraine, zunehmende hybride Angriffe und die Sabotage der Nord-Stream-Gasleitungen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden in der EU verlassen sich auf kritische Infrastrukturen, weil die Einrichtungen, die solche Infrastrukturen betreiben, wesentliche Dienste erbringen. Solche Dienste sind von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen und müssen ungehindert im Binnenmarkt erbracht werden.

Die EU hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Schutz kritischer Infrastrukturen zu verstärken und so die Folgen von Störungen der wesentlichen Dienste zu verhindern oder abzumildern. Unmittelbar nach der Sabotage der Nord-Stream-Gasleitungen schlug die Kommission eine Empfehlung des Rates vor, um die Aktivitäten zum Schutz kritischer Infrastrukturen zu beschleunigen und mit einem Konzeptentwurf für kritische Infrastrukturen die Koordination bei der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Krisen zu verbessern. Darüber hinaus legte die im März 2023 eingesetzte EU-NATO-Taskforce für die Resilienz kritischer Infrastrukturen am 29. Juni einen abschließenden Bewertungsbericht vor, der die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen skizziert und gezielte Empfehlungen für eine höhere Resilienz kritischer Infrastrukturen gibt. Der heutige Vorschlag baut auf diesen Maßnahmen auf und ergänzt bestehende Kriseninstrumente auf EU-Ebene. Er ergänzt auch den bestehenden Konzeptentwurf im Bereich Cybersicherheit sowie das EU-Protokoll für die Abwehr hybrider Bedrohungen.

Anwendungsbereich und Ziel des Konzeptentwurfs für kritische Infrastrukturen

Für ein gezieltes, verhältnismäßiges und wirksames Vorgehen bietet der Konzeptentwurf einen Maßnahmen-Fahrplan, der zum Einsatz kommen kann, wenn Mitgliedstaaten mit erheblichen Sicherheitsvorfällen bei kritischen Infrastrukturen konfrontiert sind.

Der Konzeptentwurf zielt bei einer Reaktion auf einen erheblichen Sicherheitsvorfall bei kritischen Infrastrukturen auf drei zentrale Ziele ab:

  1. eine Verbesserung der gemeinsamen Lageerfassung durch ein fundiertes Verständnis des erheblichen Sicherheitsvorfalls bei kritischen Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten, seines Ursprungs und seiner möglichen Folgen für alle relevanten Akteure auf operativer und strategischer/politischer Ebene;
  2. die Gewährleistung einer koordinierten Unterrichtung der Öffentlichkeit, um Unstimmigkeiten bei den Botschaften an die Öffentlichkeit nach einem erheblichen kritischen Infrastrukturvorfall so gering wie möglich zu halten. Eine klare Unterrichtung der Öffentlichkeit ist auch wichtig, um gegen Desinformation anzugehen;
  3. eine wirksame Reaktion durch eine verbesserte Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten und eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union federt die Auswirkungen eines erheblichen Sicherheitsvorfalls bei kritischen Infrastrukturen ab und ermöglicht eine rasche Wiederherstellung wesentlicher Dienste.

Der Konzeptentwurf kann zum Einsatz kommen, wenn

i) der Sicherheitsvorfall erhebliche störende Auswirkungen auf oder in sechs oder mehr Mitgliedstaaten hat;

ii) der Sicherheitsvorfall erhebliche störende Auswirkungen in zwei oder mehr Mitgliedstaaten hat und aufgrund der weitreichenden und erheblichen technischen oder politischen Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls eine rechtzeitige politische Koordinierung der Reaktion auf Unionsebene erforderlich ist.

Um auf den erheblichen Sicherheitsvorfall bei kritischen Infrastrukturen zu reagieren, werden im Konzeptentwurf mehrere Maßnahmen dargelegt, die auf EU-Ebene ergriffen werden können – etwa die Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaaten durch Informationsaustausch, die Organisation von Sachverständigensitzungen, die Erstellung von Berichten zur Lageerfassung und die Koordinierung der Kommunikationswege zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Reaktion. Die koordinierte Reaktion kann auch die technische Unterstützung anderer Mitgliedstaaten oder der einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU umfassen, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten dies wünschen, sowie die Aktivierung von Krisenkoordinierungsmechanismen der EU und den Einsatz von EU-Instrumenten. Für alle beteiligten Akteure sind für Fragen im Zusammenhang mit dem Konzeptentwurf für kritische Infrastrukturen Anlaufstellen vorgesehen. Die von dem erheblichen Sicherheitsvorfall bei kritischen Infrastrukturen betroffenen Mitgliedstaaten übermitteln dem turnusmäßig wechselnden Vorsitz des Rates und der Kommission einschlägige Informationen über den Sicherheitsvorfall. Die Empfehlung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und gegebenenfalls der EAD sowie die einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union den Konzeptentwurf unverzüglich anwenden sollten, wenn ein erheblicher Sicherheitsvorfall bei kritischen Infrastrukturen eintritt.

Nächste Schritte

Dieser Vorschlag wird nun im Rat erörtert.

Hintergrund

Die EU verfügt seit fast 15 Jahren über einen rechtlichen und politischen Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Dieser wurde durch die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) aktualisiert, die im Januar 2023 in Kraft trat. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Sicherheitslage wurde am 8. Dezember 2022 auf Vorschlag der Kommission eine Empfehlung des Rates für eine unionsweite koordinierte Vorgehensweise zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur angenommen. In dieser Empfehlung hob der Rat unter anderem hervor, dass eine koordinierte und wirksame Reaktion auf Risiken für die Erbringung wesentlicher Dienste auf Unionsebene sichergestellt werden müsse. Der Rat forderte die Kommission zur Ausarbeitung „eines Konzeptentwurfs für eine koordinierte Reaktion auf Störungen kritischer Infrastrukturen von erheblicher grenzüberschreitender Bedeutung“ auf.

Am 25. Juli 2023 nahm die Kommission eine delegierte Verordnung zur Festlegung einer Liste wesentlicher Dienste in diesen Sektoren an. Auf der Grundlage dieser Liste müssen die Mitgliedstaaten Risikobewertungen durchführen und ihre kritischen Einrichtungen ermitteln.

Weitere Informationen

Empfehlung des Rates für einen Konzeptentwurf zur Koordinierung der Reaktion auf Störungen kritischer Infrastrukturen von erheblicher grenzüberschreitender Bedeutung

Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen

Resilienz kritischer Infrastrukturen:

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