Redakce (Kurzy.cz)
European Union  |  September 06, 2023 12:47:00, updated

Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Kommission schlägt Maßnahmen vor, um einfacher im europäischen Ausland zu leben, zu arbeiten und zu reisen


Die Kommission hat heute in einer speziellen Mitteilung konkrete Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgeschlagen. Dies betrifft Maßnahmen für einen schnelleren und einfacheren grenzüberschreitenden Zugang zu Diensten der sozialen Sicherheit dank des umfassenden Einsatzes digitaler Instrumente, die den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen verringern sollen.

Der Informationsaustausch zwischen den nationalen Trägern der sozialen Sicherheit soll verbessert und die Anerkennung und Gewährung relevanter Leistungen über die Grenzen hinweg sollen beschleunigt werden. Die Europäer/innen werden so einfacher im Ausland leben, arbeiten und reisen können, Unternehmen können leichter in andere EU-Länder expandieren, und die Behörden können die soziale Sicherheit besser grenzüberschreitend koordinieren.

Trotz früherer Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs im Bereich der sozialen Sicherheit haben Sozialversicherungsträger, Gesundheitsdienstleister und Arbeitsaufsichtsbehörden aufgrund der unzureichenden Interoperabilität der nationalen Systeme nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu Daten und bei deren Austausch. Außerdem entstehen Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausstellung und Prüfung von Dokumenten zum Nachweis von Ansprüchen.

In der heutigen Mitteilung werden die bereits erzielten Fortschritte bei der Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit dargestellt, die laufenden Initiativen in diesem Bereich präsentiert und künftige Maßnahmen vorgeschlagen, um die Vorteile einer Digitalisierung vollumfänglich zu nutzen.

Wichtigste Vorschläge

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf,

  • die Umsetzung des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) auf nationaler Ebene zu beschleunigen, damit dieser bis Ende 2024 in ganz Europa voll funktionsfähig ist. Mit EESSI wird der Austausch zwischen den nationalen Sozialversicherungsträgern digitalisiert, und umständliche und zeitraubende papiergestützte Verfahren werden überflüssig;
  • mehr Verfahren zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vollständig online anzubieten, um es für die Menschen noch einfacher zu machen, im Ausland zu leben und zu arbeiten, und um sicherzustellen, dass sie ihre Leistungsansprüche schnell gelten machen können. Die Mitgliedstaaten können sich auf die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor stützen, die die vollständige Digitalisierung einiger wichtiger Verwaltungsverfahren für Bürger/innen und Unternehmen bis spätestens 12. Dezember 2023 vorsieht;
  • sich uneingeschränkt am Pilotprojekt zum Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) zu beteiligen, in dessen Rahmen Möglichkeiten zur einfacheren Ausstellung und Überprüfung von Sozialversicherungsansprüchen der Bürger/innen über die Grenzen hinweg ausgelotet werden;
  • auf die Einführung der digitalen Brieftasche für die europäische digitale Identität (EUDI) hinzuarbeiten, die es den EU-Bürgerinnen und -Bürgern ermöglichen soll, digitale Versionen von Anspruchsdokumenten wie beispielsweise der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) mitzuführen, sodass diese von Sozialversicherungsträgern, Arbeitsaufsichtsbehörden und Gesundheitsdienstleistern leichter sofort überprüft werden können.

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Maßnahmen helfen, indem sie technische Unterstützung, unter anderem aus dem Instrument für technische Unterstützung, und finanzielle Mittel bereitstellt, beispielsweise aus dem Programm „Digitales Europa“, InvestEU, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Auch der Europäischen Arbeitsbehörde kommt eine aktive Rolle zu, da sie Beispiele für bewährte Verfahren sammeln und den regelmäßigen Austausch zwischen den nationalen Behörden erleichtern soll.

Nächste Schritte

Die Kommission bittet das Europäische Parlament und den Rat, den in der Mitteilung beschriebenen Ansatz zu unterstützen, und fordert die Mitgliedstaaten und alle Interessenträger auf, bei der Umsetzung der Maßnahmen zusammenzuarbeiten. Die Kommission wird die Umsetzung der Mitteilung unterstützen und die Fortschritte bei jährlichen Treffen mit nationalen Vertretern beobachten.

Die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit ist auch im Zusammenhang mit den Verhandlungen der gesetzgebenden Organe über die Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit von großer Bedeutung. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, bald eine Einigung über die Modernisierung des Rechtsrahmens zu erzielen, und wird die beiden gesetzgebenden Organe weiterhin dabei unterstützen, dieses Ziel zu erreichen.

Hintergrund

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, in ein anderes EU-Land zu reisen, dort zu leben und zu arbeiten. Im Jahr 2021 lebten und/oder arbeiteten 16 Millionen Menschen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Schweiz in einem anderen EU-Land, einem EWR/EFTA-Land oder der Schweiz. Die EU-Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihre Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009) sollen die Sozialversicherungsansprüche von Menschen, die innerhalb Europas mobil sind, beispielsweise in Bezug auf Gesundheitsversorgung, Familienleistungen und Renten schützen und dafür sorgen, dass die Bürger/innen ihre Ansprüche in der gesamten EU so schnell wie möglich geltend machen können.

Im Jahr 2021 besaßen rund 235 Millionen Menschen in Europa eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die es ihnen ermöglicht, sich medizinisch behandeln zu lassen, wenn sie im Ausland plötzlich krank werden. Außerdem wurden 6 Millionen Renten an Personen ausgezahlt, die in einem anderen Land leben. Darüber hinaus gingen bei den nationalen Verwaltungen 3,6 Millionen Anfragen betreffend den Nachweis des Sozialversicherungsschutzes in Situationen mit grenzüberschreitendem Bezug ein.

Dank des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) haben die Sozialversicherungsträger in den Mitgliedstaaten seit 2019 16,5 Millionen Fälle von Menschen, die in ein anderes EU-Land reisen, dort leben, studieren und/oder arbeiten, sicher und schnell abgewickelt. Monatlich werden 2,5 Millionen elektronische Nachrichten ausgetauscht.

Derzeit nehmen die Träger von 12 Mitgliedstaaten am ESSPASS-Pilotprojekt zur digitalen Ausstellung und Überprüfung von grenzüberschreitenden Anspruchsdokumenten wie dem „portablen Dokument A1“ und der Europäischen Krankenversicherungskarte teil.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten: Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit

Mitteilung zur Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit: Erleichterung der Freizügigkeit im Binnenmarkt

Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit

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